Kindesunterhalt pfändung

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt pfändung

Hallo zusammen,ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe folgendes Problem.Mein Mann hat die Lohnpfändung wegen Ku bekommen,das Gericht hat nur ihn alleine berechnet,wir sind verheiratet und haben ein gemeinsames kind.Abänderungsklage ist eingereicht,pfändungsfreigrenze beantragt.Monatliches Einkommen von 1300,00 netto,den rest bekommen wir von der Arge dazu.
Nun haben wir den Beschluß vom Gericht,das der Arbeitgeber weder an meinen Mann noch an den Gläubiger auszahlen darf,bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Der Arbeitgeber hat es trotzdem getan.... was nun?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen,vielen Dank vorab

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Tilly,

bitte konkrete Fakten (termine - genaues Datum).

Wenn der Arbeitgeber die Pfändung vor Zustellung des Beschlusses bedient hat, ist der Betrag weg.

Dies müsste allerdings der Anwalt Deinem Mann auch erklären können.

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die antwort...
beantragt am 18.02.2010.beschluss vom 22.02.2010.gehalt wurde bis auf pfändung ausgezahlt,wie geschrieben,mein mann noch gläubiger dürfen den restbetrag bekommen.
einen anwalt können wir uns nicht leisten.
was für fakten brauchst du noch?lieb frag
lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Tilly,

am 22.02. Zustellung vermutlich am 24.02 dürfte die Bearbeitung vermutlich abgeschlossen gewesen sein (war im Februar in meiner Fa. jedenfalls so). Also das Geld wir weg sein.

Ohne Anwalt? Wirf bitte mal einen Blick in den § 114 FamFG .http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/BJNR258700008.html
Hier geht es doch wohl um die Abänderung eines bestehenden Titels, oder? Denn die pfändung an sich scheint doch berechtigt.

Sg

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,die abänderungsklage ist eingereicht,weil ja nur als einzelperson berechnet wurde.
da er mir und der kleinen auch unterhaltspflichtig ist.
ich werd nächste woche mal bei gericht nachfragen,wegen dem chef,er wusste es,am 18.02 schon,das es beantragt ist und hatte den beleg bekommen,dann hat er auch noch separat post vom gericht bekommen und überweist trotzdem?obwohl er nicht darf,das kann ja nicht richtig sein.
lg und danke für deine antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Tilly,

leider erst heute.

Ob der Chef wusste das eine Abänderungsklage eingereicht worden ist und dass dazu auch Anträge , die Vollstreckung betreffend, gestellt wurden, spielt hierbei keine Rolle.

Es kommt einzig und alleine auf die förmliche Zustellung und den nicht mehr veränderbaren Stand der Gehaltsauszahlung an.

Ein Verständnisbeispiel: Ich arbeite in einer großen Firma. Bei uns wurden die Gehaltsauszahlungen am 22.02.10 EDVaufbereitet an die Hausbank weitergegeben. Eine Zustellung am 22.02.10 würde also nichts mehr für das Februargehalt bewirken, erst für das Märzgehalt.

SG

Berry


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für deine Antworten...
Ich krieg eh noch die Kriese,da es seit dem 01.09.2009 ohne Anwalt nicht mehr möglich ist,eine Abänderungsklage zumachen...
aber gut,irgendwie wird der karren schon aus´m Dreck gezogen...lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

bei mir ist is das so, geh zu einem anwalt sag ihm das du geld vom amt beziehst der gibt dir einen schein oder ganz anders du gehst dann mit deinen ganzen sachen die du da hast über die pfändung zum amtsgericht und holst dir einen schein ( frag mich jetzt wie der heisst ) es liegt mir auf de zunge, sorry ich komm nicht drauf !! da zahlst du einmalig 10 euro in die staatskasse ein und der anwalt bekommt für deinen fall, das geld vom staat und nicht von dir... mache das mal, aber geh vorher mal zu einem anwalt und erkläre das ganze, ohne anwalt gehts nicht !!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Tilly75,

das, was @susi2909 anspricht, nennt sich ein Beratungshilfeschein.

Der kann beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden, auch noch für ein schon laufendes Verfahren.

Vielleicht einfach mal dort anrufen und nachfragen.

Dort wird man überprüfen, ob ihr (bzw. dein Mann) Anspruch auf diese staatliche Hilfe habt, also eure Einkünfte zu gering sind, um selbst einen Anwalt zu beauftragen.

Mit dem Schein könnt ihr dann einen Anwalt eurer Wahl beauftragen. Da ein späterer Wechsel des beauftragten Anwalts auf Beratungshilfe bzw im weiteren Verlauf Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen ist, lohnt es sich, bei der Wahl des Anwaltes genau hinzuschauen.


Grüße


-----------------
"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

-- Editiert am 14.03.2010 08:24

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und nochmals Danke für die Antworten,
den Beratungshilfeschein bekommen wir....
es ist aber nur eine Beratung,weil wenn er tätig wird,muss ich diesen dann selbst bezahlen....
und erstmal nen guten Rechtsverdreher finden ist schwer...
lg und schönen Sonntag noch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Tilly,

das mit dem Beratungshilfeschein ist soweit richtig.

Aber hier geht es doch nur noch um die Pfändung, oder habe ich Dich da falsch verstanden? Und für eine Pfändung braucht man auch nach dem 01.09.09 keinen Anwalt. Wer es selbst nicht auf schriftlichem Wege kann, begibt sich direkt mit dem Originaltitel zum Amtsgericht. Den Rest macht der Rechtspfleger.

Richtig ist aber, dass man für eine Pfändung in Vorkasse treten muss. Aber die Summen halten sich in Grenzen.

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Guten Morgen,
es geht hier leider nicht nur um die Pfändung,
Die Abänderungsklage die eingereicht wurde,muss neu eingereicht werden,da ja seit 09/2009 Anwaltszwang besteht.
Der Unterhaltstitel muss geändert werden,und dazu brauche ich nen Rechtsverdreher.
Ich weiß,das ganze hört sich ziehmlich komisch an,aber wenn man einen Mann hat,der vor Gericht allem zustimmt,das ohne Anwalt .Und das Gericht in nicht wirklich aufklärt...
Sie haben nur seinen Selbsterhalt genommen,er ist aber mir und unseren gemeinsamen Tochter unterhaltspflichtig.
Sein Einkommen beträgt Netto 1306,00,dazu beziehen wir noch etwas über 200€ von der Arge.
Und deswegen muss eine Abänderungsklage her....
wenn weiter Info´s oder unklarheiten sind,bitte fragen.

Lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Tilly,

wenn vor dem 01.09.2009 die Klage eingereicht wurde, bedarf es für diese keines Anwalts, nur für neue, nach dem termin eingereichte.

Aber die Abänderungsklage hat nun nicht wirklich etwas mit der Pfändung zu tun.
Das ist ne ganz andere Baustelle.

Ein Richter darf, nein muss dann sogar, bei offensichtlichem Rechtsbruch einschreiten. Bei falscher oder unkluger Verteidigung (auch bei solcher Klageführung) hat er sich rauszuhalten, denn da ist er neutral.

Das Wort Rechtsverdreher solltest Du Dir besser sparen, Anwalt oder Jurist reicht.

Bei dem Einkommen geht es dann doch wohl nur um den Mindest-KU, und dieser vermutlich noch in Verbindung mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit, oder? Ein neues kind spielt da möglicherweise (fast sicher) schon eine Rolle, aber Du - vermutlich nicht.

Aber es ist an dieser Stelle wohl besser, nicht die beiden unterschiedlichen Themen "Abänderungsklage" und "Pfändung" zu mischen.

SG

Berry


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tilly75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ja es geht um den Mindest KU,den wir nicht zahlen können,seine Ex hat aufgrunddessen alles in bewegung gesetzt um an die kohle zu kommen.
Pfändung beim Finanzamt,Pfändung beim AG,sowie Strafanzeige gestellt!!!
Sie kennt unseren Finanziellen stand,aber ihr geht es ja Finanziell gut.!!!
Warum dann Rücksich auf andere nehmen!
Also woher nehmen.
Laut Arge ist er mir ,sowie dem gemeinsamen Kind Unterhaltspflichtig.
Die Arge sagte auch,das er bei seinem Einkommen,eigentlich gar keinen Unterhalt zahlen müsste.Und deswegen muss eine Abänderungsklage her.
Die Abänderungsklage hat eigentlich schon was mit der Pfändung zu tun,weil wenn der Titel abgeändert wird,gibt es nichts mehr zu pfänden.
Aber gut,ich danke dir für deine Info´s
Lg


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen