Ich bin demnächst geschieden (also z. Zt. noch LStKl I), zahle Unterhalt für 2 Kinder, keinen Unterhalt für meinen zukünftigen Ex und beabsichtige wieder zu heiraten.
Da mein Zukünftiger allerdings deutlich mehr verdient als ich, wäre eine StKl-Splittung von IV / IV ziemlich unsinnig.
Hinsichtlich Ehegattenunterhalt habe ich im I-net etwas gefunden, wonach der Wechsel in die LStKl V für den Unterhaltspflichtigen verboten ist. In Sachen Kindesunterhalt allerdings rein gar nichts.
Wer kann mir hierzu vielleicht etwas sagen bzw. Quellen nennen?
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"grtx Andrea"
Kindesunterhalt und Steuerklassenwechsel?
11. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2004 | 13:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Steuerklassenwechsel?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2004 | 14:00
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
du bist verpflichtet, die günstigste Steuerklasse zu wählen. Dürfte aber eh irrelevant sein, da die zu erwartende Steuererstattung mit zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt wird.
#2
Antwort vom 11. Januar 2004 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke dir :o)
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"grtx Andrea"
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#3
Antwort vom 28. Februar 2004 | 19:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich bin verheiratet (St.Kl.4+4).Ich zahle nur für meine Kinder,nicht für meine Ex-Frau Unterhalt.Kann ich gezwungen werden in Steuerklasse 3 zu wechseln und meine jetzige Frau in 5 gehen muss? Welche Möglichkeiten habe ich?
Bitte helft mir weiter?
Andreas
-- Editiert von andreas69 am 28.02.2004 19:25:39
#4
Antwort vom 29. Februar 2004 | 12:18
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
@andreas
Die Antwort habe ich dir in deinen eigenen Thread geschrieben.
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