Hallo,
wenn der Vater nur Kindesunterhalt zahlen muss, der Vater auch immer fleissig pünktlich zahlte, jetzt aber in seiner Selbstständigkeit aus Auftragsmangel für einige Monate nicht zahlen kann (er hat kein Einkommen). Wie sieht es dann aus wenn der natürlich zahlungswillige Vater nachzahlen möchte. Nach was richtet sich denn dann der monatlich nachzuzahlende Betrag? Richtet sich das nach dem früheren monatlichen Unterhalt als er noch ein Einkommen hatte oder wird der Mindestsatz pro Monat als Nachzahlung angerechnet?
Danke
Kindesunterhalt ohne Einkommen
31. Januar 2007
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Frage vom 31. Januar 2007 | 14:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 9x hilfreich)
Kindesunterhalt ohne Einkommen
#1
Antwort vom 31. Januar 2007 | 18:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
wende dich ans Jugendamt und laß dir Unterhaltsvorschuß zahlen... der Vater kann dann ja später alles begleichen .. (wenn er denn dann noch will)
#2
Antwort vom 31. Januar 2007 | 20:33
Von
Status: Schüler (250 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo Maria Anna,
ohne Titulierung des Kinderunterhalts würde ich mich auf solche Versprechungen nicht einlassen. Überlegt er sich das anders, hast Du gar nichts in der Hand. Und brauchst Du den Unterhalt in dieser Zeit nicht, hast Du so viel Geld übrig?
Oder bist Du gar die neue Partnerin des Vaters? Dann sieht meine Antwort nochmal anders aus...
Ach, und für beide Fälle: besteht ein Titel muss er, lässt er ihn nicht abändern, die Summe nachzahlen, die früher festgelegt wurde, als er noch Arbeit hatte.
Gruß, zoe
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