Kindesunterhalt und Ferienjob/Nebenjob

10. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
devils_doll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Ferienjob/Nebenjob

Hallo,
ich habe hier schon viel gesucht, aber nicht die richtige Antwort gefunden. ;-)
Meine Frage:

Werden die Einkünfte eines Ferienjobs und Nebenjobs an den Kindesunterhalt, (der von beiden Elternteilen gezahlt wird) eines volljährigen Schülers angerechnet?

Vielen Dank im Voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Antwort: JAIN!

Ist normalerweise überobligatorisch beim Schüler, kann aber (zum Teil oder ganz) zumindest im Bereich des OLG Celle auf den Unterhalt angerechnet werden, wenn es sich um einen regelmäßig ausgeübten Nebenjob handelt und die finanziellen Verhältnisse der unterhaltspflichtigen Eltern so sind, dass man dem Volljährigen durchaus zumuten kann, einen eigenen Beitrag zu leisten.

Wird wohl in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung sein und in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Anrechnung verneinen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.969 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen