Kindesunterhalt und Nebenjob

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cidio
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Nebenjob

Guten Tag,

ich hätte zwei Fragen zum Thema Kindesunterhalt.

Zu meiner Situation: Ich habe eine zwei jährige Tochter für die ich momentan gem. DD Tabelle 311 Euro Unterhalt bezahle. Leider bin ich etwas verschuldet und habe vor der Trennung meiner Frau einen Nebenjob angenommen um die Schulden schneller abbauen zu können. Dieses extra Gehalt wird nun natürlich bei der Berechnung des Unterhalts dazu gerechnet. Da ich für den Nebenjob allerdings jeden Samstag oder Sonntag unterwegs bin und quasi kaum noch Erholung habe, bin ich am überlegen den Job zu kündigen, da ein Großteil der Schulden bereits beglichen ist. Hinzu kommt das ich beim Hauptberuf in drei Schichten arbeite und das auch immer anstrengender wird ohne ein erholsames Wochenende. Nun sagt meine Ex das ich den Nebenjob nicht kündigen darf da ich mit dem Wegfall dieser 450 Euro in der DD Tabelle eine Stufe sinke und daher weniger Unterhalt zahlen müsste. Ich denke sie liegt falsch da ich auch mit dem Hauptberuf weit mehr als den Mindestunterhalt zahle.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Reisekosten. Meine Frau ist nach der Trennung knapp 220 Kilometer zu ihrer Familie gezogen. Damit ich den Umgang mit meiner Tochter wahrnehmen kann fallen bei mir mindestens 200 Euro Spritkosten im Monat an. Meine Ex behauptet das ich die Kosten alleine tragen muss. Ich habe aber schon mehrere male gelesen das in so einem Fall die Kindesmutter die Reisekosten erstatten muss oder sich zumindest daran beteiligen muss, da sie diejenige war die weggezogen ist und mir dadurch den Umgang mit meinem Kind erschwert.

Ich hoffe auf ein paar klare Antworten hier.

Vielen Dank! :)



-- Editiert von Cidio am 18.06.2019 16:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37072 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Cidio):
Nun sagt meine Ex das ich den Nebenjob nicht kündigen darf
Ich meine, deine Exfrau hat dir jetzt gar nichts mehr zu sagen. Naja, sowas jedenfalls nicht. ;)
Zitat (von Cidio):
in der DD Tabelle eine Stufe sinke und daher weniger Unterhalt zahlen müsste.
Das kann durchaus passieren. Denn die DD geht ja nach Einkommen. Sinkt dein Einkommen oder erhöht es sich, geht auch der Unterhalt mit. Aber dein Freibetrag bleibt.
Zitat (von Cidio):
da ich auch mit dem Hauptberuf weit mehr als den Mindestunterhalt zahle.
Du zahlst nach DD-Tabelle. Soweit so gut.
Zitat (von Cidio):
Meine Ex behauptet das ich die Kosten alleine tragen muss.
Behaupten kann sie auch das. Was habt ihr denn wegen des Umgangs vereinbart? Nach dem Umzug wäre eine neue Vereinbarung nötig gewesen.

Kannst du überhaupt noch Schulden abbauen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14418x hilfreich)

Wenn Du nach Wegfall des Nebenjobs noch den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlst, dann ist das okay, und geht die Frau nichts an.

Mit der Entfernung, die Kosten, da sollte eine Regelung herbeigeführt werden. Wie oft holst Du denn das Kind?

wirdwerden

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#3
 Von 
Cidio
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn Du nach Wegfall des Nebenjobs noch den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlst, dann ist das okay, und geht die Frau nichts an.

Mit der Entfernung, die Kosten, da sollte eine Regelung herbeigeführt werden. Wie oft holst Du denn das Kind?

wirdwerden


Wir haben keine festen Zeiten ausgemacht. Theoretisch dürfte ich sie jeden Tag sehen, meine Ex würde nie den Kontakt zur Tochter blockieren. Leisten kann ich es mir aber nicht. Momentan versuche ich mind. zwei mal im Monat zu meiner Tochter zu fahren. Mehr ist momentan nicht drin. Ich hatte die Kleine auch schon ein paar Wochenenden bei mir, was allerdings auch sehr teuer ist. 2x Hin und Rückfahrt an einem Wochenende.

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#4
 Von 
Cidio
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Behaupten kann sie auch das. Was habt ihr denn wegen des Umgangs vereinbart? Nach dem Umzug wäre eine neue Vereinbarung nötig gewesen.

Kannst du überhaupt noch Schulden abbauen?


Ich kann meine Tochter jederzeit sehen, sie selbst steht da nicht im Weg. Das Problem ist nur die weite Entfernung. Ich kann es mir leider nicht leisten mehr als 2x im Monat hin zu fahren. Wenn ich meine Tochter dazu noch zu mir nehmen möchte, damit sie auch mal Opa und Oma sieht, dann muss ich sie ja wieder zurück bringen. Das ganze wird das nochmal teurer, und dabei hab ich dann mit der Kleinen noch nicht einmal was unternommen. (Eis essen gehen, Zoo, etc.)

-- Editiert von Cidio am 18.06.2019 17:31

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37072 Beiträge, 6231x hilfreich)

Und deine Frau bringt und holt das Kind nie?

Das solltest du wirklich in einem Gespräch versuchen zu klären und zu ändern. Es muss ja keine Erpressung draus werden.
Aber:
Selbst weit weg ziehen, die Weiterführung des Nebenjobs verlangen, damit der Unterhalt so bleibt, und alle Umgangskosten auf dich abwälzen---- das alles geht wohl nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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