Kindesunterhalt und Steuerklassenwechsel?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
aw-m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Steuerklassenwechsel?

Ich bin demnächst geschieden (also z. Zt. noch LStKl I), zahle Unterhalt für 2 Kinder, keinen Unterhalt für meinen zukünftigen Ex und beabsichtige wieder zu heiraten.
Da mein Zukünftiger allerdings deutlich mehr verdient als ich, wäre eine StKl-Splittung von IV / IV ziemlich unsinnig.
Hinsichtlich Ehegattenunterhalt habe ich im I-net etwas gefunden, wonach der Wechsel in die LStKl V für den Unterhaltspflichtigen verboten ist. In Sachen Kindesunterhalt allerdings rein gar nichts.

Wer kann mir hierzu vielleicht etwas sagen bzw. Quellen nennen?

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"grtx Andrea"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
du bist verpflichtet, die günstigste Steuerklasse zu wählen. Dürfte aber eh irrelevant sein, da die zu erwartende Steuererstattung mit zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt wird.

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#2
 Von 
aw-m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir :o)

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"grtx Andrea"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin verheiratet (St.Kl.4+4).Ich zahle nur für meine Kinder,nicht für meine Ex-Frau Unterhalt.Kann ich gezwungen werden in Steuerklasse 3 zu wechseln und meine jetzige Frau in 5 gehen muss? Welche Möglichkeiten habe ich?
Bitte helft mir weiter?
Andreas


-- Editiert von andreas69 am 28.02.2004 19:25:39

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@andreas
Die Antwort habe ich dir in deinen eigenen Thread geschrieben.

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