Kindesunterhalt: zusammenwohnen mit neuer Freundin als WG?

12. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt: zusammenwohnen mit neuer Freundin als WG?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Aufgrund des Einkommens von A müsste fällt dieser unter den Mindestbedarf des Kindesunterhaltes, ein sogenannter Mangelfall also.

A weiß, dass sein Selbstbehalt beim Zusammenzug mit einer neuen Partnerin gesenkt werden kann.

Wie könnte man überhaupt nachweisen, dass man nicht nur als WG zusammen wohnt?

Rein rechtliche Antworten würden mich freuen. Von moralischen Antworten bitte ich abzusehen, da es eine rein hypothetische Frage ist.

Viele Grüße!
Sabaton

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Warum sollte er durch "zusammen wohnen" mehr Geld über haben?

Durch "zusammen wohnen", hat er doch mehr Geld (weniger Ausgaben) , das kann dem Kind zugute kommen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Will man hier eine Anleitung zum Betrug haben, oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Will man hier eine Anleitung zum Betrug haben, oder was?


Ich bitte um Unterlassung solch einer Unterstellung, es geht rein um die theoretische Frage, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch wenn es nur eine theoretische Frage sein soll, wirst du hier eher keine Antworten bekommen, da die Antworten realistisch gesehen für nicht legale Zwecke genutzt werden...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Familienrechtlich wäre das wohl einfach zu beantworten.

Aber zum Grundsatz deiner Hypothese:
Partnerin Frau B ist außerordentlich blöd formuliert, sowohl hypothetisch wie familienrechtlich wie sozialrechtlich.

Die Grundsätze einer WG sind dir bekannt?
In einer WG kann man durchaus auch als familienrechtlicher Unterhaltsmangelfall wohnen.

Wir lesen hier nur hypothetische und fiktive Fälle, also reg dich ab.
:crazy:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Wie könnte man überhaupt nachweisen, dass man nicht nur als WG zusammen wohnt?
Ich verstehe das Wort "nicht" in dieser Frage nicht. War die Frage nicht eigentlich so gemeint, dass man eine Absenkung des Selbstbehaltes verhindern will, indem man sich statt einer Lebensgemeinschaft nur als Wohngemeinschaft darstellt?

Dies wäre nicht möglich, denn aus unterhaltsrechtlicher Sicht ist es mMn unerheblich, ob man mit der Person eine Lebensgemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft führt. Die Unterhaltsleitlinien sprechen insoweit von den Begrifflichkeiten "gemeinschaftlicher Haushaltsführung", "wenn der Unterhaltspflichtige mit einem Dritten zusammenlebt". Das dürfte auch bei einer WG regelmäßig gegeben sein. Es gibt aber sicher Ausnahmen, wie z.B. separierte Wohneinheiten, die nur durch gemeinsamen Wohnungsflur miteinander verbunden sind. Da würde ich eine Kostenersparnis für den Unterhaltspflichtigen verneinen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

eine WG bedeutet doch, dass jeder seinen eigenen Wohnbereich hat. Allerdings wird einer von beiden Hauptmieter sein und der andere Untermieter. Der Untermieter wird an den Hauptmieter anteilig eine Miete zahlen, somit hat der Hauptmieter eine Ersparnis seiner eigenen Miete und somit mehr Geld fürs Kind übrig. Sollte es keine WG sein, sondern eine Lebensgemeinschaft geht man ebenfalls von einer Kostenersparnis aus, da beide Partner gemeinsam wirtschaften und somit ist eine Absenkung des Selbstbehaltes möglich und somit steht dem Kind mehr Unterhalt zu. Man(n) bzw. frau ist verpflichtet, den Mindestunterhalt mit all seinen möglichen Mitteln sicherzustellen, auch Arbeiten bis zu 48h/Woche sind da möglich. Der Mindestunterhalt heißt nicht umsonst MINDESTunterhalt.

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.135 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen