Kindesunterhalt volljährig

29. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2021 12:54:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt volljährig

Guten Tag zusammen,

Ich hoffe, hier wird mir geholfen. Ich zahle seit meiner Trennung/Scheidung Unterhalt für unseren Sohn. Nun wird unser Sohn 18, Dh beide sind barunterhaltspflichtig. Meine Ex Frau bezieht Arbeitslosengeld 2, dies natürlich grundlos, da sie auch wie jeder andere eine Arbeitsstelle antreten könnte.
Mein Fall:
Ich arbeite Vollzeit, verdiene 1556€ netto. Laut dem Jobcenter ist mein bereinigtes netto Einkommen 1436€, Dh ich zahle 276€ Unterhalt.
So habe ich noch meinen Selbstbehalt von 1160€.
Aber ich alleine zahle noch den in unserer Ehezeit genommenen gemeinsamen Kredit ab. Höhe 386€ Im Monat.
Dh ist habe nur noch 774€ zum Leben.

Kann ich diesen Kredit mit in mein bereinigtes Nettoeinkommen berechnen, obwohl ich dann den Mindestunterhalt nicht mehr zahlen kann?

Ich habe nun 1,5 Jahre 774€ zum Leben gehabt und das ist nicht machbar.

Vielen Dank vorab an euch!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Den Mindestunterhalt hast du doch eh nicht bezahlt, dieser liegt um einiges mehr als 276 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.05.2021 12:54:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist schon klar, das dieser höher liegt. Ich arbeite 45 Stunden die Woche und bekomme leider nur 1556€. Daher kann ich den kompletten Mindestunterhalt nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Die Information, ob der Volljährige privilegiert ist oder nicht, wäre schon mal hilfreich.

Ansonsten solltest du die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes auch weiterhin mit dem Jobcenter klären. Die sind schließlich der Gläubiger (bzw. dessen Rechtsnachfolger).

Zitat (von guest-12329.05.2021 12:54:03):
Kann ich diesen Kredit mit in mein bereinigtes Nettoeinkommen berechnen
Ich würde das tun. Diese Frage hat aber nichts mit der Volljährigkeit zu tun. Scheinbar hast du bisher schon hingenommen, dass dieser nicht angerechnet wurde oder hast ihn gar nicht als Abzugsposten geltend gemacht. Da fragt sich natürlich, warum dessen Geltendmachung ausgerechnet jetzt eine Rolle spielen soll. Aber auch da benötigst du erst mal die Rechtsmeinung des Gläubigers, bevor du entscheiden kannst, was du als nächstes machst.

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