Guten Abend Zusammen,
mein 18jähriger Sohn lebt seit 2 Wochen bei mir. Klar, das immer gleiche Thema: Neuer Partner, zweites Kind und auf einmal 5tes Rad. Seit der Trennung von seiner Mutter zahle ich Unterhalt, immer den weitaus größten Teil, jedoch nie die volle Summe. Hierüber konnten wir uns vereinbaren. Schriftliche Ansprüche wurden niemals gestellt, zumal ich für zusätzliche Kosten ( Klassenfahrten, Schulbücher, Urlaube, Bekleidung, regelmässiges Taschengeld usw. ) immer aufkam. Aufgrund des Verhaltens seiner Mutter stellt sich mir jetzt die Frage, ob sie rückwirkend den restlichen Unterhalt einklagen kann. Wenn ja, für welchen Zeitraum.
Für Eure Hilfe danke ich Euch schon jetzt.
Liebe Grüße
E V
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Kindesunterhalt rückwirkend einfordern ?
6. April 2010
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Frage vom 6. April 2010 | 22:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt rückwirkend einfordern ?
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#1
Antwort vom 6. April 2010 | 22:53
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
@Endlich Vater
Da dein Sohn bereits volljährig ist, könnte nur noch er Unterhaltsansprüche einfordern und nichts mehr seine Mutter.
Sofern kein Unterhaltstitel existiert und du nie in Verzug gesetzt wurdest, ist aber auch aus diesem Grund eine rückwirkende Forderung ausgeschlossen.
Du kannst also ganz beruhigt sein
Und jetzt?
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