Hallo zusammen,
folgende Situation:
Beide haben das Sorgerecht.
Kindsvater darf seit der Trennung (Kind war 1 Jahr) 12-14 Tage im Monat Umgang
haben.
Vater stellt Jan. 2017 Antrag auf Wechselmodell.
Mütter äußert bei mündlicher Verhandlung, dass sie glaubt, dass der Vater pädophil sei.
Es wird darauf geeinigt, dass der Kindsvater das Kind 10 Umgang haben darf. Bei Vorlage eines für ihn günstigen Gutachtens erweitert sich der Umgang auf 12 Tage.
Kindsvater legt sexualtherapeutisches Gutachten vor. Kindsmutter erkennt Gutachten nicht an.
Kindsvater willigt ein, ein zweites Gutachten machen zu lassen.
Zweites Gutachten liegt vor und ist günstig für den Vater.
Mutter möchte die 12 Tage Umgang nicht gewähren und stellt Antrag auf "nur noch begleiteten Umgang".
Vater stellt Antrag auf 12 Tage Umgang bzw. Wechselmodell.
Kindsmutter stellt Anzeige gegen Kindsvater wegen "häuslicher Gewalt", welche bei der Übergabe des Kindes stattgefunden haben soll. Bei der strafrechtlichen Gerichtsverhandlung verstrickt sich die Kindsmutter in Widersprüche. Der Richter folgt dem Antrag der Verteidigung und Staatsanwaltschaft: Kindsvater wird frei gesprochen.
Parallel wird in der Kita, auf der Arbeitsstelle des Kindsvater, in diversen Elternforen und im privaten Umfeld des Vaters Gerüchte verstreut, dass der Vater pädophil sei.
Kindsvater stellt Strafanzeige gegen Unbekannt. Polizei konnte Täter nicht ermitteln. Kindsvater wird im Internet als auch "im echten Leben" wegen der Vorwürfe bedroht und beleidigt.
Kindsvater muss seinen Namen ändern. Arbeitsstelle möchte ihn nicht mehr.
Vater hat weiterhin 10 Tage Umgang und dazu zwei Wochen Urlaub pro Jahr sowie Feiertagsregelung.
Mündliche Verhandlung im Oktober 2019:
- Mutter trägt vor: Nur noch begleiteten Umgang
- Vater: Ausweitung auf 12 Tage (wie im Vergleich vorgesehen) oder Wechselmodell
- Kind wird von Richterin befragt und bestätigt, dass Kind mehr Zeit mit dem Papa verbringen möchte. Das Kind hat bei Einzelgesprächen einige Monate zuvor beim Verfahrensbeistand jeweils 2x dies ebenfalls mitgeteilt.
- der Verfahrensbeistand erörtert, dass die Mutter über eine fehlende Bindungstoleranz verfügt und diese abstellen muss, da sich sonst wegen des Loyalitätskonflikts eine Kindeswohlgefährdung ergibt. Zudem erörtert sie, dass die Kindsmutter eine stark negative Haltung gegen den Vater besitzt.
- sie empfiehlt keine Abänderung des bestehenden Umgangs. Sie empfiehlt höchstens eine latente Umgangsausweitung für den Vater
Urteil dazu steht noch aus.
Nun zwei Vorkommnisse:
Kindsmutter beeinflusst seit der mündlichen Verhandlung das Kind nun mit "Lockangeboten" um den Umgang zu boykottieren, zum Beispiel bei der Übergabe am zweiten Weihnachtsfeiertag 2019: "Wenn du jetzt zu Papa gehst, kannst du halt nicht mitkommen zu unseren Schwiegereltern und dort Weihnachten feiern und Geschenke bekommen."
Kind äußert nun bei Übergabe, dass es nicht zu Papa will, sondern zu den Schwiegereltern, weil es dort Geschenke gibt. Kindsvater möchte Kind nicht unter Gewalt zu Umgang zwingen und verzichtet auf seinen Umgang an Weihnachten.
Kind äußert mehrfach gegenüber Zeugen, dass sie "die Mama vermissen muss, weil Mama das so sagt."
Kind äußert ebenfalls, dass es nicht mehr zu Papa will. Kann dies aber nicht begründen.
Kindsmutter erhebt erneut sexuelle Vorwürfe gegen den Kindsvater. Das Jugendamt vermittelt und stellt keine Gefahr fürs Kind dar.
März 2020: Bei der Übergabe des Kindes zum viertägigen Regelumgang, äußerte das Kind, dass es gar nicht mehr zum Kindsvater möchte. Die Kindsmutter brachte das Kind auch nur Leggings angezogen runter, weil Kindsmutter wahrscheinlich damit rechnete, dass der Kindsvater sie ziehen lässt. Kind beruhigt sich und kommt geht mit dem Vater mit.
Kindsmutter schickt Freundin vor um Vater und Kind auf dem nahe gelegenen Spielplatz zu beobachten. Kind war müde und quengelte. Die für den Kindsvater bis dahin unbekannte Freundin der Mutter mischte sich ein und fragte das Kind, ob alles okay sei. Vater versicherte, dass alles okay sei und ging Richtung Auto um Heimfahrt anzutreten.
Kindsmutter stürmt herbei und fordert das Kind umgehend zurück. Kind äußerte nun wieder, dass es nicht zu Papa möchte. Erneut fällt der Umgang aus.
Was gibt es für Möglichkeiten für den Vater? Habt ihr Ideen?
Bei weiteren Fragen gern!
-- Editiert von Andreas-G123 am 22.03.2020 12:09
-- Editiert von Andreas-G123 am 22.03.2020 12:09
-- Editiert von Andreas-G123 am 22.03.2020 16:08
Kindsmutter manipuliert Kind, Kind verweigert nun Umgang mit Kindsvater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Schilderung will gar nicht so recht in meinem Kopf ankommen. Schrecklich! Hier wird ein "Krieg" geführt, den nur das Kind verlieren kann. Und wenn die Darstellung so stimmt, ist es eine traurige Erfahrung für den Vater und ein aufreibender sinnloser Kampf für die Mutter.
Da man die Vorgeschichte nicht kennt und nur eine einseitige Darstellung hat, kann man als Außenstehender kaum etwas raten.
Aber der Vater hat ja definitiv das Besuchsrecht zugesprochen bekommen. Die Mutter fordert begleitetes Besuchen. Vielleicht sollte man damit tatsächlich beginnen. Diese Treffen werden meines Wissens nach vom Jugendamt begleitet. Es ist 1. Die Chance das Kind regelmäßig zu sehen und 2. Wird man hier den Umgang beobachten und feststellen können, dass das Kind diese Treffen mit dem Papa genießt und auch braucht. Dadurch können die Voraussetzungen für immer mehr Spielraum bzgl. des freien Umgangs miteinander entstehen, der ja dann aus Sicht des JA bestätigt werden kann und gefördert werden sollten, zum Wohle des Kindes.
Sollte der Vater das so nicht wollen, dann sollte er sich Ziele für die gemeinsamen Tage aussuchen, wo man ihm nicht so an den Fersen hängen kann, wie bei dem besagten Spielplatzbesuch.
Alles Gute!
Vielen Dank für die Antwort.
Der Kindsvater hat bisher die 10 Umgangstage pro Monat (mit jeweils Übernachtung des Kindes in der Wohnung des Kindsvaters im Kinderzimmer) wahr genommen. Das Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand äußerten sich in der mündlichen Verhandlung gegen einen begleitenden Umgang.
Das Kind hat bei Befragungen mehrfach gefordert, dass es mehr Zeit mit dem Vater verbringen möchte.
Nach Beratungsgesprächen mit zwei Familienanwälten wurde dem Vater mitgeteilt, dass er entweder das alleinige ABR oder sich komplett aus der Erziehung raus ziehen soll. Man muss davon ausgehen, dass die Kindsmutter auch weitere Umgänge torpedieren und das Kind manipulieren wird.
Zur Vorgeschichte:
Eltern waren 4 Jahre verheiratet; 10 Jahre insgesamt ein Paar. Zur Scheidung kam es zwangsläufig im Sept. 2019.
Die Kindsutter hat als Empfehlung vom Gericht den Besuch einer Psychotherapie und dem Kurs "Kind im Blick" bekommen.
Dem Kindsvater hat das Gericht keine Empfehlung gegeben.
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Es ist traurig, wie Mütter mit aller Gewalt und Mitteln versuchen, den für das Kind so wichtigen Umgang mit dem Vater, zu unterbinden. Oft stecken verletzte Gefühle, Rache, Machtausübung, Verlustangst (der Vater könnte ja liebevoller sein während die Mutter im Alltag auch öfter schimpfen muss). Vielleicht ist sie traurig und ängstlich, wenn das Kind den Vater vermisst und ihn sehen möchte, obwohl sie ihn hasst. Man kann alles spekulieren. Es ist für einen Vater immer verdammt schwer, wenn die Mutter querschießt.
Der Rat der Anwälte ist auch ernüchternd. Das ist wie friss oder stirb. Der Vater wird sich nach diesem Rat wohl entscheiden müssen, ob er weiterhin die 10 bis 12 Tage Umgang beibehalten möchte, mit dem Bewusstsein, dass die Probleme mit der Mutter erst einmal unverändert bleiben oder ob er den Versuch, das alleinige ABR zu erhalten, starten möchte. So oder so, es wird aufreibend bleiben und fürs Kind ist es einfach nur traurig. Das Kind möchte beide. Aber wenn die Erwachsenen/Eltern keine für beide akzeptable Einigung gibt, bleibt leider nur der Rechtsweg.
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Weil Du mir gehörst
Als Paar sind sie gescheitert, doch als Eltern teilen sich Julia und Tom nach der Scheidung das Sorgerecht für die Tochter Anni. Von ihren verletzten Gefühlen getrieben, beginnt Julia, das Mädchen systematisch dem Vater zu entfremden. +++ Julia Koschitz und Felix Klare in einem aufwühlenden Fernsehfilm über eine Familie im Sorgerechtsstreit. Im Anschluss zur Ausstrahlung im Ersten am Mittwoch, den 12.2. gibt es einen Talk zum Film online in der ARD Mediathek und auf DasErste.de.
ZitatSchaut Euch mal diesen Film an... :
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Als Paar sind sie gescheitert, doch als Eltern teilen sich Julia und Tom nach der Scheidung das Sorgerecht für die Tochter Anni. Von ihren verletzten Gefühlen getrieben, beginnt Julia, das Mädchen systematisch dem Vater zu entfremden. +++ Julia Koschitz und Felix Klare in einem aufwühlenden Fernsehfilm über eine Familie im Sorgerechtsstreit. Im Anschluss zur Ausstrahlung im Ersten am Mittwoch, den 12.2. gibt es einen Talk zum Film online in der ARD Mediathek und auf DasErste.de.
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