Hallo,
die Fragen ähneln sich ja doch irgendwie alle...
Mein Sohn (19) beginnt eine Ausbildung im September und erhält ca. 750,00 Ausbildungsvergütung.
Bis jetzt hat er bei seiner Mutter gewohnt. Da seine Mutter und ich seit seinem 18.Lebensjahr ja barunterhaltspflichtig sind,überweise ich ihm seit seiner Volljk. lt. DT monatlich 378,00.
Gibt es eine Berechnung, wieviel ich während seiner Ausbildung zahlen muß?
-----------------
""
Kindesunterhalt während der Ausbildung
17. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2011 | 19:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt während der Ausbildung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Juli 2011 | 19:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Nur damit wir uns richtig verstehen, es geht alles seine normalen Bahnen ohne Streit etc..
Den Betrag den ich zahle und seine Mutter, bei der er wohnt, haben wir bereits nach Lesitungsfähigkeit errechnet und das haut auch hin so.
Nun möchte er aber bei seiner Mutter ausziehen um auf eigenen Beinen zu stehen.
750,00 plus 184,00 minus 90,00 ist ja weit über dem Bedarf von 670,00
Wie ich deine Antwort verstehe, brauche ich dann ja eigentlich gar nichts mehr zu zahlen.
Richtig?
Nur
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 17. Juli 2011 | 19:33
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Wie ich deine Antwort verstehe, brauche ich dann ja eigentlich gar nichts mehr zu zahlen.
So ist das.
Freiwllig darfst du natürlich zuschießen...:)
Ob Kindergeld noch fließt, hängt vom Einkommen deines Sohnes ab.
Sind die 750€ brutto oder netto?
Nicks 90€ beziehen sich auf die abzuziehenden Kosten, wenn Sohnemann noch bei seiner Mutter leben würde.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 17.07.2011 19:35
#5
Antwort vom 17. Juli 2011 | 19:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Titel besteht nicht.
Was könnt denn ein "höherer Bedarf sein"?
-----------------
""
#6
Antwort vom 17. Juli 2011 | 19:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke euch allen für die schnellen Antworten
Schönen Sonntag noch!!
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.678
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
40 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten