Sehr geehrte Forumteilnehmer,
ein Vater
eines nichtehelichen Kindes zahlt bis zum 6. Lebenjahr regelmäßig 150% des Regelbetrages an Kindesunterhalt. Dann wird er arbeitslos und macht sich selbstständig. Seine Einkünfte sind jedoch als Neugründer auch im 2. Geschäftsjahr noch nicht auskömmlich.
Das Jugendamt bietet ihm daraufhin eine Stundung seiner Unterhaltsverpflichtung an und zahlt der Kindesmutter ein Jahr lang einen Unterhaltsvorschuß.
Nach einem Jahr klopft das Sozialamt beim Vater an, um sich nun endlich sein Geld zu holen. Der Vater hat immer noch keine ausreichenden Einkünfte und baut nebenbei seine (früher angelegten) Ersparnisse kontinuierlich ab.
Ist der Vater dazu verpflichtet, sein Vermögen aufzulösen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen beizukommen, obwohl dieses Geld nicht aus der Zeit der säumigen Zahlungen stammt?
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"broder2"
Kindesunterhaltszahlung durch Vermögensabbau
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Broder,
also Unterhalt ist grundsätzlich vom laufenden Einkommen zu zahlen.
Nicht vom ersparten.
Besteht jedoch ein Titel, bestünde die Möglichkeit, bei dem Vater zu pfänden.
Ansonsten....es sind doch die Ansprüche des Jugendamtes, die die bereits geleisteten Zahlungen zurück haben möchte, oder?
Ich weiß nicht, ob ich das nun richtig verstanden habe.
Das Jugendamt fordert den geleisteten UV zurück?
Selbst da kann Vater sich mit denen auf eine Ratenzahlung einigen, die sind da eigentlich sehr entgegenkommend.
Manchmal verzichten die sogar auf Rückzahlungen, wenn nachweisbar der Vater alles tut, um zahlen zu können z.b.
Hallo merlin,
ja, der UV wird nun in Raten zurückgefordert und die fortlaufenden U.-Zahlungen werden natürlich auch eingefordert.
Beides trifft zeitlich in ein - hoffentlich temporäres - Umsatzloch.
Es ist wohl für beide Seiten eine unbefriedigende Situation.
Danke und Gruß broder2
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