Kindesunterhalt und neuer Lebenpartner!!!!!!!

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindesunterhalt und neuer Lebenpartner!!!!!!!

guten morgen an alle hier,

habe schon viel gutes von hier gehört....und nun bin ich auch da!!!!!

so nun meine frage:

ich zahle für meine 3 kidis 8/8/11 - 631€ unterhalt (mangelfall)
meine freundin und ich wollen im august zusammen ziehen.
sie hat auch 2 kinder 6/11 und bekomm keinen unterhalt für
sie vom vater....nur unterhaltsvorschuss.

1. wird ihr gehalt bei meiner unterhaltberechnung mit eingerechnet?
2. bekommt sie weiter unterhaltsvorschuss obwohl wir zusammen ziehen?

wünsche allen noch einen schönen tag!!!!!!!!!!!!!!!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
1. wird ihr gehalt bei meiner unterhaltberechnung mit eingerechnet?


Möglich, dass dein SB durch das Zusammenleben gekürzt würde. Du bist gehalten, den Mindest-KU zu leisten. Der liegt bei 775€.

quote:
2. bekommt sie weiter unterhaltsvorschuss obwohl wir zusammen ziehen?


M.E, ja.

§1 Berechtigte:Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,


Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Der Unterhaltsvorschuss würde nur dann entfallen, wenn sie
a) mit dem leiblichen Vater der Kinder zusammenziehen würde
b) ihr beide heiraten würdet

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#3
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

das sie im unterhalt einberechnet wird könnte passieren..zumindestens in Höhe der halbbigen Wohnkosten ,das diese sich ja durch ihren Einzug für dich halbieren würden... anders würde es aussehen wenn sie Sozialleistungen bezieht da wird ja dein Einkommen schon auf ihres angerechnet.
was den Unterhaltvorschuss angeht...Kuschelbaer/Loddar haben ja dazu schon das wichtigste geschrieben

-- Editiert von Ilsebille am 04.02.2009 13:39

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#4
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

ich danke euch für eure antworten. aber trotzdem würde ich gerne noch wissen wie es aussieht da sie ja keinen unterhalt von ihrem ex-mann für ihre kidis bekommt?wird ihr gehalt trozdem bei mir in meiner unterhaltsberechnung mit
eingerechnet?


gruss

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo, guten Morgen.

Ihr Gehalt hat nichts mit der Unterhaltsberechnung deiner Kids zu tun. Sie könnte Millionärin sein, das wäre egal.
Wie schon gesagt, das einzigste was angerechnet werden könnte ist die Ersparnis die du durch die gemeinsame Haushaltsführung hast.

LG

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Gerade weil du Kindesunterhalt nach Mangelfallberechnung zahlst, kann es sein, dass dein Selbstbehalt abgesenkt wird, da du ja durch euren Zusammenzug einen Haushaltsersparnis hättest (man unterstellt - zu Recht - dass sich deine neue Partnerin an den Lebenshaltungskosten beteiligt und du deshalb weniger Ausgaben hast). Somit wird sie schon indirekt bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt und du zahlst mehr Kindesunterhalt als bisher.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Gamma-Ray,

die Tatsache, dass deine LG keinen Unterhalt für ihre Kids bekommt, ist für die Unterhaltsberechnung deiner Kinder völlig unerheblich. Rechtlich-finanziell hast du mit den Kindern deiner Partnerin nichts zu tun.

Grüße

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#8
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

aber sie hat ja auch nichts mit meinen kidis zu tu.......durch sowas kann dann ganz schnell eine beziehung wieder zerstört werden...weil es so einen ****** gibt den der vater staat macht!!!!! wir als männer sind immer der arsch bei so einer sache!!!!!!!!!!!!!!!


gruss

http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_152.gif

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Sie zahlt ja auch nicht für deine Kids, sie zahlt ihren Anteil an Miete, Nebenkosten etc., damit bleibt dir mehr Geld übrig, was deinen Kindern eben zugute kommt - du kannst dann KU zahlen, als wenn du kein Mangelfall wärst.

Besser kommts, wenn ihr heiratet: dann profitieren deine Kinder von der günstigeren Steuerklasse und der Unterhaltsvorschuß fällt für deine Freundin weg (für das ältere Kind ja eh ab 12, also spätestens in einem Jahr).

Wenn durch sowas die Beziehung zerstört wird... dann solltet ihr mal prüfen, ob sie in schweren Zeiten eh Bestand hätte.


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#10
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

wer kann mir den ausrechen wieviel mein selbsterhalt runtergestuft wird?


mfg

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#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Genaue Zahlen kann man dir hier nicht nennen, aber es ist durchaus üblich, den Selbstbehalt um ca. 20% - 25% zu kürzen, kommt aber wohl auch auf die genaueren Umstände (u.a. auch Einkommensverhältnisse der neuen Partnerin an).

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#12
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

ja von welcher summe 20-25% vom selbsterhalt 900?

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#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Jo!

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#14
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

so hier ein urteil vom bgh...........so nun ist alles klar!!!!!!!!

http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/bgh_vom_19022008_herabsetzung_des_selbstbehalts_im_falle_des_zusammenlebens_mit_einem_nichtehelic-161.html

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#15
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Na dann lagen wir ja richtig ;)
Tröstet dich nicht, ich weiß, aber es ist besser, zu wissen was auf einen zukommt bzw. zukommen kann, dann kann man besser planen.

Damit meine ich jetzt nicht, ob man die Beziehung nun festigen und die neue Partnerin einziehen lassen sollte, sondern die finanziellen Möglichkeiten checken.

Letztendlich bleibt unterm Strich durch den Zusammenzug dennoch eine Ersparnis, auch wenn deine Kinder mit davon profitieren, denn zwei getrennte Haushalte kosten wesentlich mehr als die knapp 200 €, um die dein Selbstbehalt maximal gekürzt werden kann.

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#16
 Von 
gamma-ray1004
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

tja....wenn das geld bei meinen kidis ankommen würde.....sie steckt das meiste ein....das ist ja das schlimme!!!!!!!!!!!!!



gruss

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