Kindesunterhaltsfragen

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)
Kindesunterhaltsfragen

Hallo zusammen,

mal angenommen A muss Unterhalt für Kind aus erster Ehe zahlen (12 Jahre), hat aus zweiter Ehe noch ein Kind (5 Jahre).

Nun werden aktuell 420,-Euro Unterhalt bezahlt (Düsseldorfer Tabelle Spalte 2701-3100 Euro). Ab 1.1. muss A mehr Unterhalt zahlen (selbst errechnet Spalte 3501-3900 Euro).

Meine Fragen:

1. Wird der Mini-Job (max. 450 Euro im Monat) der aktuellen Ehefrau mit angerechnet (wurde aktuell NICHT berücksichtigt)?

2. Habe ich irgendwas von 250,-€ "abziehen" gelesen, wenn Kind (5 Jahre) im Kindergarten ist (habe nicht verstanden, wie das gemeint sein soll)

3. Kindergartenkosten von A (bzw. Kind 5 Jahre) können abgezogen werden? Angebl. nicht auf Unterhalt (für Kind 12 Jahre) anrechenbar lt. Hartz4 Betreuerin der Ex-Frau.

Danke & Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo MS79 ,

Wurde das Nettoeinkommen schon bereinigt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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#2
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

inwiefern bereinigt?

Es ist das reine Nettoeinkommen, noch Nichts abgezogen, also alles zusammengerechnet, bis auf 450,-€ Job der neuen Frau und dann nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich 92,-€ hälftiges Kindergeld.

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"MfG,

MS79"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo MS79,

Das Nettoeinkommen kann noch z.B. für berufsbedingte Ausgaben,

Km-Geld,sekundäre Altersversorgung usw. bereinigt werden.

Geld der neuen Ehefrau wird nicht angerechnet.

lg
edy



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durch."

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#4
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Achso, das ist alles schon erledigt! Geld der Ehefrau dachte ich mir schon. Danke für die Antwort.

Zu den anderen Fragen noch Antworten parat?

-----------------
"MfG,

MS79"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
2. Habe ich irgendwas von 250,-€ "abziehen" gelesen, wenn Kind (5 Jahre) im Kindergarten ist (habe nicht verstanden, wie das gemeint sein soll)


Da beide Kinder gleichrangig sind, wird der Unterhalt für Kind 5 Jahre nicht vorweg abgezogen. Also nein.

quote:
3. Kindergartenkosten von A (bzw. Kind 5 Jahre) können abgezogen werden? Angebl. nicht auf Unterhalt (für Kind 12 Jahre) anrechenbar lt. Hartz4 Betreuerin der Ex-Frau.


Auch die Betreungskosten für Kind 5 Jahre können nicht bereinigend angesetzt werden.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Ah ok, na gut, also passt´s ja so.

Noch eine Frage hinterher, wie sieht es beim Unterhalt mit Mieteinnahmen aus, wo noch Zinsen (Raten) gegenzurechnen wären?

Müssten z.B. 500,-Euro Mieteinnahmen pro Monat auch mit 500,-Euro Mehreinnahmen in der Düsseldorfer Tabelle verrechnet werden?

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"MfG,

MS79"

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

den Mieteinnahmen sind die daraus enstehenden belastungen entgegenzurechnen. Verbleibt ein positiver Betrag, ist dieser dem Einkommen hinzu zu rechnen. Negativ darf aber nicht in Abzug gebracht werden.

LG nero

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#8
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Also mal für Doofe ;-) :

500,-Euro Einnahmen minus 600,-Euro Ausgaben = -100,-Euro = kein erhöhter Unterhalt, also quasi keine Änderung.

500,-Euro Einnahmen minus 300,-Euro Ausgaben = 200,-Euro auf Düsseldorfer Tabelle plus als erhöhtes Nettoeinkommen!?

Danke schonmal!

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"MfG,

MS79"

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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

im ersten Fall...

Einkommen des Unterhaltspflichtigen 2.000€
Mieteinnahmen 500€ Belastungen 600€ = Einkommen 2.000€

im zweiten Fall...

Einkommen des Unterhaltspflichtigen 2.000€
Mieteinnahmen 500€ Belastungen 300€ = Einkommen 2.200€

LG nero

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#10
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo & Danke, genau so meinte ich das!

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"MfG,

MS79"

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