Kindesunterhalt neu berechnen wg.deutlich geringerem Einkommen

11. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
fuzzy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt neu berechnen wg.deutlich geringerem Einkommen

Hallo bin finanziell am Ende, Schulden wachsen mir über den Kopf, habe bisher immer meinen Kindesunterhalt fleißig und pünktlich bezahlt, auf Basis eines hohen Einkommens das ich vor ber 2 Jahren mal hatte. Danach war ich lange arbeitlos und verdiene jetzt deutlich weniger. Kann man den Unterhalt jetzt anpassen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Natürlich können Sie die Unterhaltszahlungen anpassen lassen - den neuen Unterhalt anhand ihres jetztigen Einkommens errechnet Ihnen jeder Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) für einen geringen Betrag - und sollte es mit dem Kind oder der Mutter Probleme geben, bleibt der Weg einer Abänderungsklage.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mike Koloseike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Eine kurze Frage am Rande, wie sieht es denn in dem Fall aus:

Ich bin mittlerweile geschieden und habe bisher ebenfalls für meinen Sohn den Unterhalt bisher pünktlich und ohne große Probleme gezahlt. Mittlerweile bin ich (nach 3 1/2 Jahren) gekündgt worden und bin nun mehr arbeitlos und beziehe außer Arbeitslosengeld und Wohngeld keinerlei weiteren Bezüge. Zum damaligen Zeitpunkt wurde mir gesagt, daß ich einen "Selbstbehalt" von 840€ hätte. Ich verdiene jedoch durch dieses beiden Bezüge noch nicht einmal ansatzweise diese Summe.

Das Urteil für den Unterhalt (Festlegung des Unterhalts) wurde gerichtlich während der Scheidung vorgenommen. Nun mehr wurde mir gesagt, ich sei dazu gezwungen, gegen dieses Gerichtsurteil zu klagen. Wie sieht es in dem Fall mit den Kosten aus?

Ich kann das was User "fuzzy" passiert verdammt gut nachvollziehen und wäre dankbar für schnelle Hilfe!

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SandraK
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragen. Formulare hierfür hat jeder Anwalt. Wurde mir auch gewährt und auch mein zukünftiger Ex bekommt PKH.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Mit einer Abänderungsklage, sofern ein Titel vorhanden, seid ihr immer auf der sicheren Seite.
Bei Arbeitslosigkeit habt ihr einen Selbstbehalt von 730€(alte BL), und könnt, wie schon SandraK schrieb, PKH beantragen.
Dies wird normalerweise auch direkt vom Anwalt eingereicht.
Für das erste Beratungsgespräch könnt ihr euch einen Beratungsschein holen(bei dem zuständigen Amtsgericht), somit wird das erste Gespräch auch kostenlos(bis auf 10€).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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