Kindeswohlgefährdung durch Verletzung der Aufsichtspflicht

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jörg7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindeswohlgefährdung durch Verletzung der Aufsichtspflicht

Hallo

Ich und meine Frau leben seit 2 Monaten getrennt und die Kinder leben bei ihr. Letztes Wochenende hatte ich unsere Jüngste Tochter (3) bei mir zu Besuch und ich brachte sie am Sonntag zurück.
Ich klingelte und unsere 4 Jährige Tochter machte mir die Tür auf mit der 5 jährigen Tochter von der Cousine meiner Frau auf. Beim betreten der Wohnung ist mir aufgefallen das es schmutzig war, mehrere Müllsäcke standen in der Küche und es roch stark aus dem Katzen Klo. Während die Kinder ohne Aufsicht spielten, schlief meine Frau im Schlafzimmer und ihre Cousine im Wohnzimmer. Ich fragte meine älter Tochter wie lange sie schläft aber sie konnte es nicht genau sagen. Ich wollte meine Frau nach dem aufwachen zur Rede stellen und verbrachte 2 Stunden mit den Kindern im Kinderzimmer. Danach wollte ich auf den Balkon gehen um eine zu Rauchen. Dabei ging ich durch das Wohnzimmer wo mir in der Vitrine ein Teller auffiel in dem ein zusammen gerollter 5€ Schein lag. Beim genauen Hinsehen bemerkte ich die Reste vom weißen Pulver. Ich vermute das es Kokain war. Werend des Rauchens versuchte ich zu googeln an wen ich mich wenden soll. Während des Rauchens ist meine Frau wach geworden und sie ließ den Teller und die 5€ verschwinden. Ich hab mir bereits ein Termin beim Anwalt gemacht aber erst in 2 Wochen. Ich habe meine Frau nicht angesprochen weil ich erst mit dem Anwalt reden wollte wie ich am besten vorgehen sollte und weil wir uns schon mal getrennt hatten (weil ich rausgefunden hatte das sie mir fremdgegangen ist mir ihrem ex der ein Junkie ist) und sie mich aus der Wohnung geschmissen hat und mir damit gedroht hatte mich bei der Polizei anzuzeigen, weil ich sie und die Kinder schlagen würde, was nicht stimmte, damit ich die Kinder nicht mehr sehen darf.
Meine Sorge ist jetzt das es wieder passiern wird, dass sie wieder kokain nimmt während die Kinder da sind oder danach dem Rausch auschläft ohne auf die Kinder aufzupassen und wenn ich sie darauf anspreche das sie wieder was behauptet was nicht stimmt. Wie sollte ich mich beim nächsten mal verhalten? Soll ich die Polizei anrufen? Oder hat das Jugendamt ein Notfall Telefon? Oder beide anrufen wegen Sicherstellung der Beweise.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Kinder nicht bei Drogenkranken wohnen dürfen, aufgezogen werden dürfen. Und, Aufsichtspflicht heisst nicht, dass man permanent um seine Kinder "herumtanzen" muss. Ich weiss nicht, ob es viel Sinn macht, ein relativ aussichtsloses Verfahren los zu stoßen. Jedenfalls führt es zu einer Verhärtung der Fronten. Ob das Sinn macht, das wage ich zu bezweifeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

... wo hat die Gatten denn in Ihrer Schilderung nun die Aufsichtspflicht verletzt?

Wäre es nicht besser gewesen sie zumindest beim Entreffen zu wecken (Mütter und Väter dürfen schlafen) statt sich ungefragt id Wohnung zu begeben?

Ansonsten hat wirdwerden alles relevante schon geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Nach der Schilderung ist hier niemand drogenkrank.
Es hat auch niemand die Aufsichtspflicht verletzt.
Kindeswohlgefährdung hast du woran festgemacht? Am Katzengestank oder den Müllsäcken?

Dass du aber einfach so durch die Wohnung gehst, dort im Kinderzimmer mit 3 Kindern 2 Std. verbringst---- kann irre auf dich zurückschlagen.
Auf dem Balkon rauchen und in der Wohnung *Beweisstücke* finden, war sicher bereits grenzwertig. Du hast hier nicht geschrieben, was deine Frau dir daraufhin erklärt hat.
Du hast in der Wohnung sicher gar nichts mehr zu suchen.

Zitat (von Jörg7):
Wie sollte ich mich beim nächsten mal verhalten? Soll ich die Polizei anrufen? Oder hat das Jugendamt ein Notfall Telefon? Oder beide anrufen wegen Sicherstellung der Beweise.
Nicht in die Wohnung gehen. Das Kind vereinbarungsgemäß übergeben oder wieder mitnehmen, wenn die Mutter nicht da ist. Nachricht hinterlassen.
Nicht die Polizei anrufen.
Nicht das Jugendamt belästigen.
Welche Beweise?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Klingt sehr klischeemässig, dass man Kokanin natürlich mit Hilfe eines Geldscheines konsumiert. Wie dem auch sei...

Ich würde es ohne Anwalt klären. Sie haben sich mehrere Stunden widerrechtlich in eine Wohnung aufgehalten. Ich würde es auch nicht wagen, in Ihrer Situation auf dem Balkon zu rauchen. Sie sind aufgetreten, als wären Sie der Herr im Haus. Geht garnicht.

Katzenklos riechen auch in gepflegten Haushalten mal. Vor allem, wenn die Katze sie kurz davor benutzt hat. Und ein Müllsack steht auch schon mal in meiner Küche.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen