Kindsmutter trifft Entscheidungen ohne Kindsvater

30. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindsmutter trifft Entscheidungen ohne Kindsvater

Hallo zusammen,

Es geht darum, dass die Kindesmutter ohne Einwilligung des kindsvater entschieden hat, dass die Tochter die Klasse freiwillig (Privatschule mit Gymnasialzweig) wiederholen soll, weil sie wegen Mathe (Note 4) nicht versetzt wird und die Schule entweder verlassen muss oder die 6. Klasse freiwillig wiederholt. Zweiteres wäre absoluter Irrsinn, da sie ansonsten nur 1er und 2er hat und das nach Meinung des kindsvater falsche Signale setzt, sie evtl Demütigung ihrer früheren Klassenkameraden ausgesetzt ist und sie ja ansonsten eine gute Schülerin ist, das Gymnasium aber momentan keine Option ist.

Die Info haben wir erst am letzten Schultag erhalten, obwohl die Kindesmutter bereits im mai die Freiwillige Wiederholung mit der Schule beschlossen hat.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten: entweder geht sie mit Probezeit auf eine staatliche Schule, sie geht auf eine Gesamtschule oder wiederholt die Klasse, wobei letzteres wohl die schlechteste Variante ist.

Stand jetzt ist, dass der kindsvater bei der Schule angerufen hat und seine fehlende Einverständnis mitgeteilt hat. Er hat bereits versucht, mit der Kindesmutter persönlich darüber zu sprechen, jedoch ohne Erfolg, weshalb wir davon ausgehen, dass das ein Richter entscheiden wird. Gibt es denn ähnliche bekannte Fälle? Nach welchen Tendenzen wird entschieden? Die Tochter war zu Anfang dagegen, die Klasse zu wiederholen (wegen Lästereien der Klassenkameraden), jetzt ist sie jedoch dafür, mit Begründungen, die so klingen, als hätte man ihr das in den Mund gelegt, was also bedeutet, dass sie hier anscheinend kräftig manipuliert wird.

Danke schon mal vorab!

Lg
Buschii

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
ohne Einwilligung des kindsvater

Da wäre mal als erstes zu prüfen, ob diese überhaupt nötig wäre.



Zitat (von Buschii):
wobei letzteres wohl die schlechteste Variante ist.

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?



Zitat (von Buschii):
Nach welchen Tendenzen wird entschieden?

Wenn das Gericht korrekt entscheidet, dann ist das tatsächliche Kindeswohl das entscheidende



Zitat (von Buschii):
weshalb wir davon ausgehen, dass das ein Richter entscheiden wird

Worüber konkret soll er denn entscheiden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre mal als erstes zu prüfen, ob diese überhaupt nötig wäre.


Gemäß §1687 BGB darf die Kindsmutter Entscheidungen, die das alltägliche Leben betreffen, selbständig entscheiden. Da dies hier nicht der Fall ist, wäre eine beidseitige Zustimmung in diesem Fall notwendig gewesen. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht.

Zitat (von Harry van Sell):
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?


Von keiner offiziellen Behörde/Stelle. Hierbei geht es um das Empfinden des Kindsvaters, der es bei einem 1er - 2er Zeugnis mit einer einzigen 4 unverhältmäßig findet, die Klasse wiederholen zu lassen, wenn es seiner Meinung nach vernünftigere Lösungen gibt. Zumal das Kind schon immer schlecht in Mathe war und eine Wiederholung der Klasse nicht unbedingt ein Erfolgsversprechen ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das Gericht korrekt entscheidet, dann ist das tatsächliche Kindeswohl das entscheidende


Was wäre denn entscheidend, wenn das Kindeswohl berücksichtigt werden soll? Aus Sicht des Kindes spricht für eine Wiederholung, dass sie einige Freundinnen weiterhin auf der Schule hat + ihre Geschwister. Das begründet jedoch (aus der Sicht des Kindsvater) keine freiwillige Wiederholung der Klasse. Deshalb meine Frage hinsichtlich der Entscheidung: Fließt die Meinung des Kindes mit ein oder entscheidet man aus Vernunftsgründen? Eben im Sinne von, dass es unverhältnismäßig ist, eine Klasse mit diesen Noten zu wiederholen. Eventuell könnte Mathenote auch an einer Rechenschwäche liegen. Würde man auch diesen Faktor mit einbeziehen? Es geht einfach darum, das Kind nicht unnötig zu "quälen" wenn die Chancen gering sind, dass sich die Noten in Mathe künftig ändern.

Zitat (von Harry van Sell):
Worüber konkret soll er denn entscheiden?


Auf welche Schule zu gehen ist. Stand jetzt hat sie keine Schule, da der Kindsvater keine Einverständnis gegeben hat (die seiner Meinung nach aber notwendig gewesen wäre).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Ich weiß nicht, was für eine merkwürdige Privatschule das ist; was da für ein Konzept unterrichtet bzw. gelebt wird. Ich würde als Einstieg zunächst einmal schauen, wie die vertraglichen Bedingungen ausschauen, die ja vorliegen. Und auch die Notengebung. Es ist bei etlichen Privatschulen ausgesprochen schwierig, sich in ein "normales" Schulsystem zu integrieren. Ehe man das nicht alles analysiert hat, kann man doch überhaupt keine Entscheidung fällen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiß nicht, was für eine merkwürdige Privatschule das ist; was da für ein Konzept unterrichtet bzw. gelebt wird. Ich würde als Einstieg zunächst einmal schauen, wie die vertraglichen Bedingungen ausschauen, die ja vorliegen. Und auch die Notengebung. Es ist bei etlichen Privatschulen ausgesprochen schwierig, sich in ein "normales" Schulsystem zu integrieren. Ehe man das nicht alles analysiert hat, kann man doch überhaupt keine Entscheidung fällen.


Bei einer Privatschule ist es wie bei den staatlichen Schulen: Mit Übergang von der Grundschule in die 7. Klassenstufe (Gymnasialzweig) ist ein Notendurchschnitt von 2,5 Voraussetzung in den Hauptfächern. Hier hat sie leider einen Durchschnitt von 2,6. Das ist auch in anderen Bundesländern gängig.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Fließt die Meinung des Kindes mit ein

Selbstverständlich, je älter das Kind ist desto gewichtiger.



Zitat (von wirdwerden):
Es ist bei etlichen Privatschulen ausgesprochen schwierig, sich in ein "normales" Schulsystem zu integrieren

Richtig, somit könnte ein Wechsel in ein normales System nicht dem Kindeswohlmentsprechen.



Zitat (von Buschii):
Stand jetzt hat sie keine Schule

Selbstverständlich hat sie eine Schule, nämlich die aktuelle bei der sie die Klasse widerholt



Zitat (von Buschii):
da der Kindsvater keine Einverständnis gegeben hat

Kindsvater keine Einverständnis für den Besuch der Privatschule gegeben?
Und das fällt ihm nach wie viel Jahren nach Einschulung auf?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, somit könnte ein Wechsel in ein normales System nicht dem Kindeswohlmentsprechen.


Ich hatte gehört, dass staatliche Schulen meist einfacher sind als Privatschulen.

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich hat sie eine Schule, nämlich die aktuelle bei der sie die Klasse widerholt


Er hat dem aber widersprochen, die Klasse freiwillig zu wiederholen. Dies kann man meiner Meinung nach nicht einfach ignorieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Kindsvater keine Einverständnis für den Besuch der Privatschule gegeben?
Und das fällt ihm nach wie viel Jahren nach Einschulung auf?


Doch, hat er. Aber keine Einverständnis, die Klasse auf freiwilliger Basis zu wiederholen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Bei einer Privatschule ist es wie bei den staatlichen Schulen: Mit Übergang von der Grundschule in die 7. Klassenstufe

Mir war bisher nur bekannt, das die Grundschule nach der 4. Klassenstufe endet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Dies kann man meiner Meinung nach nicht einfach ignorieren.

Sie wird die Klasse wohl wiederholen und zwar auf genau dieser Schule, insofern wird sein Widerspruch das nicht ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mir war bisher nur bekannt, das die Grundschule nach der 4. Klassenstufe endet.


Das ist in Süddeutschland so, aber hier im Norden ist das ein wenig anders. Hier gilt bis zur 6. Klasse für jeden ein einheitlicher Stoff, erst nach Abschließen der 6. Klasse (mit Übergang zur 7.) wird die Richtung (Gymnasial/Gesamtschule) festgelegt. Gymnasialstufe schafft man aber nur, wenn man in den Hauptfächern den Schnitt von 2,5 erreicht, was sie jedoch nicht geschafft hat. Und auf Grund dieser Tatsache möchte die Kindsmutter, dass die Klasse von der Tochter freiwillig wiederholt wird, wobei es neben dieser Möglichkeit auch
noch andere Möglichkeiten gibt, die ich im Eingangspost schon erläutert hatte.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6407 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich halte ein wiederholen für besser als den Schulwechsel - wo das Kind dann komplett neue Freunde finden muss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Zweiteres wäre absoluter Irrsinn, da sie ansonsten nur 1er und 2er hat und das nach Meinung des kindsvater falsche Signale setzt,
Wieso Irrsinn? Weil *ihr* das meint?
Sie hat jetzt in Mathe ne 4 und den für den Gymn-Zweig nötigen Notendurchschnitt nicht erreicht.
Haben die Lehrer dort keine Empfehlung gegeben (wie es in staatl. Schulen bei Wechseln oder Wiederholen üblich ist)?
Nach dem Wiederholen der Klasse 6, mit Nachhilfe in Mathe und dem Erreichen des nötigen Durchschnitts könnte die Schülerin nächstes Jahr vermutlich in den Gym-Zweig der jetzigen Schule...
SO könnte die Überlegung der Mutter und der Schule gewesen sein.
Dein/euer Argument, sie war schon immer schlecht in Mathe, deshalb runter von dieser Schule, ist mE das schlechteste Argument.

Vermutlich hat man die Schülerin überzeugt (nicht manipuliert), dass das Wiederholen keine Schmach und Demütigung ist. Durchaus haben Schüler, Eltern, Lehrer und RichterInnen dazu andere Ansichten als ihr.

Wer ist überhaupt ---wir---?
Bei welchem Elternteil lebt die Schülerin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15815 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat:
Nach welchen Tendenzen wird entschieden?

Kindswohl.

Wobei es natürlich auch so ist, dass es nicht(!) dem Kindswohl entspricht, wenn man das Kind zu etwas zwingt, was das Kind selbst nicht will.
Dieser Punkt ist umso wichtiger, je älter das Kind ist.
Bei "Ende 6. Klasse" müsste das Kind jetzt 13 sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht eine Entscheidung gegen den eigenen Willen eines 13-jährigen Kindes fällt, ist ziemlich gering.

Hinzu kommt, dass
- ein Schulwechsel auch eher nicht dem Kindswohl entspricht (Schulfreunde gehen verloren ...)
- dass der Kindsvater der Anmeldung zu der Privatschule damals zugestimmt hat (Mutter hat den Pluspunkt der Kontinuität auf ihrer Seite, während der Vater von der damaligen Zustimmung abrückt)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
wobei es neben dieser Möglichkeit auch noch andere Möglichkeiten gibt

Jetzt nicht mehr, insofern wäre auch ein Gerichtsverfahren zum Thema
Zitat (von Buschii):
Auf welche Schule zu gehen ist.

recht sinnlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Buschii
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso Irrsinn? Weil *ihr* das meint?


Sie hat eine einzige (!) 4 im ganzen Zeugnis. Rest 1er und 2er (auch keine 3!). Das ist kompletter Irrsinn, sie deswegen ein ganzes Jahr (!) wiederholen zu lassen. Das muss doch für ein Kind maximal demotivierend sein. Sie kann auf eine staatliche Schule mit Probezeit wechseln, auf diese auch eine Freundin mit ihr geht. Komplett alleine wäre sie dann auch nicht.
Zitat (von Anami):


Haben die Lehrer dort keine Empfehlung gegeben (wie es in staatl. Schulen bei Wechseln oder Wiederholen üblich ist)?


Die Empfehlung ist entweder die Klasse zu wiederholen oder von der Schule runterzugehen.

Zitat (von Anami):
Dein/euer Argument, sie war schon immer schlecht in Mathe, deshalb runter von dieser Schule, ist mE das schlechteste Argument.


Wenn sie schon immer schlecht in Mathe war, warum sollte es dann in höheren Klassen besser werden? Warum sollte sie sich unnötig quälen, wenn sie auch eine super mittlere Reife hinlegen könnte? Das ist unsere Überlegung dabei.

Zitat (von Anami):
Nach dem Wiederholen der Klasse 6, mit Nachhilfe in Mathe und dem Erreichen des nötigen Durchschnitts könnte die Schülerin nächstes Jahr vermutlich in den Gym-Zweig der jetzigen Schule...


Was ist denn die Konsequenz, wenn sie nicht aufs Gymnasium geht oder das Gymnasium nach der Gesamtschule anhängt? Mir fällt hier kein Gegenargument ein.
Zitat (von Anami):
Vermutlich hat man die Schülerin überzeugt (nicht manipuliert), dass das Wiederholen keine Schmach und Demütigung ist. Durchaus haben Schüler, Eltern, Lehrer und RichterInnen dazu andere Ansichten als ihr.


Na hoffen wir mal, dass das ihre Mitschüler und ehemaligen Klassenkameraden das dann auch so sehen, sollte sie auf dieser Schule bleiben.

Zitat (von drkabo):
Bei "Ende 6. Klasse" müsste das Kind jetzt 13 sein.


Sie ist 12 und noch sehr kindlich von ihrer Art her (nicht abwertend gemeint).

Zitat (von drkabo):
dass der Kindsvater der Anmeldung zu der Privatschule damals zugestimmt hat


Ja hat er. Aber nicht der freiwilligen Wiederholung der Klasse und hier ist der Knackpunkt.
Zitat (von Anami):


Bei welchem Elternteil lebt die Schülerin?


Sie lebt bei der Mutter und ist alle 14 Tage am Wochenende beim Kindsvater.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Das muss doch für ein Kind maximal demotivierend sein.

Könnte man vermutlich erfahren würde man sie fragen ....



Zitat (von Buschii):
Warum sollte sie sich unnötig quälen

Weil sie es will / für das beste hält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Buschii):
Das ist kompletter Irrsinn, sie deswegen ein ganzes Jahr (!) wiederholen zu lassen.
Das sehe ich nicht so. Ein Wiederholungsjahr ist immer ein Schuljahr. Sie müsste doch sonst diese Schule verlassen. Könnte irrsinnig werden, wenn sie dann dort die *Probezeit* wegen Mathe oder anderer noch unbekannter Katastrophen nicht besteht, denn wohin dann?
Zitat (von Buschii):
Komplett alleine wäre sie dann auch nicht.
Wer ist überhaupt der Meinung, dass eine Schülerin in einer Klasse/einer Schule...(fast) ganz allein wäre?
Zitat (von Buschii):
Na hoffen wir mal, dass das ihre Mitschüler und ehemaligen Klassenkameraden das dann auch so sehen, sollte sie auf dieser Schule bleiben.
Hä?

Und wer ist wir?
Allerhöchstens der Kindsvater könnte jetzt in den Ferien wegen des vernachlässigten Sorgerechts-Punktes noch einen Aufstand proben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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