Kindesunterhalt volljähriges Kind im Praktikum mit anschließender Ausbildung

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)
Kindesunterhalt volljähriges Kind im Praktikum mit anschließender Ausbildung

Hallo
Aus früherer Ehe gibt es eine Tochter die im kommenden Februar 18 Jahre alt wird.
Nach abgeschlossener schulischer Ausbildung belegte sie ein FSJ. Jetzt folgt wohl das Fachabi. Genau wissen wir es nicht, da kaum bis keine Informationen (trotz gerichtlichen Urteil) fließen. Ob sie Einkommen erzielt ist auch unbekannt.
Beim Jugendamt wurde eine unbefristete Urkunde unterzeichnet. Ja ich weiß....
In zweiter Ehe gibt noch eine Tochter, ab Januar 13 Jahre.
Wie geht es jetzt weiter? Den Unterhalt einstellen und warten was dann kommt? Gehaltsnachweise der Mutter und Tochter einfordern wird ins leere laufen. Einen Anwalt beauftragen kann ich mir leider nicht leisten.
Das Jugendamt um eine Neuberechnung bitten? Wohl eher vergeudete Zeit.
Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von dreamland):
Den Unterhalt einstellen und warten was dann kommt?
So würde ich es machen.
Zitat (von dreamland):
Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen?
Da man nichts genaues gar nicht weiß, außer, dass sie 18 wird, kann man die Zahlung mal einstellen.
Schnellstens wird die Tochter oder die Mutter reagieren, dann kann man Nachweise verlangen. Macht sie das Fachabi, zahlst du weiter.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

VORSICHT mit dem "Unterhalt einstellen". Es gibt ja den Titel.

Meines Erachtens solltest Du Deine Tochter anschreiben und Ihr mitteilen, dass mit dem 18. Geburtstag die Basis der Unterhaltsberechnung eine andere ist und entsprechende Unterlagen von Ihr und der Kindsmutter abfordern. Gleichzeitig bittest Du um Herausgabe des Titels.

Dann wird Widerstand einsetzen. Vermutlich wirst Du um die Einschaltung eines Fachmannes nicht herumkommen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sehe ich auch so. Alles ist teurer, als einmal mit Hilfe eines Fachmannes die richtigen Weichen zu stellen. Das Kind ist nicht mehr priviligiert, wenn es volljährig ist, während des FSJ ist in der Regel kein Unterhalt zu zahlen, das Kindergeld wird voll angerechnet, nicht nur hälftig und die Mutter ist unterhaltstechnisch mit im Boot. Preiswerter wird es auf jeden Fall. Also ab zum Anwalt!


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

es existiert ein Titel der nicht befristet ist! Also auf keinen Fall den Unterhalt einfach einstellen, da aus dem Titel gepfändet werden kann.
Der günstigste Weg: die Tochter (und die Mutter separat) anschreiben und darauf hinweisen, dass ab 18 beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet sind und du natürlich gerne deinen Anteil übernimmst, aber die Tochter dir ihre Bedürftigkeit nachweisen soll. Dies hat in Form einer Schulbescheinigung zu erfolgen, der letzten Zeugnisse, den Einkommensnachweisen der Mutter, die Bankdaten der Tochter...
Sie möge sich zwecks Berechnung bitte rechtzeitig (im Januar...) an das Jugendamt wenden und dort um Neuberechnung bitten.
Dann wirst du Post vom Jugendamt bekommen und ab hier bitte genau aufpassen!
Jugendämter rechnen sich oft die Welt schön bunt und so ist es angebracht, dass man gleich Alles richtig und vollständig angibt:
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Steuerbescheid. Dagegen Abzüge wie Kilometer, zweites Kind, sonstige Aufwendungen wie Fachliteratur, Rieseterrente etc.... Hier schaust du vorab in die für dich zuständigen Leitlinien (unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLGs). Dort steht genau aufgeführt wer was wie absetzen kann um auf das bereinigte Netto zu kommen.
Dazu bittest du das Jugendamt dir die Unterlagen der Tochter zukommen zu lassen und zur Überprüfung der ganzen Rechnerei die Einkommensnachweise der Mutter (falls noch nicht direkt bekommen von den Beiden).
Wenn das Jugendamt nun die Berechnung gemacht hat, dann ist der früheste Zeitpunkt für einen Anwalt gekommen oder du fragst hier nochmal nach, ob die richtig berechnet haben...

Übrigens: ein FSJ ist in der Regel nicht unterhaltsrelevant wenn das Kind 18 wird! Davor wird allerdings auch Geld , welches im FSJ bezhalt wird, abzüglich einer Pauschale, mit der Hälfte angerechnet! Wenn das Kind also bis zum Sommer FSJ macht, dann wäre es wichtig zu wissen: WARUM? Wird das FSJ für die spätere Schule benötigt? Nein= dann kein Unterhaltsanspruch!
Im übrigen hast du einen Anspruch darauf dir Zeugnisse vorlegen zu lassen und die jährliche Schulbescheinigung! Du musst ja wissen was die Tochter so treibt und ob sie zielstrebig ihre Ausbildung angeht...
Übrigens 2: der Unterhalt geht bis einen Tag vor dem Geburtstag an die Mutter. Danach (ohne Wenn und aber - es sei denn das Kind bestätigt dir etwas anderes) auf das Konto der Tochter.
Wenn du eine Überzahlung ausschließen willst (JA oder Kind kommen nicht in die Gänge...): formuliere Folgendes in den Brief (en) an die Tochter: "Ergibt sich bei der Vorlage der geforderten Unterlagen eine Unterhaltsforderung gegen mich und deine Bedürftigkeit ist nachgewiesen, dann werde ich dir den titulierten Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen anweisen, mit dem Hinweis auf die Rückzahlung zu verzichten, wenn der Anspruch der Höhe nach weiter besteht. "

Du solltest die Tochter also jetzt schon mal anschreiben (Einwurfeinschreiben oder rechtssicher mit einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen), dann nochmal 4 Wochen später und dann nochmals vor ihrem Geburtstag (falls sie auf nichts reagiert!!!) - jeweils mit Fristsetzung bis wann du die geforderten Unterlagen möchtest, damit die Zahlung nicht gefährdet ist... Im zweiten Schreiben kannst du dann schon etwas "drohen": Auskunftsklage gegen die Tochter (geht dann zu ihren Lasten), Abänderung des Titels auf 0...

-- Editiert von kikijk am 28.11.2018 16:41

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