Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Aufgrund des Einkommens von A müsste fällt dieser unter den Mindestbedarf des Kindesunterhaltes, ein sogenannter Mangelfall also.
A weiß, dass sein Selbstbehalt beim Zusammenzug mit einer neuen Partnerin gesenkt werden kann.
Wie könnte man überhaupt nachweisen, dass man nicht nur als WG zusammen wohnt?
Rein rechtliche Antworten würden mich freuen. Von moralischen Antworten bitte ich abzusehen, da es eine rein hypothetische Frage ist.
Viele Grüße!
Sabaton
Kindesunterhalt: zusammenwohnen mit neuer Freundin als WG?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
Warum sollte er durch "zusammen wohnen" mehr Geld über haben?
Durch "zusammen wohnen", hat er doch mehr Geld (weniger Ausgaben) , das kann dem Kind zugute kommen.
edy
Will man hier eine Anleitung zum Betrug haben, oder was?
wirdwerden
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ZitatWill man hier eine Anleitung zum Betrug haben, oder was? :
Ich bitte um Unterlassung solch einer Unterstellung, es geht rein um die theoretische Frage, danke.
Hallo,
auch wenn es nur eine theoretische Frage sein soll, wirst du hier eher keine Antworten bekommen, da die Antworten realistisch gesehen für nicht legale Zwecke genutzt werden...
Familienrechtlich wäre das wohl einfach zu beantworten.
Aber zum Grundsatz deiner Hypothese:
Partnerin Frau B ist außerordentlich blöd formuliert, sowohl hypothetisch wie familienrechtlich wie sozialrechtlich.
Die Grundsätze einer WG sind dir bekannt?
In einer WG kann man durchaus auch als familienrechtlicher Unterhaltsmangelfall wohnen.
Wir lesen hier nur hypothetische und fiktive Fälle, also reg dich ab.
Ich verstehe das Wort "nicht" in dieser Frage nicht. War die Frage nicht eigentlich so gemeint, dass man eine Absenkung des Selbstbehaltes verhindern will, indem man sich statt einer Lebensgemeinschaft nur als Wohngemeinschaft darstellt?ZitatWie könnte man überhaupt nachweisen, dass man nicht nur als WG zusammen wohnt? :
Dies wäre nicht möglich, denn aus unterhaltsrechtlicher Sicht ist es mMn unerheblich, ob man mit der Person eine Lebensgemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft führt. Die Unterhaltsleitlinien sprechen insoweit von den Begrifflichkeiten "gemeinschaftlicher Haushaltsführung", "wenn der Unterhaltspflichtige mit einem Dritten zusammenlebt". Das dürfte auch bei einer WG regelmäßig gegeben sein. Es gibt aber sicher Ausnahmen, wie z.B. separierte Wohneinheiten, die nur durch gemeinsamen Wohnungsflur miteinander verbunden sind. Da würde ich eine Kostenersparnis für den Unterhaltspflichtigen verneinen.
Hallo,
eine WG bedeutet doch, dass jeder seinen eigenen Wohnbereich hat. Allerdings wird einer von beiden Hauptmieter sein und der andere Untermieter. Der Untermieter wird an den Hauptmieter anteilig eine Miete zahlen, somit hat der Hauptmieter eine Ersparnis seiner eigenen Miete und somit mehr Geld fürs Kind übrig. Sollte es keine WG sein, sondern eine Lebensgemeinschaft geht man ebenfalls von einer Kostenersparnis aus, da beide Partner gemeinsam wirtschaften und somit ist eine Absenkung des Selbstbehaltes möglich und somit steht dem Kind mehr Unterhalt zu. Man(n) bzw. frau ist verpflichtet, den Mindestunterhalt mit all seinen möglichen Mitteln sicherzustellen, auch Arbeiten bis zu 48h/Woche sind da möglich. Der Mindestunterhalt heißt nicht umsonst MINDESTunterhalt.
Sirko
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