Kindesunterhalt reduzieren/Teilzeitarbeit

6. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip623124-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt reduzieren/Teilzeitarbeit

Hallo,
mein Ehemann ist seinen beiden Kindern aus 1. Ehe zum UH verpflichtet. Bislang zahlt er immer den vollen Mindestunterhalt.
Mein Mann und ich haben noch ein gemeinsames Kind bekommen. Ich befinde mich derzeit im 3. Jahr meiner Elternzeit. Ab dem 3. Geburtstag unseres gemeinsamen Kindes beabsichtigten mein Ehemann und ich jeweils in Teilzeit zu arbeiten (Aufteilung der Betreuung des gemeinsamen Kindes). Unsere Einkommen würden sich auf geschätzt ungefähr 1.500 €/Einkommen Ehemann und 1.000 €/mein Einkommen belaufen. Ist dies möglich bzw. würde sich der Unterhalt gegenüber den Kindern aus 1. Ehe reduzieren oder muss mein Ehemann in Vollzeit arbeiten um mindestens den Mindestunterhalt bezahlen zu können? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4876x hilfreich)

Euer vorhaben wird an der gesteigerten Erwerbsobligenheitspflicht scheitern.
Ganz besonders, wenn der Mindestunterhalt unterschritten würde.

Zitat (von ip623124-24):
Unsere Einkommen würden sich auf geschätzt ungefähr 1.500 €/Einkommen Ehemann und 1.000 €/mein Einkommen belaufen.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie in allen Ehren, aber mal ganz grob gerechnet.
Mit Unterhalt und Wohnung bezahlen, wäre das Einkommen deines Mannes schon mal "weg".

Habt ihr euch mal durchgerechnet, wie ihr dann mit dem Rest (deine 1000€) euer Leben und die restlichen Kosten finanzieren wollt?

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#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1149x hilfreich)

Die Frage können ganz konkret nur die beiden Unterhaltsgläubiger beantworten.

Ganz objektiv betrachtet ist das Vorhaben ziemlich blauäugig und der Zeitpunkt auch merkwürdig. Im Wissen von zwei Unterhaltsverpflichtungen absichtlich seine Arbeitszeit zu reduzieren und dies dann älteren Kindern über den Unterhalt in Rechnung stellen zu wollen. Nunja. Warum macht man sowas?

Bezüglich der Rechtslage kann man sich mal mit der sogenannten Hausmann-Rechtsprechung beschäftigen. Wenn es keinen vernünftigen Grund für diese Betreuung gibt und die älteren Kinder ihre Forderung aufrechterhalten, sehe ich keinerlei Erfolgsaussichten die Unterhaltsforderung abzuwehren.

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#3
 Von 
ip623124-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Hintergrund ist, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit auch, zumindest teilweise, wieder ins Berufsleben und in meinen alten Job zurückkehren möchte. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mein Ehemann einen Teil der Kinderbetreuung übernimmt.
Und ja, wir würden mit einem Einkommen in Höhe von ca. 2.500 € + Kindergeld klarkommen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ip623124-24):
Hintergrund ist, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit auch, zumindest teilweise, wieder ins Berufsleben und in meinen alten Job zurückkehren möchte. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mein Ehemann einen Teil der Kinderbetreuung übernimmt.

Und wie gesagt, das ist problemlos möglich, solange der bisher gezahlte (Mindest-)Unterhalt weiterhin gezahlt wird.

Von daher->
Zitat (von ip623124-24):
Und ja, wir würden mit einem Einkommen in Höhe von ca. 2.500 € + Kindergeld klarkommen.

Den Mindestunterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe müsst ihr da schon mal rausrechnen.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von ip623124-24):
Ist dies möglich bzw. würde sich der Unterhalt gegenüber den Kindern aus 1. Ehe reduzieren oder muss mein Ehemann in Vollzeit arbeiten um mindestens den Mindestunterhalt bezahlen zu können?


Wenn er den Unterhalt ohne Vollzeitstelle aufbringen kann, muss er nicht Vollzeit arbeiten.

Mindestunterhalt wegen Teilzeitwunsch reduzieren ist jedenfalls nicht...

Zitat (von ip623124-24):
Hintergrund ist, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit auch, zumindest teilweise, wieder ins Berufsleben und in meinen alten Job zurückkehren möchte. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mein Ehemann einen Teil der Kinderbetreuung übernimmt.


Dann wird man nach anderen Lösungen suchen bzw. sein Vorhaben zurückstellen müssen, bis das ohne Reduzierung der Arbeitszeit des Mannes möglich ist.

Zitat (von smogman):
Ganz objektiv betrachtet ist das Vorhaben ziemlich blauäugig und der Zeitpunkt auch merkwürdig. Im Wissen von zwei Unterhaltsverpflichtungen absichtlich seine Arbeitszeit zu reduzieren und dies dann älteren Kindern über den Unterhalt in Rechnung stellen zu wollen. Nunja. Warum macht man sowas?


Vermutlich, weil man den Unterhalt nicht gerne zahlt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19233 Beiträge, 10353x hilfreich)

Kurzum: Den Mindestunterhalt wird der Mann weiter zahlen müssen.

Wenn ich die Fragestellerin richtig verstehe, arbeitet sie selbst momentan gar nicht, der Mann arbeitet Vollzeit und kann aus seinem Vollzeitgehalt den Mindestunterhalt bezahlen.
Wenn der Mann jetzt nur noch Teilzeit arbeitet, kann er doch trotzdem noch den Mindestunterhalt zahlen. Das verringerte Einkommen des Manns wird doch dadurch kompensiert, dass die Fragestellerin jetzt auch wieder etwas zum Familieneinkommen beiträgt.
Ich sehe das Problem noch nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe das Problem noch nicht.

Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird gibt es auch keines.

Kann der nicht gezahlt werden, greift die Erwerbsobliegenheit.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
Stulli123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war vor meiner Teilzeit in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingruppiert.
Obwohl nun weniger Geld reinkommt zahle ich weiterhin den entsprechenden Unterhalt für meine 8-jährige aus erster Ehe.
Zumal meine Frau nun auch Geld verdient und sich das Familieneinkommen nicht wirklich verringert hat.

Oder könnte ich auch weniger zahlen, solange ich den Mindestunterhalt abdecke?

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#9
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1149x hilfreich)

Zitat (von Stulli123):
Oder könnte ich auch weniger zahlen, solange ich den Mindestunterhalt abdecke?
Auch für dich gilt: Die Frage können ganz konkret nur die Unterhaltsgläubiger beantworten. Eventuell sind sie mit einer Reduzierung einverstanden, eventuell auch nicht. Beide Ansichten sind zulässig und vertretbar.

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