Kindesunterhalt - werden meine jetzigen Kinder und meine Frau bei den Berechnungen berücksichtigt?

15. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Noele_Foehr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt - werden meine jetzigen Kinder und meine Frau bei den Berechnungen berücksichtigt?

Hallo,
ich lebe mit meiner jetzigen Frau und meinen 2 Kindern (10/8 Jahre alt)zusammen. Ich habe aus erster Ehe eine Tochter, die im November 12 Jahre alt wird. Wieviel Unterhalt muss ich zahlen, und wie sieht es mit meinem Selbstbehalt aus, werden meine jetzigen Kinder und meine Frau bei den Berechnungen berücksichtigt, wenn ja, wie denn?

Wer kann mir da helfen?

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"Noele Foehr"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das hängt von deinem Einkommen ab.
Poste mal ein paar Informationen und du wirst sicherlich entsprechende Antworten erhalten.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Noele_Foehr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich verdiene 1600€. Wird der Verdienst meiner jetzigen Ehefrau etwa auch mit angerechnet? Wir haben auch Gütertrennung vereinbart. Wie werden denn meine 2 jetzigen Kinder mitberechnet? Nicht das ich falsch verstanden werde, ich will ja Unterhalt zahlen, nur nicht auf Grund dessen am Hungertuch nagen.....

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"Noele Foehr"

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
von deinem Nettoeinkommen lasen sich etwaige berufsbedingte Kosten und Altersvorsorgekosten abziehen.
Da du drei unterhaltsberechtigte Kinder hast, wird der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 berechnet werden. Der Mindestunterhalt der entspr. Alterstufe wäre €426 abzüglich des halben Kindergeldes.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
Noele_Foehr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe vergessen zu erwähnen, das die Unterhaltsleistungen, die ich entrichten muss, tituliert sind. Wie sieht es denn da aus?

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"Noele Foehr"

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Noele,

Du schuldest all Deinen minderjährigen Kindern grundsätzlich den Mindestunterhalt. Für das 12jährige aus erster Ehe, wären dass, unter Anrechnung des hälftigen KiGe, 334€.

Wenn die verteilmasse Deines Einkommens, oberhalb des SB von 950€, nicht ausreicht um den Mindestunterhalt für alle Kinder zu leisten, solltest Du Dir einen Nebenjob suchen.

In welcher Höhe ist den aktuell tituliert?

LG nero

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Solange ein Titel besteht, musst Du den auch bedienen. Allerdings kannst Du Dich um eine Abänderung bemühen.

wirdwerden

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