Hallo,
der Umgang unserer Kinder wurde zusammen mit dem Jugendamt geregelt. Ich hole sie alle 2 Wochen von Samstag bis Dienstag. Gestern erhalte ich eine Nachricht, dass das künftig nicht mehr möglich ist, nur noch von Freitag bis Montag. Das geht aber aufgrund meiner Arbeit nicht, daher die andere Regelung mit dem Jugendamt. Daraufhin habe ich ihr vorgeschlagen die Kinder von Montag bis Donnerstag zu nehmen. Dies verneinte sie auch, da sie auch ein freies Wochenende haben möchte. Nun soll ich die Kinder Samstag nach der Arbeit in einem über 100 km entfernten Ort abholen, weil sie sich dort ein Ferienhaus gekauft hat wo sie übers WE jetzt immer hinfährt. Ich zahle über 600€ unterhalt und lebe mit dem regelsatz der mir zur Verfügung steht, da kann sie doch nicht ernsthaft verlangen, dass ich jedes mal die Kinder dort abhole obwohl das nicht ihr Wohnort ist? Sie ändert von heute auf morgen den vereinbarten Umgang zu ihren Bedingungen welche für mich aber nicht möglich sind. Was kann ich hier tun? So schnell bekomme ich auch keinen Termin beim Jugendamt dank Corona. Nächstes WE hätte ich wieder meine Kinder aber sie sagt dazu entweder Freitag abholen was nicht geht wegen meiner Arbeit oder Samstag in ihrem Ferienhaus. Das kann doch nicht sein oder? Kann jemand Tipps geben?
Kindsmutter ändert einfach den Umgang
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
die Abmachung beim Jugendamt ist m.E. nicht rechtsbindend ( ihr habt euch nur darauf geeinigt).
ZitatIch zahle über 600€ unterhalt und lebe mit dem regelsatz der mir zur Verfügung steht, da kann sie doch nicht ernsthaft verlangen, dass ich jedes mal die Kinder dort abhole obwohl das nicht ihr Wohnort ist? :
Regelsatz ist wie hoch?
Wenn du die Kinder am 100 km entfernten WE-Haus abholst, muss sie die Kosten dafür übernehmen.
Du schreibst " künftig", vielleicht bekommst bald einen Termin beim JA ?
Teile die Situation dem JA schriftlich mit.
edy
Am 4.6.20 warst Du eine Frau und schwanger: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f573988.html
Am 21.3.20 warst Du Reservist mit drei Kindern: https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Generelle-Themen-__f570653.html
Am 13.3.20 hattest Du nur zwei Kinder: https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Familienrecht-__f570251.html
Am 6.1.20 warst Du eine Frau: https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f566999.html
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Meine Partnerin und ich nutzen beide bei Fragen diesen Zugang. Das dritte Kind wurde Ende letzten Jahres geboren. Es geht in meinem Anliegen um die beiden Kinder, die ich mit meiner Exfrau habe.
Hallo,
ZitatMeine Partnerin und ich nutzen beide bei Fragen diesen Zugang :
und 2 Minuten Zeit für einen Extra-Account habt ihr nicht?
edy
War mir leider nicht bewusst, dass dies zu Problemen führt. Werde ich beim nächsten Mal beachten.
100 km sind jetzt nicht die Welt, viele Väter fahren sogar weiter. Versucht eine Lösung zu finden, die für alle Seiten tragbar ist z.b
Vielleicht findet sich ja hemand, der die Kinder Freitag betreut bis du sie nehmen kannst, man wechselt sich ab, einmal holst sie halt Samstag dort, das andere mal triift man sich auf halber Strecke, oder man organisiert nen Babysitter etc. Zur Not mzss ein Umgang eben gerichtlich geregelt werden
Und deine Partnerin kann die Kinder in der Zeit, i nder du nicht kannst, nicht nehmen und betreuen
Ich möchte ja gerne Zeit mit meinen Kindern verbringen. Mir bringt es nichts wenn meine Kinder fremd betreut werden und ich auf Arbeit bin nur damit sie ihre Änderung bekommt. Während meiner Umgangszeit möchte ich auch gerne mit den Kids etwas unternehmen.
Und jetzt?
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