Antwort vom 26.3.2005 | 23:36
Von Status: Frischling (8 Beiträge, 90x hilfreich)
Hallo, danke für die ausführliche Antwort. Ja wie der Anwalt auf den Betrag kommt hat er nicht geschrieben. Nun den Wortlaut :
**Nach diesseitiger Auffassung haben Sie jedoch 249 Euro zu zahlen und diesen Betrag schon seit dem 6 Lebensjahr ( meine Tochter wird nun bald 9 ), also seit dem 01.07.2002. Hierzu regen wir an das Sie zumindest ab dem 01.01.04 Nachzahlungen leisten und zwar auf der Basis des tasächlich geschuldeten Unterhaltes in Höhe von monatlich 249 Euro.**
Das waren die Worte.
Keine genaue Summenangabe über die Nachzahlungssumme etc. Mir hatt auch nie jemand mitgeteilt, das sich der Unterhalt erhöht haben soll. Ich wurde 2003 geschieden auch da wurde diesbezüglich nichts gesagt. Ich zahlte bis zuletzt 228 Euro, so wie das damals von den Anwälten mitgeteilt wurde. Das erste Schreiben vom Anwalt wegen der Erhöhung ist 2004 im November gekommen, da wollte er meine sämtlichen Gehaltsabrechnungen haben. Ich verdiene so 1700 Euro, habe aber alleine an die Bank laufende feste Kosten von 1000,00 Euro für einen Kredit der in der Ehe zustande gekommen ist, diesen zahle ich alleine ab, für mein Haus das ich aber auch alleine in der Ehe geerbt hatte, der Kredit war für den Umbau. Dann habe ich noch Fahrkosten zur Arbeit von ca. 150,00 Euro plus den Kindesunterhalt plus -- plus ..... da bleibt echt so schon nichts übrig -- es kann doch keiner verlangen das ich mein Haus verkaufe. Eine Unschuldung hatte ich auch schon versucht, das kostet jede Menge Geld, da der Kredit ein feste Laufzeit hat.
Ich bin echt für jeden Rat dankbar, einen Anwalt möchte ich deswegen nicht aufsuchen, da ich dafür kein Geld übrig habe, möchte ich mich da alleine durchbeisen.
Gruß
Gismo 696