Kindesvater hat noch nie Unterhalt gezahlt!

19. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417083-15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesvater hat noch nie Unterhalt gezahlt!

Hallo,

ich hoffe so sehr jemand kann mir/uns weiterhelfen. Ich verzweifel so langsam :(
Im Oktober 2009 ist meine Tochter geboren. Der KV wollte die Vaterschaft nicht anerkennen, daher wurde Gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet. Dieser hat natürlich belegt das er der KV ist.
Ich hatte eine Beistandschaft übers Jugendamt, diese hat sich um unseren Fall gekümmert.
Der KV war zu der Zeit in einer Ausbildung und konnte daher kein Unterhalt zahlen.
Als er die Ausbildung beendet hatte, hatte er für 2-3 Monate eine feste Tätigkeit.
Jedoch hat das JA vergessen einen Unterhaltstitel zu beantragen.
(Leider hatte ich damals davon keine Ahnung- dachte die Vaterschaftsanerkennung reicht)

Aus irgendwelchen Gründen konnte/durfte der KV eine 2te Ausbildung machen, die 3,5 Jahre ging.
Jetzt ist er wieder ausgelernt hat auch eine Anstellung.
Diesmal heißt es :
Der Kindsvater hat kein hohes Einkommen, er hat nur eine 37 Stundenwoche und man müsse noch die Fahrtkosten berechnen. Es sei ncht möglich Unterhalt zu zahlen

Das kann doch nicht sein? Er hat 2 Ausbildungen.

Ich habe das Kind, gehe Vollzeit arbeiten. 2 Mal die Woche kellner ich nebenbei um mit meiner Tochter über die Runden zu kommen. Niemals habe ich Geld vom Amt bezogen.

Es macht mich sooo wütend.
Besonders weil ich weiss dem KV geht es gut.
Er ist wiedermal in seinem Türkei Urlaub, 5Sterne Hotel und ich muss schauen wie es mit uns weiter geht da die Kleine bald 6 wird und UVG demnächst auch nicht mehr gibt.

Ich hoffe jemand kann mir helfen...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na, das hoffe ich aber auch, dass wir Dir helfen können.

Zum Verständnis: ein Unterhaltstitel, welchen das Jugendamt erstellt, das geht nur, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Andernfalls ist das Gericht zuständig. Wenn das Jugendamt nicht weiter kommt, dann hilft nur eines. Ab zum Anwalt. Der bekommt auch Akteneinsicht beim Jugendamt, kann sich also ein umfassendes Bild verschaffen und die Angelegenheit juristisch richtig bewerten. Also, schau, ob Du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht bekommst, und dann damit ab zum Anwalt!

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Lassen Sie sich vom Vater die Einkommensunterlagen, Nachweise über die Ausbildung und eine Erklärung über Bemühungen auf dem Arbeitsmarkt kommen. Wahrscheinlich liegen diese Unterlagen schon beim JA. Unterhalt würde es 225€ geben, also auch nicht viel mehr als mit dem UV. Wenn das Kind 6 ist, dann steigt der Mindestunterhalt. Da haben Sie aber nur was von, wenn der Vater diesen Mindestunterhalt auch voll bedienen kann.

Entgegen Ihrer Ansicht bin ich sehr wohl der Meinung, dass das sein kann. 2 Ausbildunge garantieren auch kein Leben in Reichtum, erst recht wenn er eine als Gerüstbauer und eine als Hufschmied gemacht hat. Der Arbeitsmarkt ist nicht immer einfach. Wenn Sie selber einen Nebenjob brauchen, um über due Runden zu kommen, dann wissen Sie das ja selber.

Ob der Vater Urlaub macht ist erstmal unrelevant. Das darf er machen, solange er das irgendwie finanziert bekommt. Unwichtig ist auch, von welchen Ämtern Sie Leistungen beziehen. Sie könnten es jedenfalls machen und über Hartz4 wäre zumindest das Nötigste garantiert.

Sie haben mit einem Mann, der noch nichtmals eine Ausbildung abgeschlossen hatte, eine Familie gegründet. Dann ist vollkommen klar, dass das Geld immer knapp sein wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Selbt wenn er nur den Teil des Mindestuntehalts zahlen könnte, wäre ihr doch schon geholfen. Und bei nur 37 Stunden die Woche wäre eventuell auch ein Nebenjob angebracht.

Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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