Kindesvater verschollen was nun?

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Miss Holly
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesvater verschollen was nun?

Vor 5 Jahren mussten wir den Vater von meinem Sohn zwangseinweisen lassen, da er stark untergewichitg, drogenabhängig war und stetig blut gebrochen hat. Er hat die anschließende Therapie abgebrochen, hat wieder ne Freundin gehabt, mit ihr dann auch ein Kind bekommen - ist wieder rückfällig geworden - Therapie wieder angefangen, wieder abgebrochen,... Er hat sich seit der Zwangseinweisung nur noch einmal blicken lassen, wollte das Kind für ne Woche mitnehmen zu seinen Eltern, ich hatte ihm gesagt das das unvernünftig wäre, weil er doch garkeinen bezug mehr zu dem Kind hat, er solle ihn erstmal nur für nen tag mit nehmen. Nach einem Gespräch mit seinen Eltern habe ich dann nach gegeben. Sie haben den Kleinen abgeholt und nach 2 Tagen ging das Telefon, sie würden das Kind wieder bringen, sie würden damit nicht klar kommen. Seid dem habe ich weder von den Eltern noch von ihm ein sterbens wörtchen gehört oder gesehen. Das mit der neuen Freundin und den abgebrochenen Therapien weiß ich von einem guten Freund, der derzeit noch Kontakt mit ihm hatte (bzw wo er sich mal gemeldet hat und es erzählte).

Ich hab eine Beistandschaft beim Jugendamt, weil er keinen Unterhalt zahlt. Er hat damals die Vaterschaft anerkannt und seinen Namen erhalten. Das alleinige Sorgerecht habe ich. Nach dem ich mit ihm sprechen wollte wegen einer Namensänderung, war er verzogen, ich fragte beim Jugendamt nach ob die eine Adresse hätten und die meinten nur, nein er wäre nicht auffindbar, die würden ihn schon per Gerichtsvollzieher suchen.

Ich habe seid einigen Jahren einen ganz lieben neuen Freund der sehr gut mit dem Kleinen Klar kommt. Wir wollen heiraten und er möchte den Kleinen dann adoptieren, weil sein leiblicher Vater sich ja gar nicht kümmert und ich denke auf Grund seinem krankheitsbedingtem Zustand (Drogensucht) auch nie dazu im Stande sein wird. Dafür brauchen wir aber seine Einwilligung, aber wie sollen wir die bekommen, wenn der ganze Mann nicht auffindbar ist. Muss ich jetzt nen Privatdetektiv beauftragen der ihn ausfindig macht oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Wie sind eure Erfahrungen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Miss Holly,

unter bestimmten Voraussetzungen kann das Vormundschaftsgericht die Einwilligung des abgebenden Elternteiles ersetzen.

Allerdings ist eine Adoption ein Schritt mit extrem großer Tragweite, insbesondere für das Kind, aber auch für den annehmenden Elternteil und in der Regel unumkehrbar.

Das Kind verliert nicht nur seine verwandschaftliche Beziehung zu seinem leiblichen Elternteil, sondern auch zu sämtlichen anderen Anverwandten.

Daneben gehen alle Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber auf den annehmenden Elternteil über.

So auch das Erbrecht, wie die Verpflichtung, Kindesunterhalt für das Kind zu zahlen.

An der leiblichen Vaterschaft ändert allerdings auch eine Adoption nichts, sie ist schlicht eine biologische Tatsache. :)

Wobei ich in eurem Fall davon ausgehe, dass das Kind in seinem Alter wohl weiß, dass es einen *anderen* Vater als deinen Freund hat ...

Für mehr Informationen schau auch mal <a href="http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_134.html">hier</a>


Grüße








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#2
 Von 
Miss Holly
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort, ich bin mir der Tragweite die einen Adoption hat sehr bewusst. Ich bin damals auch von meinem Vater adoptiert worden und ich glaube bis heute das es die beste Entscheidung meiner Eltern war.

Es geht darum, das sich der leibliche Vater null kümmert und auch gar keinen Bezug zu seinem Kind hat. Mein Sohn ist 6 Jahr alt und weiß das er nen anderen Vater hat. Er fragt aber schon oft warum nicht mein jetziger Freund sein Vater sein kann?! Und auch mein Freund wünscht sich, das er sein "Sohn" wird. Demhinzu würde sich der Kleine glaube ich, durch die Hochzeit gänzlich ausgeschlossen fühlen, wenn er dann als einziger in unserer Familie einen anderen Namen hat. Mit dem Erbrecht, dem Unterhalt und der Pflichtung sind wir uns bewusst und es ist auch mit ein Grund warum wir das möchten. Mein Freund ist nicht unvermögend und der kleinen soll später auch mal etwas davon erben und wir haben angst, das sich genau dann ein besagter leiblicher Vater wieder seiner Väterlichenpflichten erinnert, weil es dann ja was zuholen gibt! Ich möchte nicht das mein sohn irgendwann noch für ihn zahlen muss!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallöchen!

Aber die Namensgebung hat ja mit der Adoption nichts zu tun
Überlegt aber auch gut, was passiert, wenn Eure Ehe mal vielleicht nicht mehr besteht. Dann hat Deine Ehemann ein Kind adoptiert, mit dem er biologisch nicht verwandt ist und ist dann auch zum Unterhalt verpflichtet. Schau Dich hier im Forum um, meist beginnt dann das Disaster!
Bist Du mal dem link gefolgt, den Dir @Haselstrauch oben geschrieben hat?
Da steht eigentlich alles wichtige für Euch drin.

Viel Glück!

beijing

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Auch ich würde euch empfehlen, da noch einmal genauer drüber nachzudenken.
Unterschiedliche Namen sind heutzurtage keine Seltenheit mehr und hindern euch nicht daran, eine Familie zu werden.
Die von beijing angeführten Bedenken sind auf jeden Fall nicht außer Acht zu lassen.

Was nun dieses hier angeht:

quote:
Ich möchte nicht das mein sohn irgendwann noch für ihn zahlen muss!

dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, denn auch Elternunterhalt kann verwirkt werden:
quote:
§ 1611
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

Beispiele dafür:
- wenn die Eltern durch ein sittliches Verschulden bedürftig geworden sind (z.B. durch Spiel-, Trunk- oder Drogensucht und keine Therapie aufgenommen oder diese abgebrochen haben)
- wenn die Eltern in der Vergangenheit trotz Verpflichtung selbst keinen Unterhalt für die Kinder bezahlt haben oder wenn der Unterhalt immer nur gerichtlich durchgesetzt werden konnte
- wenn es die Eltern keine eigene Altersvorsorge trafen, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären

Das wäre also nicht unbedingt das gravierendste Problem.




-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miss Holly
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ganz vielen lieben Dank für eure Antworten, sie haben mir wirklich weiter geholfen und wir werden uns in Ruhe noch mal zusammen setzten und das nochmal besprechen.

Wir wollen ja auch nichts übers Knie brechen und uns schon gründlich informieren. Nur wie gesagt, bei mir war es eine gute Entscheidung das mein Vater mich damals adoptiert hat.

Es ist schon wichtig den Namen des Kindes zu ändern. Auf Grund der Väterlichen Karriere, wird der kleine in der schule oft gehänselt, weil er halt den Namen vom Vater hat und einige (wohlbesorgte) eltern dann ihren kindern eintrichtern spiel net mit dem der hat nen drogenabhängigen vater.... is halt so in ner kleinstadt wo jeder jeden kennt... wir sind jetzt schon am überlegen weg zuziehen, weil der kleine kennt seinen vater ja nicht und wird stetig negativ damit konfrontriert.

Das der Elternunterhalt verwirkt werden kann, war mir noch garnicht bewusst, vielen Dank für den Tipp!!!

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