Kindesunterhalt..Ex-Unterhalt...neue Frau Unterhalt ???

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt..Ex-Unterhalt...neue Frau Unterhalt ???

Hallo Ihr Lieben,
wer kann mir helfen was in Zukunft auf mich zukommt?
Ich habe drei Kinder für die ich Unterhalt zahlen muss..
5 Jahre
10 Jahre
12 Jahre
mein Nettoeinkommen beträgt im Schnitt mtl. 1600 Euro..incl. Weihnachtsgeld.
Dann ist da noch die Ex-Ehegattin die gerne ein Stück vom Kuchen hätte:-) und die neue Lebensgefährtin die keine Leistungen (Hartz4) mehr erhält weil sie ja mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Wer kann hier einmal rechnen wie es für mich ungefähr ausschaut.
Lieben Dank und Grüßle

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Kindesunterhalt kann man anhand der D´Dorfer Tabelle abschätzen :

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

Macht an Kindesunterhalt schon 847 Euro aus. Es verbleibt aber der Selbstbehalt von 890 Euro.

Damit bekommt die Ex nichts.

:)

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

lieben Dank Groellheimer...leider ist es ein wenig komplizierter..wie die Frauen halt so sind.
Es gibt das Urteil nachdem ich zahle.
Festgesetzt sind 717 Euro für die Kinder und die Ex-Frau zusammen.
Die Ex-Frau bekommt 250 Euro. Die Kinder den Restbetrag.
Nun wollte die Ex erst einmal keinen Unterhalt mehr und den der Kinder hochsetzen lassen. Zwei Wochen später dann doch wieder Unterhalt für alle und natürlich..mehr Unterhalt.
Meine Lebensgefährtin zieht nun mit mir zusammen und erhält keine Leistungen mehr. Laut der Arge bin ich ihr nun auch unterhaltsverpflichtet...allerdings frage ich mich wie das gehen soll?? Daher bin ich mir eben nicht sicher, ob es sinnvoll ist den Unterhalt neu zu berechnen, damit uns vielleicht doch ein wenig mehr Geld bleibt??
LG

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#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das haben wir...leider bleibt die wöchtentliche Post von ihrem Anwalt nicht aus.
Ich denke auch , dass ich es händeln werde wie Du schreibst.
Vielen Dank und beste Grüße

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Loddar´s Schwester
dann würde mich interessierten, warum ich laut dem SGB II für die neue Partnerin als unterhaltspflichtig gelte da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben?? Irgendwo passt doch da etwas nicht zusammen.

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#9
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

alles beides, da wir beide hier unter einem pseudo schreiben...
lg

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

..das verstehe ich nicht so ganz, denn jeder sucht doch hier rat. und ob ich nun diese oder jene frage habe, so hoffe ich auf hilfreiche antworten . egal welcher fall es ist...der meine oder der meiner partnerin.
lg

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