Von: powertrim Am : 10.10.2005 Um : 22:47 Uhr
Ich bin beruflich demotiviert, weil mir wegen des Unterhalts für 3 Kinder und Ex-Frau nach Änderung der Steuerklasse wohl lange Zeit nur der Selbstbehalt bleibt. Das hat auch mein Arbeitgeber bemerkt und er kann auch verstehen, dass man für 890,-- EUR wohl ungern 240 Stunden arbeitet. Nun leidet auch der Umsatz des Unternehmens in dem Bereich wo ich tätig bin, da ich unsere Produkte schlecht ohne Motivation verkaufen kann. Eine Erhöhung des Gehalts verpufft wohl möglich bei meiner Ex-Frau, kostet die Firma nur unnötig Geld, und das Finanzamt frisst einen grossen Teil. Da man mich beruflich schätzt und auch fürchtet ich könne zur Konkurrenz wechseln, möchte man mich wieder effektiv einsetzen. Daher gibt man mir Dank Globalisierung die Möglichkeit ins nicht EU- Ausland zu gehen und dort bei einer Tochterfirma eine gute Position einzunehmen. Ich könnte vor Ort in Landeswährung bezahlt werden. Wie regelt sich dann der Kindesunterhalt wenn ich z.B. in Indischen Rupien oder Chinesischen Yuan bezahlt würde? Die Währungen sind ja nicht so einfach konvertierbar und Auslandsüberweisungen sind sehr teuer. Dazu kommt das viele ausländische (auch US!) Finanzämter keine Kontrollmitteilungen an EU Finanzämter weitergeben. Wie weise ich dann mein Einkommen nach ?
Welches Gericht ist zuständig und wer übernimmt ggf. die Kosten der Anreise zu Gerichtsterminen in Deutschland wenn ich meinen ständigen Wohnsitz ausserhalb der EU habe? Danke !
Kindesunterhalt - ständiger Wohnsitz außerhalb der EU?
10. Oktober 2005
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Frage vom 10. Oktober 2005 | 23:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - ständiger Wohnsitz außerhalb der EU?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 08:11
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
powertrim guten Morgen u. willkommen im Forum,
deine Lage hat sich mit dem Stellenwechsel aber nicht verbessert?
Die Kosten zu Gerichtsterminen verbleiben bei dir.
Vielleicht solltest du prüfen, ob du nicht zu viel Unterhalt zahlst?
Der Selbstbehalt ist ein Richtwert und kann angehoben o. gekürzt werden.
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