Kindesunterhalt und Klage zweite Ausbildung

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Thober11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Klage zweite Ausbildung

Meine Tochter(23) aus erster Ehe hat 2012 ihre erste Ausbildung (Pferdewirtin ) abgeschlossen. Drei Monate hat Sie in diesem Beruf gearbeitet, und dann kam ihr in den Sinn, das sie sich weiter schulisch fortbilden will, jetzt besucht sie seit über einem Jahr eine Wirtschaftsschule. Und nun droht sie mir mit Klage das sie Unterhalt von mir haben möchte. Sie lebt bei ihrer Mutter. Sie bezieht das auf Rückenschmerzen, so das sie ein Attest ausgestellt bekam vom Arzt das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Dass Attest kam nach einem Jahr nach dem Wechsel auf die Schule.
Kann sie noch unterhalt von mir verlangen und muss ich dieser Pflicht nachkommen ???


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thober11,

Nach abgeschlossener Ausbildung steht der Tochter kein

Unterhalt mehr zu.

Ein Klage und die Anwaltskosten wird sie selbst zahlen

müssen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)


Ein Unterhaltsanspruch für eine Zweitausbildung wird i.d.R. anerkannt, wenn die Erstausbildung aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wird. (Klassiker: Bäcker-Azubi entwickelt Mehlstaub-Allergie und kann die Ausbildung deshalb nicht zu Ende bringen.)

Hier wurde die Ausbildung aber abgeschlossen und sogar nach Ausbildungsende in dem Beruf gearbeitet.
Da sehe ich auch keinen Unterhaltsanspruch mehr.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es auch so. Ein Ausbildung wurde beendet. Damit endet der Anspruch auf Kindesunterhalt.

quote:
so das sie ein Attest ausgestellt bekam vom Arzt das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann


Ein einfaches Attest vom Hausarzt dürfte da nicht ausreichen, um eine Berufsunfähigkeit zu attestieren.

LG nero

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