Kindesvater ignoriert Anwalt-was nun?

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tns28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesvater ignoriert Anwalt-was nun?

Hey, wir haben momentan folgendes Problemchen…


Aufgrund von emotionalem Missbrauch und regelmäßigem Drogenkonsum ist persönlicher Kontakt zwischen mir und dem KV momentan nicht möglich. Es ist so schlimm, dass ich zum Anwalt musste, so das die Kommunikation über diesen läuft.

Anfang Juli hat der Anwalt dem KV ein Schreiben geschickt, wo wir ihm den Vorschlag gemacht haben, dass er meinen Sohn einmal die Woche sehen darf (Do, 2h). Dies soll allerdings nur vorübergehend sein, bis er sich um begleiten Umgang gekümmert hat. Das Jugendamt hatte uns bereits dazu geraten. Es wurde im Schreiben ebenfalls erwähnt, dass die Treffen ohne mich und nicht in meiner Wohnung stattfinden werden. Er hatte eine Frist bis zum 15.07 bekommen um sich bei ihr zu melden.

Allerdings hat er sich zu der genannten Frist nicht gemeldet.


Erst am 26.07 hat er mir geschrieben. Er will UNS besuchen, diesen Donnerstag und ich soll auf jeden Fall mit dabei sein. (Alleine möchte er den kleinen nicht nehmen) Seine Mail hat er mit "Mit freundlichen Grüßen euer Daddy" beendet. Ich wusste nicht ob ich weinen oder lachen soll.

Er hat das Schreiben der Anwältin "ignoriert" und die Frist verstreichen lassen. Genau so wenig hat er begriffen, das zwischen uns keinerlei Geplänkel mehr stattfinden wird und es wie gesagt alles über die Anwältin läuft.

Ich habe keinen Bezug auf diese Mail genommen, habe es gleich an die Kanzlei weitergeleitet. Allerdings ist der Anwalt momentan noch im Urlaub. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.



LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tns28):
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.

Er hat Deinen Vorschlag ignoriert.
Also, was spricht dagegen, das Du seinen Vorschlag auch ignorierst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Tns28):
Anfang Juli hat der Anwalt dem KV ein Schreiben geschickt, wo wir ihm den Vorschlag gemacht haben, dass er meinen Sohn einmal die Woche sehen darf (Do, 2h).

Es ist nicht nur "dein" Sohn!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tns28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Es ist nicht nur "dein" Sohn!


Das habe ich nirgends behauptet und es wäre auch rein biologisch gar nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das habe ich nirgends behauptet
Doch hast du, siehe die Worte in deinem Eingangspost:
Zitat:
dass er meinen Sohn
Genau dot hast du es also behauptet! Die korrekte Wortwahl wäre gewesen "unseren Sohn"!

Zitat:
Er hat das Schreiben der Anwältin "ignoriert" und die Frist verstreichen lassen.
Diese Fristen kann er wenn er möchte ignorieren, genauso wie die Schreiben an sich auch. Solange es keine gerichtliche Verfügung gibt dass er nur über deine Anwältin kommunizieren darf, muss er keinerlei Brieffreundschaft mit deiner Anwältin unterhalten.

Zitat:
Ich habe keinen Bezug auf diese Mail genommen, habe es gleich an die Kanzlei weitergeleitet.
Das ist genau so dein Recht das zu ignorieren, wie es sein recht ist die Anwältin zu ignorieren.

Anderst gesagt, die Kommunikation wird demnächst wohl so laufen (ausser einer von Euch hört mit den Spielchen auf) Er sendet die Nachrichten und du antwortest ihm über deine Anwältin.

Du kannst das auch gerichtlich klären lassen, mit ungewissem Erfolg, aber bis zu einer Klärung stell dich mal auf eine Dreickskommunikation ein...




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat (von Tns28):
Er will UNS besuchen, diesen Donnerstag und ich soll auf jeden Fall mit dabei sein. (Alleine möchte er den kleinen nicht nehmen) Seine Mail hat er mit "Mit freundlichen Grüßen euer Daddy" beendet.


Ich würde die Mail mit einem Verweis auf das anwaltliche Schreiben beantworten und den Besuch ablehnen.
So kurz wie notwendig aber sachlich formulieren und weitere Mails ignorieren - bis zur Rückkehr der Anwältin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich würde die Mail mit einem Verweis auf das anwaltliche Schreiben beantworten

Ich würde mich hüten, dem Typen einen Zustellnachweis zu liefern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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