Hallo,
Kind wird bald 18, ist dann auf Grund verschiedener Umstände noch ohne erste Ausbildung, aber ausbildungssuchend gemeldet. Es hat bis jetzt nach dem Realschulabschluss, Gymnasium abgebrochen, eine Ausbildung abgebrochen und zuletzt einen Teilzeitjob abgebrochen.
Gibt es hier auch so etwas wie eine Orientierungsphase für das dann volljährige Kind ohne eigenes Einkommen (bis auf Kindergeld) und somit Anspruch auf Kindesunterhalt?
Danke euch.
Kindesunterhalt ü18 ausbildungssuchend
5. Juli 2022
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Frage vom 5. Juli 2022 | 21:55
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt ü18 ausbildungssuchend
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#1
Antwort vom 6. Juli 2022 | 08:38
Von
Status: Unbeschreiblich (38470 Beiträge, 14009x hilfreich)
Mit der Orientierungsphase hat das wenig zu tun. Von Orientierungsphase spricht man, wenn der junge Erwachsene in einem relativ engem Zeitraum nach Aufnahme der Ausbildung/des Studiums einen Wechsel vornehmen. Nicht jedoch, wenn sie gar nichts tun. Ein Unterhaltsanspruch dürfte also nach Erreichen der Volljährigkeit nur dann bestehen, wenn der Betroffene sich in einer Ausbildung befindet und aus der Ausbildung heraus nicht genug eigenes Einkommen generiert.
wirdwerden
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