Kindesunterhaltszahlung über Konto eines Dritten?

13. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhaltszahlung über Konto eines Dritten?

Guten Abend zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand eine kurze Frage beantworten. Ich kann ansonsten keine Hinweise auf dieses Thema finden.

Der Vater meiner Tochter hat mir - nicht zum ersten Mal - angekündigt, dass er mir in Kürze den Kindesunterhalt nicht mehr direkt bezahlen will, sondern den Betrag über das Konto eines Dritten an mich überweisen möchte. In diesem konkreten Fall soll das wohl über das Konto seiner anderen erwachsenen Tochter laufen. Im Überweisungszweck solle sein Name genannt und angegeben werden, dass es sich um Kindesunterhalt für seine Tochter handelt.

Meine Frage lautet, ob das in Ordnung ist? Kann ich darauf bestehen, direkt von ihm das Geld zu erhalten? Welche Risiken bestehen, wenn ich mich darauf einlasse?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich denke, ich wäre froh, überhaupt und regelmäßig Kindesunterhalt zu erhalten.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2010 18:45:37
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann der Vater Ihrer Tochter Trehandkonstrukte nutzen, um Ihnen das Geld Ihrer Tochter zur Verfügung zu stellen.

Risiken gehen Sie dadurch nicht unmittelbar ein; dennoch stellt sich die Frage, ob sich der Unterhaltspflichtige vielleicht erstrebt, sich einer Unterhaltspflicht zu entziehen.

Eine Anspruchgrundlage, das Geld direkt von ihm zu beziehen, existiert nicht. Sie sollten sich darauf einlassen, da der Unterhaltspflichtige auch alternativ auswandern und eine Tittenbar in Pattaya aufmachen könnte - in diesem Fall würden Sie gar kein Geld mehr bekommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Mich überrascht, dass die Zahlung über ein anderes Konto überhaupt angekündigt wird.

In meiner ersten Verliebtheit habe ich vor vielen Jahren auch mal ein paar Monate lang für meinen damaligen Partner den Unterhalt an seinen Sohn aus erster Ehe überwiesen. Er nannte mir den Betrag und ich überwies mit Verwendungszweck Unterhalt [Monat+Jahr, Name des Kindes]. (Jahre später erfuhr ich von der Mutter des Kindes, dass es die einzigen Monate im Leben des Jungen waren, in denen er einen roten Heller "von seinem Vater" bekam; immerhin behandelt er seine Kinder gleich: unsere gemeinsame Tochter bekommt auch nichts von ihm :devil:


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
seiner anderen erwachsenen Tochter


Wie alt ist denn die Tochter, um dessen Unterhalt es hier geht? Auch volljährig? So würde es sich aus dem Eingangspost lesen.

Sollte die Tochter minderjährig sein, so kann der Unterhalt schuldbefreiend m.M.n. nur zu Händen des gesetzlichen Vertreters geleistet werden. Eine Überweisung auf das Konto der volljährigen Tochter wäre damit nicht möglich.

Es sei denn, die minderjährige Tochter verfügt es so. Geht aber nicht, da minderjährig.

Schauen wir mal auf einen anderen Fall, von dem ich es ableiten würde. Kind ist volljährig und unterhaltsberechtigt. Auf wessen Konto überweist der Unterhaltspflichtige? Schuldbefreiend ist es nur möglich, auf das Konto des Kindes. Es sei denn, das Kind verfügt etwas anderes. Da das Kind volljährig ist könnte es das tun.

Solange hier im geposteten Fall die KM nicht anderes verfügt, hat der KV den Kindesunterhalt auf das Konto der KM zu überweisen.

quote:
Welche Risiken bestehen, wenn ich mich darauf einlasse?


M.M.n. keine. Der KV könnte Gefahr laufen, dass Du behauptest keine Zahlung erhalten zu haben, und er dann erneut zahlen muss.

Gibt´s ´nen Titel zu dem Unterhalt?

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nero,

quote:
Wie alt ist denn die Tochter


Huch, gar nicht gesehen.:(

quote:
Solange hier im geposteten Fall die KM nicht anderes verfügt, hat der KV den Kindesunterhalt auf das Konto der KM zu überweisen.


Genau das macht er schon.:)

quote:
sondern den Betrag über das Konto eines Dritten an mich überweisen möchte.


Nur nicht von seinem Konto, sondern von dem seiner volljährigen Tochter

Grüßle





-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, schönen Dank schon einmal bis hierhin.

Zur Klärung: Meine Tochter ist 7 Jahre alt, also minderjährig. Die andere Tochter, über deren Konto die Zahlung laufen soll, ist volljährig.

Bisher habe ich den Unterhalt für meine Tochter auf mein Konto überwiesen bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Einen Titel habe ich nicht...
Bisher ist es aber (einigermaßen) gut gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Loddar,

quote:
Nur nicht von seinem Konto, sondern von dem seiner volljährigen Tochter


ich würde das als problematisch ansehen. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann will der KV den Unterhalt für das minderjährige Kind, mit Verwendungszweck, auf das Konto der volljährigen Tochter überweisen.

Was aber wenn die Tochter sagt, sie habe diese zahlungen nicht erhalten? Oder die KM behauptet, die Zahlungen wurden nicht an sie weitergeleitet?

M.M.n. tut sich der KV damit keinen Gefallen. Aber was möchte er damit auch bezwecken?

Dein Post vom 13.02.2010 22:53 Uhr steht natürlich unangefochten im Raum. ;)

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nero,

quote:
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann will der KV den Unterhalt für das minderjährige Kind, mit Verwendungszweck, auf das Konto der volljährigen Tochter überweisen.


Nein, du hast nicht richtig gelesen...:)))
Der Vater will den Unterhalt für das minderjährige Kind nicht auf , sondern vom Konto der volljährigen Tochter an die Mutter überweisen.

quote:
sondern den Betrag über das Konto eines Dritten an mich überweisen möchte.[/quote

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 14.02.2010 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Der Vater will den Unterhalt für das minderjährige Kind nicht auf , sondern vom Konto der volljährigen Tochter an die Mutter überweisen.


Genau so ist es.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
stitsch123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich sehe hier kein Problem.

Wenn Vatterschaft anerkannt ist kannst du ihm immer auf die Pelle.
Und auf erste Linie soll dir doch egal sein wovon du das Geld bekommst.

Aus meine sicht will er nur sein Konto nicht ablichten lassen.
was auch ergendwie kein Zweck ergibt.
denn du oder sogar die Behörden keine Möglichkeit haben sein Konto ohne seine Erlaubnis ansehen.

Auf seine Stelle würde ich es nicht machen, denn später kann er gar nicht beweisen, dass er KU geleistet hat.



-----------------
"STITSCH ist ein Tier, das niemals angreift, Wehrt sich aber heftig !"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stitsch123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:

Kann ich darauf bestehen, direkt von ihm das Geld zu erhalten?


Klingt so, als würdest du bestimmen mit welchen Scheinen er zahlen soll ! :)

-----------------
"STITSCH ist ein Tier, das niemals angreift, Wehrt sich aber heftig !"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Leute,

meine Erachtens spricht auch nichts dargegen die Zahlungen über ein "Drittes Konto" laufen zu lassen.

Ich vermute der Vater möchte hier sich einen steuerlichen Trick zu nutze machen.
Unterhaltsleistungen an Kinder sind steuerlich nicht absetztbar!
Wenn ich aber jetzt einen nahen Verwanten, in diesem Falle seine erwachsene Tochter, unterstütze könnte man diese Zahlungen steuermindernt geltend machen und mir so einen Teil des Geldes wenigstens zurück holen.

Grüße an alle

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich vermute der Vater möchte hier sich einen steuerlichen Trick zu nutze machen.



Das ist meiner Meinung nach auch der Hintergrund!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
stitsch123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Mag auch sein .

aber warum soll man es so schwer machen,
denn beim Finanzamt muss man nicht monatlichen Geldeingang nachweisen.
Tochter unterschreibt ihn Anlage U er setzt, genau so, eine Summe drauf.
Fertig ist es.

Aber dann muss die Tochter die Summe als Einkommen Überall eingeben.
Was z.B für BAföG nachteilig sei kann .


Und was sagt er selbst ????
Es gibt bestimmt eine simple Grund !!!!!!!!!!!

-----------------
"STITSCH ist ein Tier, das niemals angreift, Wehrt sich aber heftig !"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Tochter unterschreibt ihn Anlage U er setzt, genau so, eine Summe drauf.
Fertig ist es.

Was ist dann "fertig"? Der Strafantrag wegen Inzucht? :grins:
quote:
Die Anlage U dient der steuerlichen Erfassung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten,

quote:
Aber dann muss die Tochter die Summe als Einkommen Überall eingeben.
Was z.B für BAföG nachteilig sei kann .

Ach Stitsch, du Tier, :) spricht man denn nicht nur über Dinge, von denen man was weiß, hm...

Wenn der KV die Vermutungen, die hier so wild angestellt werden, gerecht wird, könnte er ggf. den Unterhalt als Unterhalt an seine volljährige Tochter mit der Anlage "Unterhalt" (hu hu stitsch, das ist NICHT die Anlage U :) ) geltend machen wollen. Ob er das vor hat, weiß nur er selbst.

Denkbar ist nämlich auch, dass er eine Pfändungsmöglichkeit aus dem Weg räumen möchte....sein eigenes Konto.

Solange der Unterhalt beim Kind bzw. der Mutter pünktlich ankommt, kann er ihn zahlen, wovon und von wo er will.


-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Strawberryblond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle, die einen Beitrag eingestellt haben.
Meine Frage ist damit ausreichend beantwortet.
Über die Motive des KV kann ich auch nur spekulieren, das bringt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
stitsch123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Drom.edar

Redest du aber heftig.
Klingt so als hättest du was beweisen wollen.
Wofür das.
Hast du sonst keine Anerkennung!!!!!

Aus deine Erklärung die so Tiefsinnig ist, dass keiner sie versteht, könnte ich gar nicht nützliches erkennen.

Stell dir vor ich weiß wovon ich spreche.
Seit 4 Jahren reiche ich die Anlage U ( die auch genau so Heißt) beim Finanzamt an.
Und dabei kann man alle erbrachte Leistungen in eine Summe eintragen, auch bar und sonst.

Die gilt nicht nur für getrennt lebenden Ehegatten sondern für alle Personen deren man Unterhalt schuldet. Also auch Eltern und erwachsenen Kindern.

In Übrigen.
Die Signatur hast du gelesen, scheinbar aber nicht verstanden.


-----------------
"STITSCH ist ein Tier, das niemals angreift, Wehrt sich aber heftig !"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Die gilt nicht nur für getrennt lebenden Ehegatten sondern für alle Personen deren man Unterhalt schuldet. Also auch Eltern und erwachsenen Kindern.

Siehste stitsch, und genau das ist falsch. :)

Die Anlage U gilt nur für Unterhalt an den Ehegatten (Ex-Ehegatten), die Anlage Unterhalt (die eine andere ist) gilt für Unterhalt an sonstige Personen.

Ich will und muss nichts beweisen, ich möchte die User nur vor Falschinfos, wie die deinigen, schützen. :)
quote:
Aus deine Erklärung die so Tiefsinnig ist, dass keiner sie versteht, könnte ich gar nicht nützliches erkennen.

Das ist jetzt wessen Problem? :grins:

PS: Meine Sig hast du auch gelesen? ;)


-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 01.03.2010 08:58

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.899 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.468 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen