Liebes Forum,
leider habe ich nirgendwo eine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher bitte ich euch um Hilfe:
Ein Kindsvater ist zum Unterhalt seiner beiden Kinder verpflichtet. Jetzt hat er die Möglichkeit, von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zu erhalten, welchen er sich frei innerhalb gewisser Wertgrenzen aussuchen kann. Dieser Dienstwagen führt natürlich zu einer Erhöhung seines Einkommens und seines zu zahlenden Unterhalts.
Dabei werden steuerlich für Verbrenner 1%, Hybride 0,5% und Elektrofahrzeuge 0,25% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Gilt diese Staffelung auch bei der Berechnung des Unterhalts. In diesem Fall wäre es aus Unterhaltspflicht am kostengünstigen ein Elektrofahrzeug zu nehmen. Oder gibt es diese Regelung beim Unterhalt nicht?
Danke und Gruß
Marcel
Kindesunterhalt und Firmenwagen
21. Mai 2024
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Frage vom 21. Mai 2024 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Firmenwagen
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#1
Antwort vom 21. Mai 2024 | 13:26
Von
Status: Bachelor (3210 Beiträge, 1060x hilfreich)
Maßgebend für das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ist die Frage, in welcher Höhe Eigenaufwendungen durch einen Dienstwagen erspart werden. Es gilt daher auch die 1% Regelung nicht. Z.B. wenn man seinen Dienstwagen nicht privat nutzen darf, dann hat man keinen geldwerten Vorteil. Man verwendet nur oft einfach pauschal das erhöhte Einkommen mit der 1% Pauschale, weil das der einfachste Weg ist, den geldwerten Vorteil zu schätzen.ZitatOder gibt es diese Regelung beim Unterhalt nicht? :
Bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug könnte ein findiger Unterhaltsgläubiger durchaus auf die Idee kommen, dass der geldwerte Vorteil höher ist als die Einkommenserhöhung. Und schon hat man ein fiktives Einkommen an der Backe. Ob es also am Sinnvollsten ist oder nicht, hängt auch vom Gläubiger ab.
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