Kindesunterhalt - neuer Job des KV - Sperrfrist

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wonderwomen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - neuer Job des KV - Sperrfrist

Hallo Zusammen,

ich bin Mutter von 3 Kindern (8, 11, 15) und von dem Vater geschieden.
Die Kinder leben bei mir und sind ca. 10 Tage im Monat bei ihm

Er hat schon immer für die Kinder bezahlt. Seit Frühjahr 2017 wurde er im Rahmen des Scheidungsverfahren aufgefordert 100% des Mindestunterhalts zu zahlen. Er hat auf Verlangen Auskunft erteilt und jetzt gibts ja diese Sperrfrist, d.h. ich darf eigentlich erst im Frühjahr 2019 wieder neue Gehaltsnachweise von ihm fordern.

Jetzt weiß ich aber, dass er im Herbst einen neuen Job anfängt.
Der Verdacht liegt nahe, dass er dann auch mehr verdient. Deshalb habe ich ja das Recht neue Auskunft von ihm zu verlange.
Jetzt meine Fragen hierzu:
- Wenn ich jetzt, aufgrund des neuen Jobs, eine neue Auskunft verlange, beginnt dann jetzt die Sperrfrist wieder für 2 Jahre? Heißt ich kann dann im Frühjahr nächsten Jahres nicht wieder nachfragen?
- Ist die Unterhaltsberechnung dann auf Basis der letzten 12 Monate, sprich sein neues Gehalt zählt dort nur teilweise rein?
- Was wäre, wenn er mir freiwillig Auskunft erteilt - ohne das ich ihn auffordere - gilt dann ebenfalls die Sperrfrist oder kann ich trotzdem im Frühjahr Auskunft verlangen?

Vorab Danke für eure Hilfe.
ich möchte hiermit nicht zum Anwalt, da dies wieder unnötig kostet.

edit:
Noch eine kleine Problematik. Mein großes Kind geht nach den Sommerferien auf eine neue Schule, aufgrund der kurzen Entfernung von 1,8 km erhält sie kein Busfahrticket. Sie möchte jetzt, dass ich ihr dies für 15€ im Monat kaufe. Damit könnte sie im ganzen Netz unserer Region fahren ohne Mehrkosten, auch ohne Probleme zu ihrem Vater. Eigentlich war aber besprochen, dass sie mit dem Rad in die Schule fährt. Und ursprünglich hat der KV mal gesagt, wenn sie zu alt für das Kinderticket ist, dann zahlt er die 15€ im Monat, damit sie nach der Schule zu ihm kommen kann. Kann er von mir verlangen, dass ich das Ticket kaufe?


Grüße
Wonderwomen



-- Editiert von Wonderwomen am 23.07.2018 09:37

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

§ 1605 BGB beantwortet im Absatz 2 Deine Frage.

Mit jeder Auskunft beginnt die Frist neu.

Ein neuer Job stellt faktisch eine Gehaltszäsur da, sprich: es wird fortan mit dem neuen Gehalt (falls höher) gerechnet.
Dabei sollte man aber immer im Auge behalten, dass die DDT Gehaltsstufen von 400 € hat. Nicht jede Steigerung führt also zu einer U-Anpassung.

Die Fahrkarte ist nicht geschuldet. Wenn er sie zahlt ist es als freiwillige Leistung ok. Versucht euch zu einigen.

Berry

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#2
 Von 
Wonderwomen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Berry für die schnelle Antwort.

Zitat:
Mit jeder Auskunft beginnt die Frist neu.

Heißt es ist egal, ob er die Auskunft freiwillig an mich schickt oder ob ich sie von ihm verlange. Wenn ich jetzt im Herbst eine freiwillige Auskunft von ihm erhalte und er den Unterhalt von sich aus anpasst, dann habe ich erst Herbst 2020 ein Anrecht auf neue Auskunft?!

Zitat:
Die Fahrkarte ist nicht geschuldet. Wenn er sie zahlt ist es als freiwillige Leistung ok. Versucht euch zu einigen.

Hier geht es ja nicht direkt um die Fahrten zu ihm, sondern um den Fahrtweg meiner Tochter in die Schule. Ich finde, sie kann mit dem Rad fahren. Kann er hierzu Einspruch erheben und verlangen, dass sie eine Bus/Bahnfahrkarte bekommt, die dann auch zu seinem Vorteil ist?

Gruß
Wonderwomen

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Wonderwomen):
Danke Berry für die schnelle Antwort.

Zitat:
Mit jeder Auskunft beginnt die Frist neu.

Heißt es ist egal, ob er die Auskunft freiwillig an mich schickt oder ob ich sie von ihm verlange. Wenn ich jetzt im Herbst eine freiwillige Auskunft von ihm erhalte und er den Unterhalt von sich aus anpasst, dann habe ich erst Herbst 2020 ein Anrecht auf neue Auskunft?!

Zitat:
Die Fahrkarte ist nicht geschuldet. Wenn er sie zahlt ist es als freiwillige Leistung ok. Versucht euch zu einigen.

Hier geht es ja nicht direkt um die Fahrten zu ihm, sondern um den Fahrtweg meiner Tochter in die Schule. Ich finde, sie kann mit dem Rad fahren. Kann er hierzu Einspruch erheben und verlangen, dass sie eine Bus/Bahnfahrkarte bekommt, die dann auch zu seinem Vorteil ist?

Gruß
Wonderwomen


Sorry, aber was für eine Mutter verneint der Tochter ein Ticket für 15,- ?!

Vor allem, WEIL es einfacher für die Tochter wird den Vater zu besuchen. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wonderwomen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von asd1971):
[
Sorry, aber was für eine Mutter verneint der Tochter ein Ticket für 15,- ?!

Vor allem, WEIL es einfacher für die Tochter wird den Vater zu besuchen. :augenroll:


Das Verhältnis zu meinem Ex ist nicht das Beste. Er stichelt ständig die Kinder auf, stellt Forderungen was ich vom Unterhalt zu zahlen habe und die Kinder schwärmen immer "wie toll es bei ihm uns seiner Neuen ist" und bei mir ist immer alles Mist.
Meine Tochter ist mitten in der Pubertät und total aufmüpfig. Ständig will sie zu ihrem Vater ...

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Verlangen kann er auch, daß sich die Erde fortan um den Uranus dreht.

Er kann natürlich nicht verlangen, daß Sie das Ticket kaufen, obwohl Sie das für unnötig halten. Wenn er es für notwendig hält, soll er's selbst kaufen.

Wenn die Kinder versuchen, Sie zu erpressen, dann bieten Sie ihnen doch an, zu ihm zu ziehen. Dann können mehrere Dinge passieren: 1. Der Vater will die Kinder gar nicht ständig auf dem Hals haben und wimmelt sie ab; 2. Die Kinder ziehen zu ihm und stellen fest, daß nicht alles Gold ist, was glänzt oder 3. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Leben auch mal nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wonderwomen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Verlangen kann er auch, daß sich die Erde fortan um den Uranus dreht.

Er kann natürlich nicht verlangen, daß Sie das Ticket kaufen, obwohl Sie das für unnötig halten. Wenn er es für notwendig hält, soll er's selbst kaufen.

Wenn die Kinder versuchen, Sie zu erpressen, dann bieten Sie ihnen doch an, zu ihm zu ziehen. Dann können mehrere Dinge passieren: 1. Der Vater will die Kinder gar nicht ständig auf dem Hals haben und wimmelt sie ab; 2. Die Kinder ziehen zu ihm und stellen fest, daß nicht alles Gold ist, was glänzt oder 3. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Leben auch mal nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.


Naja, sie sind ja schon recht viel bei ihm ca. 1/3 des Monats und kennen einen normalen Alltag.
gerade die beiden größeren Kids würden gerne zu ihm ziehen bzw. noch mehr Zeit bei ihm verbringen wollen ... er hat letztes Jahr vor Gericht schon versucht anerkennen zu lassen, dass die Kinder 50% bei ihm sind. Waren aber nur 47% aufs ganze Jahr gerechnet.
Wenn gerade die Große zu ihm zieht, fehlt mir ja der Unterhalt + KG und ich muss auch noch an ihn zahlen .... das kann ich mir finanziell nicht leisten, auch wenn ich Vollzeit arbeite. ich muss noch ein Haus abbezahlen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Unterhalt und Kindergeld fehlen Dir sowieso demnächst, denn es ist ja absehbar, wann das Kind volljährig ist. Und ein Lebenskonzept auf Kindesunterhalt aufzubauen, das ist ja nun doch töricht.

Um es ganz klar zu formulieren. Die 15 € Buskosten sind weder Mehrbedarf noch Sonderbedarf. Da muss man sich einigen. Allein der Arbeitsplatzwechsel ist kein Grund für einen höheren Unterhaltsanspruch. Und wenn das Kind jetzt ganz zum Vater zieht, dann wird niemand das Kind zwingen, zu Dir zurück zu ziehen, nur damit Du Dein Vermögen aufbaust.

wirdwerden

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Wonderwomen):
er hat letztes Jahr vor Gericht schon versucht anerkennen zu lassen, dass die Kinder 50% bei ihm sind. Waren aber nur 47% aufs ganze Jahr gerechnet.
Wenn gerade die Große zu ihm zieht, fehlt mir ja der Unterhalt + KG und ich muss auch noch an ihn zahlen .... das kann ich mir finanziell nicht leisten, auch wenn ich Vollzeit arbeite. ich muss noch ein Haus abbezahlen


Naja, da fehlt ja nicht mehr viel bis zu den 50%, ab dann keiner der beiden Elternteile mehr Kindesunterhalt an den anderen Eltenteil zahlen müsste. Vielmehr ist beim Wechselmodell jeder der beiden Elternteile barunterhaltspflichtig (BGH NZFam 2015,166). Es bestehen sozusagen zwei Unterhaltspflichten "über Kreuz".

Es ist oft so, daß man als Unterhaltsschuldner ein Haus nicht mehr tragen kann - dann muss man es eben verkaufen, so hart das klingt und ist. Aber Sie werden die Kinder nicht zwingen können, bei Ihnen zu bleiben. Ich stimme Wirdwerdens letztem Satz vollumfänglich zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Abgesehen davon, es wird immer unterschätzt, das Kinder so laufend an Kosten verursachen. Angefangen von Strom, über Warmwasser, Heizung, Taschengeld, Klamotten u.s.w. Als meine Kids auszogen, um woanders zu studieren, fürchtete ich meine finanzielle Pleite, trotz gutem Einkommens. Ich war überrascht, wie viel weniger laufende Kosten ich hatte, die man ja erst merkt, wenn der Kostenverursacher nicht mehr bei einem lebt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

47 % zu 50 %... Nur mal eine Feststellung am Rand...
Du erhältst für 3 Kinder vollen Unterhalt und Kindergeld. Der Papa betreut die Kinder lächerliche 3 % weniger als Du. Gerechnet auf einen Tag mit 24 Std. sind das 43 Minuten... oder auf den Monat gerechnet nicht mal 1 Tag. Dafür hält er vermutlich entsprechende Räumlichkeiten vor, sie erhalten Nahrung und Getränke, vermutlich haben sie auch Strom und dürfen duschen. ggf. wird auch ab und zu was unternommen, wie Ausflüge und Urlaub...
Fragst Du, wie er das macht? Die Kosten hat er letztlich genau wie Du...
Fair wäre doch von Dir zu sagen, wir stellen auf das Wechselmodell um. Es ist ja eh fast erreicht! Das wäre auch für die Kids in Ordnung. Aber nein, Du willst noch MEHR Unterhalt wegen des Hauses...
Sorry, habe auch eine böse Scheidung hinter mir und Kinder, die mit dran hingen. Selbst ist die Frau habe ich mir gesagt... Es war hart... Das Verhältnis zu ihm beschissen. Dennoch... wegen einer Busfahrkarte streiten? Bezahl Sie und aus ... Kinder sind doch kein Spielball, um kleinlich zu werden oder um das eigene Einkommen aufzupeppen. Und wenn Dein großes Kind 18 ist muss es dann zu Hause richtig bezahlen?

Ich verstehe so eine Vorgehensweise nicht. Vielleicht rührt aus diesem Wunsch nach "IMMER MEHR". Sein "Er stichelt ständig die Kinder auf, stellt Forderungen was ich vom Unterhalt zu zahlen habe." ist da fast verständlich. Es sind nicht immer nur die Männer, wir Frauen machen auch eine Menge falsch und Dein Verhalten trägt nicht zur Verbesserung der Situation bei.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Es sind nicht immer nur die Männer, wir Frauen machen auch eine Menge falsch und Dein Verhalten trägt nicht zur Verbesserung der Situation bei.


:respekt:

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich finde die Geschlechterkeule, wie immer, unpassend. Wenn man mit Mediatoren spricht, die im Familienrecht unterwegs sind, so bestätigen die einem (zumindest mir bisher), dass man in Konflikten keine geschlechtsspezifischen Unterschiede feststellen kann. Der bei dem das Kind lebt, meint, der andere würde zu wenig zahlen, aus was für Gründen auch immer (was ja häufig auch stimmt), der, der den Umgang verhindern will, meint, das Umgangselternteil sei nicht geeignet u.s.w.

Es ist also immer dasselbe. Nur mal ganz klar: man kann kein Lebenskonzept auf Unterhaltszahlungen aufbauen. Man kann kein Lebenskonzept (mehr) darauf aufbauen, dass man immer zusammen bleibt. Und Väter sind jedenfalls bei Kids, die aus dem Säuglingsalter raus sind, genaus geeignet, Kids aufzuziehen wie Mütter. Es kommt immer auf die genaue Betrachtung des Einzelfalls an. Und mir fehlt hier im Fall immer noch die Antwort auf die Frage, was sie denn tut, wenn das große Kind sich entscheidet, ganz zum Vater zu ziehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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