Kindesunterhalt und Privatinsolvenz

2. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt und Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

mein Problem besteht darin, dass ich Kindesunterhalt zahlen soll, aber kein Geld habe.
Das Jugendamt hat vor Gericht den Mindestunterhalt eingeklagt, nun soll ich 211€ plus die ca. 4600€ Rückstand zurückzahlen. Eine Kontopfändung ist auch schon eingeleitet, aber dort habe ich auch kein Geld.

Zudem kommt noch hinzu, dass ich seit sehr vielen Jahren zuvor schon in Harz 4 war. Neulich war ich beim Arbeitsamt und die sagten mir nur, dass ich keine Chance in meinem erlernten Beruf habe, da ich keine Berufserfahrung und auch schon zu lange daraus wäre. Mir würde nur eine Umschulung bleiben wobei diese gründlich geprüft würde ob ich diese überhaupt bekommen würde. Zu vergessen ist auch nicht das ich körperliche Einschränkungen habe und keine körperliche anstrengenden Arbeiten machen kann oder lange Zeit stehen kann. Bürotätigkeiten wären dahingegen kein Problem.

Da ich auch seit zwei Jahren mit einer Ausländerin aus einem nicht EU-Land verheiratet bin und diese Geld erhält durch Mieteinnahmen, habe ich auch kein Anspruch auf Harz 4 mehr. Aber das heißt nicht, dass ich selber Geld habe um den Unterhalt zu zahlen.

Ich hatte schon an einer Privatinsolvenz gedacht, aber weil es weiterlaufende Unterhaltszahlungen sind, denke ich letztendlich löst es nicht mein Schuldenproblem.

Ich erhoffe mir hier nun Hilfreiche Unterstützung welche Möglichkeiten mir bleiben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

was unternimmst du zur Zeit um einen Job zu finden?

Du kommst also z.Zt. ohne staatliche Leistung aus? warum machst du nicht mindestens einen 450€ Job?


edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn man zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, dann muss man alles, wirklich alles tun, um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Ein "ich kann in meinem Job nicht arbeiten," das reicht nicht aus. Du hast Jahre gehabt, um Dich zu bewerben, Dich weiterzubilden. Offensichtlich ist da gar nichts passiert. Das ist Dir anzurechnen, hat das Gericht wohl auch getan, deshalb mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Abgesehen davon, auch die Inso befreit nicht zwingend von Unterhaltsschulden. Und - es kann auch der Taschengeldanspruch gegen Deine Frau gepfändet werden.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Da ich auch seit zwei Jahren mit einer Ausländerin aus einem nicht EU-Land verheiratet bin und diese Geld erhält durch Mieteinnahmen, habe ich auch kein Anspruch auf Harz 4 mehr.


Und nun lebt ihr von Luft und Liebe?

Wie wirdwerden schon schrieb: Kindesunterhalt hat oberste Priorität. Ein Insolvenzverfahren würde dir auch nichts helfen. Die Unterhaltsschulden haben eh Vorrang.
Du suchst nach Möglichkeiten: arbeiten... Das ist die einzige Möglichkeit die du hast. Deine Ehefrau ist dir im Rahmen des Familienausgleichs ebenfalls unterhaltspflichtig.
Gehe zum Arbeitsamt und setze alles in Bewegung um aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen! Ob du eine Umschulung in Richtung Büro bekommst ist allerdings auch eher fraglich. Es gibt ausreichend gelernte arbeitslose Bürokräfte... Aber besprich dies mit dem Sachbearbeiter.

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