Kindeswohnsitz bei Trennung?

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindeswohnsitz bei Trennung?

Hallo,
meine Frau will sich trennen und für unsere Tochter, für die wir gemeinsames Sorgerecht haben und die sich zu gleichen Teilen bei der Mutter und mir aufhalten soll, den 1. Wohnsitz in ihrer neuen Wohnung anmelden. Meine Tochter ist aber in der bisherigen Familienwohnung, die ich bzw. wir weiter bewohnen werden, aufgewachsen und hat in ihrem Umfeld auch ihren Lebensmittelpunkt.
Frage: Kann/darf meine Frau einfach den Wohnsitz ummelden; braucht sie nicht sowas wie eine Einverständniserklärung meinerseits und was sollte ich tun, um die Ummeldung zu verhindern?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Meldung eines doppelten Hauptwohnsitzes des Kindes wird m. W. von den Meldeämtern nicht akzeptiert.

Zitat:
Meine Tochter ist aber in der bisherigen Familienwohnung, die ich bzw. wir weiter bewohnen werden, aufgewachsen und hat in ihrem Umfeld auch ihren Lebensmittelpunkt.


Das Kind hat nun 2 Lebensmittelpunkte, da ihr euch für das Wechselmodell entschieden habt. Das hat aber mit der amtlichen Meldung nichts zu tun.

Wo sein Hauptwohnsitz gemeldet ist, "spürt" das Kind doch überhaupt nicht. Auf gegenseitige Kindesunterhaltszahlungen wird hier dann wohl auch verzichtet. Steuerlich dürftet ihr beide ebenfalls keine gegenseitigen Nachteile haben. Wo also ist das Problem?


2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nachtrag:

Deine Ex-Frau hat wohl das Bedürfnis, dem Kind einen Stempel aufzudrücken: "Der Hauptwohnsitz ist bei MIR. ICH bin der wichtigere Elternteil".

Erkundige dich doch einfach beim Meldeamt, inwiefern deine Mitsprache da erforderlich ist. Ansonsten würde ich das so stehen lassen, der Klügere gibt zumindest bei Unwichtigkeiten nach.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Bei gemeinsamen Sorgerecht darf das Kind nur mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten umgemeldet werden.

Leider interessiert sich das Meldeamt oftmals nicht hierfür, wenn eine Mutter mit Kind aufschlägt und der vielleicht noch weiblichen Angestellten mitteilt, "wir ziehen aus" und "wir müssen uns ja in der neuen Wohnung anmelden".

Danach kannst Du überlegen, ob der Drops gelutscht ist oder Du ein Fass aufmachen willst.

Das Fass trägt dann allerdings zur rapiden Verschlechterung der Beziehung zur Ex bei bzw. zur Einsicht bei der Ex, dass Vater doch nicht so toll und der Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsort Mutters Wohnung sein sollte und Du doch daher in Zukunft Unterhalt zahlen solltest.
Ist ja nur fair, die Ex hat ja die ganze Arbeit mit dem Kind

;)

-- Editiert von go1331 am 13.01.2016 17:53

1x Hilfreiche Antwort

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