Kindesunterhalt wenn Tochter in Elternzeit ist ?

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt wenn Tochter in Elternzeit ist ?

Hallo, ich bin neu hier und hätte eine Frage.
Meine Tochter hat am 10.12.2018 meine Enkeltochter zur Welt gebracht. Sie wird im September 2019 18 Jahre alt und befindet sich jetzt für 1 Jahr in Elternzeit.
Meine Tochter wohnt mit dem Kindesvater zusammen in einer Wohnung.
Ich bin wegen Scheidung bislang zum Unterhalt meiner Tochter verpflichtet, dessen Zahlungen ich auch nachkomme.
Meine Tochter möchte nach der Elternzeit mit einer Lehre beginnen oder Schule weitermachen.
Meine Frage, wie lange oder bis zu welchem Alter bin ich Unterhaltsverpflichtet ? Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Meine Frage, wie lange oder bis zu welchem Alter bin ich Unterhaltsverpflichtet ? Bis zum Abschluß der Erstausbildung. Ein Höchstalter gibt es da nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du musst im Augenblick überhaupt nichts zahlen. Die Tochter ist eventuell ALG II Anspruchsinhaberin, eventuell muss der glückliche Vater zahlen. Du aber nicht. Ergibt sich aus dem SGB II.

wirdwerden

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#3
 Von 
Sobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Uff...das sie Anspruch auf ALG 2 hat, das sagte mir die Dame von der Krankenkasse, als ich meine Enkeltochter versichern lassen wollte. Die Krankenversicherung meiner Enkelin läuft jetzt über meine Tochter obwohl sie noch 17 Jahre alt ist.
Ich habe ein Bescheid von der Unterhaltsvorschußkasse bekommen, wo ich aufgefordert werde meine finanzielle Situation darzulegen. Ich denke die wissen gar nix davon das meine Tochter Mutter geworden ist. Ich bin völlig überfordert mit der Sache.
Sollte ich wegen der Unterhaltsfrage mich von einem Anwalt beraten lassen ? Oder haben Sie vllt detailliertere Angaben ? Danke

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Unterhaltsvorschußkasse ist wahrscheinlich wirklich nicht klar, dass das Kind nunmehr glückliche Mutter ist. Die Tochter sollte sofort zum Job-Center gehen, dort einen Antrag stellen. Sie stellt eine von Dir unabhängige Bedarfsgemeinschaft dar. Auch als Minderjährige. Dies bedeutet, dass da nur geprüft wird, ob der glückliche Vater für das Kind und Mutter aufkommen kann, aber das ist nicht Dein Problem. Das alles der Vorschußkasse mitteilen. Und die Tochter sollte mal beim Job-Center aufschlagen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Sobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird werden, danke für die schnelle Antwort. LG, Sobo

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