Kindesunterhalt rückwirkend

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2015 20:57:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt rückwirkend

Hallo, die Mutter der Tochter meines Mannes hat einen Titel aus 2004, in dem steht "..... 139 % der entsprechenden Stufe des Regelbetragsermittlungsgesetzes, mithin 179 Euro...." Das hat mein Mann brav gezahlt und als das Kind 6 wurde, hat er um 100 Euro von sich aus erhöht. Sie hat seit 2004 nicht mehr nachgefragt, es gibt keinen Kontakt. Gestern kam ein Brief von ihr, wo sie ihn auffordert, ihr alle Lohnzettel seit 2004!!!! zu schicken, sich selber anhand der Düsseldorfer Tabelle auszurechnen, was er aufgrund Änderung der DT und Lohnerhöhungen hätte zahlen müssen und den Betrag soll er bis 1.2. überweisen. Wir sind sprachlos. Woher sollen wir denn wissen, dass wir selber den Satz erhöhen müssen und woher sollen wir wissen, wie er sein bereinigtes Einkommen errechnet? Außerdem steht im Urteil nicht drin, dass er sich an der DT und den Änderungen orientieren muss und selbständig rechnen. Es steht garnix von der DT im Urteil. Hätte sie ihn nicht alle 2 Jahre auffordern müssen? Wenn ich reineweg nach dem Regelbetragsdingens gehe und davon inzwischen Stufe 2 mit 139 % rechne, dann orientiert sich das doch garnicht an seinem Einkommen oder? Außerdem haben wir dann mit 279 Euro sogar mehr bezahlt, als 139 % des Regelbetrages Stufe 2. Müssen wir ihr jetzt wirklich Auskunft über die letzten 7 JAhre geben und müssen wir das tatsächlich anhand seines Einkommens und der DT nachzahlen?

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