Kindesunterhalt pfändbar?

6. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Kindesunterhalt pfändbar?

Hallo zusammen,

Eltern verheiratet, aber getrennt lebend, Kind beim Vater.

Mutter ist dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig (gerichtlicher Beschluss 06/2011).
Vater ist der Mutter gegenüber Unterhaltspflichtig (gerichtlicher Beschluss 10/2010). Mutter ist arbeitslos.
Vater macht im Ehegattenunterhaltsverfahren den Kindesunterhalt einkommensmindernd geltend.
Der Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter reduziert sich um den entsprechenden Mindestkindesunterhalt (272 €).
Mutter findet Arbeit. Sie zahlt ab diesem Zeitpunkt KU.

Ist der Kindesunterhalt aus der Zeit zwischen KU Beschluss und Arbeitsaufnahme der Mutter pfändbar?
Immerhin hat der Vater durch die Geltendmachung des KU als eigene Ausgaben seine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter reduziert.

Gruß
Carl




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Da würde ich einen Anwalt fragen. Wenn die Mutter keine KU zahlen kann aufgrund von Arbeitslosigkeit, warum hat der Vater dann keine Unterhaltsvorschuss für die Kinder geholt ( je nachdem wie alt die Kinder sind). In der Regel, und auch trotz Beschluss ist die Mutter aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht Zahlungsfähig, je nachdem wie Hoch das Arbeitslosengeld ist. Auch hätte die Mutter aufgrund der Arbeitslosigkeit den Unterhalt für diese Zeit berechnen lassen können, weil Arbeitslosengeld in der Regel niedriger ist als das Erwerbseinkommen.
In der Regel ist Kindesunterhalt unpfändbar.

aber ich habe das hier gerade gefunden:

§ 850 c Abs 4 geltend

(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, daß diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden


Ich rate an, das Gericht oder einen Anwalt aufzusuchen.

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