Kindesunterhalt - verringert sich Barunterhaltsverpflichtung des Vaters?

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.01.2010 19:55:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt - verringert sich Barunterhaltsverpflichtung des Vaters?

Hallo,
Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass ein Mann für seine Exfrau und zwei Kinder barunterhaltspflichtig ist.
Fällt z.B. der Unterhalt für die Exfrau weg, dann gilt für den jeweiligen Kindesunterhalt die nächst höhere Einkommenszeile, werden es dagegen mehr Unterhaltsempfänger (z.B. neues Kind/er, neue Frau), dann gilt jeweils der Kindesunterhalt der niedrigeren oder noch niedrigeren Einkommenszeile. Soweit ist alles klar.
Die Düsseldorfer Tabelle geht also davon aus, dass der Vater für die Kinder aus erster Ehe finanziell ganz alleine sorgt, die Exfrau also kein eigenes Einkommen hat.
Wenn nun die Exfrau aber arbeitet, welchen finanziellen Anteil am Kindesunterhalt trägt sie dann? Müßte sich dann die Barunterhaltsverpflichtung des Vaters nicht verringern, da auch die Frau ihren Anteil zu tragen hat?
Beispiel: Der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei der Mutter lebt, beträgt 600 Euro. Muss diese 600 Euro der Vater alleine aufbringen, oder müssen Vater und Mutter jeweils 600 Euro an das Kind zahlen, oder beide die Hälfte oder wie verhält es sich?
Wer kennt sich aus?
Danke im Voraus.
brandungsfels

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

dazu gibt es viiiiiele Beiträge hier...einfach mal durchklicken.

nur kurz:
bis zum 18.LJ leistet der betreuende Elternteil seinen Unterhalt in Form von Betreuung. Daraus folgt, dass der andere Elternteil zu 100% für den Barunterhalt zuständig ist.

Ab Volljährigkeit sind dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Betrag von 600€ ist der Kindesbedarf, der prozentual nach Einkommenshöhe auf Mutter und Vater zu verteilen ist

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#2
 Von 
louiselaaser
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

lebt das Kind bei einem Elternteil, ist der naturalunterhaltspflichtig, der andere barunterhaltspflichtig. Lebt das Kind für sich, werden die 600 € auf beide Elternteile dem Einkommen entsprechend ausgerechnet, das Kind bekommt 600 € nicht mehr und nicht weniger (einschließlich Kindergeld)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
guest-12320.01.2010 19:55:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

>> bis zum 18.LJ leistet der betreuende Elternteil seinen Unterhalt in Form von Betreuung. Daraus folgt, dass der andere Elternteil zu 100% für den Barunterhalt zuständig ist <<

Das heißt also, auch wenn die Exfrau mehr verdient als der Vater des Kindes, zahlt der Vater den Betrag lt. Düsseldorfer Tabelle solange das Kind bei der Exfrau wohnt?
Und hat das Kind seinen eigenen Hausstand, ist aber noch unterhaltsberechtigt, dann teilen sich die Eltern die Unterhaltspflicht prozentual nach dem jeweiligen Einkommen?

Wo kann man das evtl. nachlesen?

Gruß Brandungsfels

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#6
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

hi

schau mal hier ist nicht schlecht der link

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

gruß henny

-- Editiert von henny am 13.07.2004 19:34:23

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#7
 Von 
guest-12320.01.2010 19:55:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke henny für den link und auch allen anderen Danke für die Antworten.

Gruß Brandungsfels

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