Liebes Forum,
mein Sohn ist 18 Jahre alt geworden. Da ich keine aktuelle Bankverbindung von ihm habe, bat ich schriftlich um aktuelle Bankdaten. Leider habe ich trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort bekommen.
Muss mich mein jetzt volljähriger Sohn eigentlich formal in Verzug setzen oder darf ich warten, bis mir die Bankverbindung bekannt gemacht wird.
Unter der Annahme, dass dies z.B. erst in 12 Monaten geschieht und ich bis zu diesem Zeitpunkt gar nichts mitgeteilt bekommen habe, also weder die Bankverbindung, noch irgendeinen rechtlichen Anspruch, stellt sich mir die Frage, ob ich dann tatsächlich für ein volles Jahr nachzahlen müsste oder ob der (berechtigte) Anspruch erst mit der tatsächlichen Inverzugsetzung beginnt.
Hat hier jemand bereits Erfahrungen?
Danke für alle Hinweise und viele Grüße
ThP.