Kindesunterhalt/Einbehalt Kindergartenplatz

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)
Kindesunterhalt/Einbehalt Kindergartenplatz

Die Frau hat ein Urteil über den von ihrem Mann zu zahlenden Trennungsunterhaltund Kindesunterhalt.
Der Mann zahlt den Trennungsunterhalt, behält jedoch vom Kindesunterhalt die Kosten des Kindergartenplatzes, der weiterhin von seinem Konto abgebucht wird, ein. Ist das so korrekt ?
Die Frau hat ihm mehrfach angeboten, den Kindergartenplatz selbst zu zahlen, da sie bedingt durch ein geringeres Einkommen auch nicht so viel zahlen würde wiejetzt vom Konto des Mannes abgebucht wird.

Kann die Frau den zu wenig gezahlten, mithin ausstehenden Kindesunterhalt vollstrecken lassen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mister,

quote:
Der Mann zahlt den Trennungsunterhalt, behält jedoch vom Kindesunterhalt die Kosten des Kindergartenplatzes, der weiterhin von seinem Konto abgebucht wird, ein. Ist das so korrekt ?


Das ist natürlich nicht korrekt.

quote:
Kann die Frau den zu wenig gezahlten, mithin ausstehenden Kindesunterhalt vollstrecken lassen ?


Um das Gepfändete dann wieder zurückzuzahlen oder wie?


Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

ich würde mich mit der Ki'Ga zusammensetzen das der Kostenbeitrag ab sofort über mein Konto läuft. Sobald dies geregelt ist (dürfte eigentlich kein Problem sein) würde ich meinen Ex darüber informieren das der Unterhalt ab dem Datum X in voller Höhe zu überweisen ist und das er keine KiGa-Gebühren mehr zu zahlen hat.

Sollte er oder der KiGa sich querstellen hilft meist ein Gespräch mit dem Jugendamt.

LG

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#4
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Um das Gepfändete dann wieder zurückzuzahlen oder wie?

@loddar
also die gute frau hat gem. urteil einen Anspruch auf 228 Euro Kindesunterhalt. Davon zieht der Kindsvater 55 Euro für den Kindergarten ab, bleiben 173 Euro.
Wenn das Kind über den Namen der Frau den Kindergarten besuchen würde, wären wegen des geringeren Einkommens der Frau nur 26 Euro Kindergartenbeitrag fällig. Folglich blieben der Frau dann 202 Euro vom Kindesunterhalt für das Kind übrig.
Warum soll die Frau also das gepfändete Geld zurückzahlen müssen ?
Die Frage bleibt: Darf der Vater den Kindergartenbeitrag vom Unterhalt abziehen oder muss er ohne Wenn und Aber den im Urteil festgelegten Betrag zahlen ?

Danke für Eure Meinung und Grüße
mister xyz

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#5
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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