Kindesunterhalt nichteheliches Kind + Unterhalt Kindesmutter ?

15. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Vikon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesunterhalt nichteheliches Kind + Unterhalt Kindesmutter ?

Hallo,

ich habe einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Der Kleine ist jetz ca. 1,5 Jahre alt und ich zahle Unterhalt für Ihn und zusätzlich auch noch Unterhalt für meine Ex-FREUNDIN.

Nun habe ich vor einem halben Jahr geheiratet und seit Oktober sind wir zu dritt. Meine Frau nimmt jetzt Elternzeit und somit bin ich Alleinverdiener der Familie. Wir bekommen übrigens nur Kindergeld + insgesamt 6 Monate Erziehungsgeld.

Mein Nettoeinkommen liegt (ab Januar 2007) bei ca. 2400.-€. Damit muss ich allerdings die gesamten Kosten meiner Familie bezahlen ... (Auto, Miete, Neueinrichtung durch Umzug vor 1,5 Jahren komplett [Abzahlung]), wenn ich dann noch den Unterhalt meines Kindes und den meiner Ex-Freundin abziehe, steht am Ende ein Minus (habe in den letzten 1,5 Jahren meinen Dispo von 1000.- auf 5000.-€ überzogen.

Meine Frage ist jetzt eigentlich wie hoch der Selbstbehalt für mich und meine Familie eigentlich ist? Ich zahle wie gesagt momentan einen Unterhalt an meine Ex-Freundin von ca. 300.-€ (insgesamt also ca. 500.-€).

Das ich für mein Kind aufkomme steht gar nicht zur Frage (denn er kann ja nichts dafür) aber für meine Ex-Freundin (die übrigens mutwillig verschwiegen hat, dass Sie keine Pille mehr nimmt) möchte ich mich und meine neue Familie eigentlich nicht in den Ruin stürzen ...

Vielen Dank für eine mir helfende Antwort

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yvi0570
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich kanns nicht mehr hören: "mutwilliges Verschweigen von Nichteinnahme der Pille". Dazu sag ich: Selber Schuld. Verhütung ist nicht nur Frauensache.

Was ich nicht verstehe, Du verdienst 2.400 Euro netto, musst 500 Euro an Deine Ex zahlen. Dann bleiben Dir immer noch 1.900,-- Euro. Und damit kommt ihr zu dritt nicht aus???????? Es gibt Familien, die haben bedeutend weniger Geld.

Und ja, Du musst Deiner Freundin "Betreuungsunterhalt" zahlen. Denn arbeiten kann sie schlecht. Das Kind ist 1,5 Jahre. Also bis zum 3. Lebensjahr des Kindes kommst Du wohl nicht drum herum.

Verbessert mich, sollte ich was falsches geschrieben haben.....

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#2
 Von 
Pseudi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was schwebt dir denn so vor, wer künftig für deine ex aufkommen soll ?
Ach sorry, hab` gerade vergessen, dass sich ein Kind in dem Alter ja auch schon selber versorgen kann.
Sie muss nur die Mikrowelle im 30 cm Höhe anbringen und schon kann sie beruhigt zur Arbeit gehen. Ich Dummchen.... :bang:

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Vikon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst mal vielen Dank. So ich arbeite ca. 60-65 Wochenstunden in einer Position mit relativ großer Verantwortung.

zu den KOsten kann ich dann mal folgendes sagen: 800.-€ Miete, 500.-€ Leasing Auto, 200.-€ Altervorsorge, einige Restraten 150.-€.

So bleiben nach Adam Riese noch ca. 150.-€ für Nahrung, Kleidung, ...

Wir haben bis vor kurzem ein Nettoeinkommen von ca. 4000.-€ gehabt. Damit sind wir auch wunderbar ausgekommen. Da meine Frau aber nicht arbeiten kann zur Zeit (wird wohl auch noch mindestens ein Jahr dauern) sollen wir auf einmal mit 1900.-€ klarkommen? Wir haben übrigens damit gerechnet, dass meine Frau 8 Wochen nach Geburt wieder halbtags arbeiten kann (Büro zu Hause vorhanden). Aber aufgrund von Tatsachen auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, geht dass leider nun gar nicht. Eventuell wird es sogar nie mehr funktionieren ... :(

Habe mal etwas gelsen, dass man seinen Lebensstandard zwar einschrämken muss (ist ja auch klar) aber ich kann deswegen nicht mein Auto verkaufen (was ich übrigens von der Firma bekomme und dafür 500.-€/Monat vom Gehalt abgezogen bekomme, damit ich es auch Privat nutzen kann).

Zum Thema Verhütung: ich habe mit meiner damaligen Freundin abgemacht, dass wir mit 30 an Kinder denken. Wenn Sie dann über ein Jahr die Pille nimmt und dann aufgrund der Tatsache, dass es einige Probleme in unserer Beziehung gab, einfach mal entscheidet ich nehme jetzt keine mehr, dann empfinde ich es schon als mutwillige Täuschung. Übrigens wohnt meine Ex-Freundin in Ihrem eigenen Haus und hat Ihren Lebensstandard keineswegs angepasst. Ich hingegen schon deutlich.

Ich brauche ich keine Kommentare was ich doch für ein schlechter Mensch bin, dass ich versuche meiner jetzigen Familie ein gutes Leben zu ermöglichen. Ich trage übrigens noch ca. 5000.-€ Restschuld vom Auto welches meine Ex hat ... also so ein schlechter Mensch bin ich wirklich nicht.

-- Editiert von Vikon am 15.12.2006 12:56:20

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn Sie soviele Verpflichtungen haben, hätten Sie eben kein weiteres Kind zeugen dürfen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vikon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay,

vielen dank für die Hilfe. Ich werde jetzt halt noch 1,5 Jahre weiter Schulden aufbauen und dann sieht es ja wieder besser aus.

Zum Auto: Das bekomme ich von der Firm aaus repräsentativen Zwecken. Ich kann allerdings für nur 200.-€ das Auto als reinen Geschäftswagen nutzen ... nur haben wir dann kein Auto (nur einen Kleinwagen von meiner Frau).

Und ja mit 250.-€ komme ich mit einer Dreiköpfigen Familie natürlich über die Runden ...

Der Wagen ist übrigens kein A8 oder so etwas, sondern "nur" ein Passat Variant in schick.

Ich finde es trotzdem nicht gerechtfertigt, dass ich Unterhalt für meine Ex-Freundin bezahlen soll, obwohl Sie alles andere als Unterhaltsbedürftig ist. Ich weiss von der Zeit unserer Beziehung, dass Sie auf Ihr zukünftiges Erbe schon voll zugreiden kann. Und das macht Sie auch. Muss eine Alleinerziehende junge Mutter (sie ist 28) einen fast neuen A6 Avant fahren ... ??? Mein Unterhalt an Sie reicht nichtmal für die Versicherung und die Steuern für so ein Auto. Aber da sie nicht doof ist, ist der Wagen jetzt natürlich über Ihren Vater angemeldet ...

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#8
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Wartet mal, Unterhalt zahlen muss der Unterhaltszahler doch nur an die bedürftige Person. Wenn aber die Ex-Freundin ein Einkommen hat und somit nicht bedürftig ist, dann könnte es sein, dass er nicht mehr zahlen muss, oder?

@Vikon:
Warst Du schon mal beim Anwalt? Ausserdem bist Du Deinem zweiten Kind auch gegenüber unterhaltspflichtig. Macht zwar nicht so viel aus, ist aber wahrscheinlich noch nicht in die Unterhaltsberechung eingeflossen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Der Poster hat letzten Endes nur wissen wollen, welchen Selbstbehalt er hat.
Das neue Unterhaltsrecht stellt doch die Kinder auf eine Stufe vor den "Müttern" ihren Ansprüchen, oder?

Und bitte zum Thema Moral: wenn beide Partner gut verdienen, nimmt man auch schon mal einen Kredit auf, um es sich kuschelig zu machen.
Aus welchen Gründen ein Kind kommt, spielt hier doch keine Rolle.
Und natürlich sollte derjenige, der kein Kind will auch entsprechend verhüten.
Hej, wir sind doch alle keine :engel: , oder?

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