Meine Tochter(23) aus erster Ehe hat 2012 ihre erste Ausbildung (Pferdewirtin ) abgeschlossen. Drei Monate hat Sie in diesem Beruf gearbeitet, und dann kam ihr in den Sinn, das sie sich weiter schulisch fortbilden will, jetzt besucht sie seit über einem Jahr eine Wirtschaftsschule. Und nun droht sie mir mit Klage das sie Unterhalt von mir haben möchte. Sie lebt bei ihrer Mutter. Sie bezieht das auf Rückenschmerzen, so das sie ein Attest ausgestellt bekam vom Arzt das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Dass Attest kam nach einem Jahr nach dem Wechsel auf die Schule.
Kann sie noch unterhalt von mir verlangen und muss ich dieser Pflicht nachkommen ???
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Kindesunterhalt und Klage zweite Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Thober11,
Nach abgeschlossener Ausbildung steht der Tochter kein
Unterhalt mehr zu.
Ein Klage und die Anwaltskosten wird sie selbst zahlen
müssen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Ein Unterhaltsanspruch für eine Zweitausbildung wird i.d.R. anerkannt, wenn die Erstausbildung aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wird. (Klassiker: Bäcker-Azubi entwickelt Mehlstaub-Allergie und kann die Ausbildung deshalb nicht zu Ende bringen.)
Hier wurde die Ausbildung aber abgeschlossen und sogar nach Ausbildungsende in dem Beruf gearbeitet.
Da sehe ich auch keinen Unterhaltsanspruch mehr.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
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Hallo,
ich sehe es auch so. Ein Ausbildung wurde beendet. Damit endet der Anspruch auf Kindesunterhalt.
quote:
so das sie ein Attest ausgestellt bekam vom Arzt das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann
Ein einfaches Attest vom Hausarzt dürfte da nicht ausreichen, um eine Berufsunfähigkeit zu attestieren.
LG nero
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