Kindesunterhalt während Berufsausbildung

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mananblack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt während Berufsausbildung

Guten Tag,
es geht hier um den Kindesunterhalt während der Berufsausbildung, die ich momentan absolviere.
Ich bin momentan dabei auszuziehen und wenn ich das richtig verstanden habe, muss mir mein Vater bis Vollendung der Ausbildung Unterhalt zahlen.
Dieser Verdient 2500€ netto im Monat. (Dabei ist zu berücksichtigen, dass er meiner Mutter ebenso Unterhalt zahlen muss. Ich denke das waren so 400€).

Nun ist meine Frage: Was kann ich tun, wenn er keinen Unterhalt zahlen will, was ich nämlich vermute, da er ein Mensch ist, den sowas überhaupt nicht interessiert, er sich an kein Gesetz hält, wenn dies nicht ausdrücklich durch die Polizei o.Ä. geklärt wurde und er denkt, dass er machen kann, was er will (So nach dem Motto: "Ich bin hier der Boss und du hast mir garnichts zu befehlen oder zu sagen!").

Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Ich habe irgendwo bereits aufgeschnappt, dass man ein Gerichtsverfahren einleiten kann, was ja aber ziemlich kostenintensiv ist und da ich ja noch in der Ausbildung bin und ausziehen möchte, wäre das, denke ich, nicht so optimal.

(Ich möchte anfügen, dass ich 19 Jahre alt bin, falls diese Information benötigt wird.)


Beste Grüße

-- Editier von Mananblack am 08.06.2017 20:55

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mananblack,

Wie alt bist du ?

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? ( Netto)

Was verdient deine Mutter ?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mananblack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo Mananblack,

Wie alt bist du ?

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? ( Netto)

Was verdient deine Mutter ?

lg
edy


Ich bin 19 Jahre alt und meine Ausbildungsvergütung beträgt momentan 752€ netto.
Meine Mutter hat nur einen Minijob. Sprich irgendwie so ca. 400€ oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Dann ist die Antwort sehr einfach und wird dir nicht gefallen. Zu deinem ausbildungsgehalt bekommst du noch das Kindergeld ausgezahlt. Wenn deine Mutter das bezieht muss sie es an dich weiterleiten.
dann darfst du pauschal 90 €abziehen. Das ist dann dein bereinigtes Einkommen.
da dir mit eigener Wohnung 735 € als unterhaltsbedarf zustehen ist dein Vater nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mananblack,

Erwachsene in Ausbildung mit eigener Wohnung haben einen Bedarf von 735€ .

Du deckst somit deinen Bedarf vollständig.

dir steht damit kein Unterhalt zu,
lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mananblack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Dann ist die Antwort sehr einfach und wird dir nicht gefallen. Zu deinem ausbildungsgehalt bekommst du noch das Kindergeld ausgezahlt. Wenn deine Mutter das bezieht muss sie es an dich weiterleiten.
dann darfst du pauschal 90 €abziehen. Das ist dann dein bereinigtes Einkommen.
da dir mit eigener Wohnung 735 € als unterhaltsbedarf zustehen ist dein Vater nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet


Okay, warum zeigt mich nen Unterhaltsrechner dann allerdings 415€ Unterhalt an?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mananblack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo Mananblack,

Erwachsene in Ausbildung mit eigener Wohnung haben einen Bedarf von 735€ .

Du deckst somit deinen Bedarf vollständig.

dir steht damit kein Unterhalt zu,
lg
edy


Okay und mit dem Kindergeld sieht es deiner Meinung nach wie aus? Steht mir dies zu? Ich habe mal gehört, dass ich nach Auszug ein volles Recht auf das Kindergeld habe und dieses auch geltend machen soll, denn es hieß das Kindergeld ist für die Kinder bestimmt und nicht für die Eltern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mananblack:Okay, warum zeigt mich nen Unterhaltsrechner dann allerdings 415€ Unterhalt an?

laut U-Rechner müßte der Vater diesen Betrag zahlen wenn du 0€ Einkommen hättest, und bei einem Elternteil wohnen würdest.

lg
edy

-- Editiert von edy am 08.06.2017 22:37

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Mananblack):


Okay und mit dem Kindergeld sieht es deiner Meinung nach wie aus? Steht mir dies zu? Ich habe mal gehört, dass ich nach Auszug ein volles Recht auf das Kindergeld habe und dieses auch geltend machen soll, denn es hieß das Kindergeld ist für die Kinder bestimmt und nicht für die Eltern.


Von ratlose Mama oben:
Zitat:
Zu deinem ausbildungsgehalt bekommst du noch das Kindergeld ausgezahlt. Wenn deine Mutter das bezieht muss sie es an dich weiterleiten.








-- Editiert von fb367463-2 am 09.06.2017 00:55

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.589 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen