Kindsmutter unterhalt

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindsmutter unterhalt

Hallo zusammen,

es geht um den Unterhalt für die Kindsmutter, der ja wohl meist 3 Jahre ist. Sie ist hartz4 also hat sie Anspruch, will aber selbst auch keinen (für sich) daher folgende Fragen.

1. kann sie darauf verzichten, oder kommt das amt auf alle fälle ?

2. was passiert wenn ich mit Ihr eine Zweckgemeinschaft eingehe für die 3Jahre ? meint sie zieht bei mir ein und wir trennen uns danach ? zählt das dann als eheliche Gemeinschaft und ich muss danach auch noch Unterhalt für sie zahlen ?

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22 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A-Karte ,( du wolltest es so).

Die Mutter darf in diesem Fall nicht auf Unterhalt verzichten.

Das Amt wird sie auffordern.

Zusammen wohnen mit Kind im Haushalt ist hier eine Berdarfs
gemeinschaft (Einer steht für den Anderen ein).

Dein Einkommen wird voll angerechnet.

Wohnt sie alleine, kann sie alleinerziehende Geld
beantragen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort Edy,

gut das dass Amt kommt war mir beinahe klar ,(

aber zur Bedarfsgemeinschaft ?
klar komme ich in dieser Zeit (3Jahre )für alles auf, sie hat ja nichts, aber wie schaut es nach den 3 Jahren aus ?

sie geht zum amt und will Ihr Schmarotzer leben weiter führen, kommt das Amt dann auch noch von mir Unterhalt fordern ? ( für die dann folgende zeit ?? sie würde dann 0 vom amt in den Jahren beziehen )

Sie hat nicht vor je in Ihrem leben arbeiten zu gehen und ich will mit der Frau nicht mehr wie nötig zu tun haben. aber so hab ich zeit sie/Ihre Schwächen kennen zu lernen um das Sorgerecht anzufechten.



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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A-Karte,

Die Höhe des Betreuungsunterhaltes richtet sich nach ihren
bisherigen Lebensverhältnissen.(Einkommen).

Außerdem ist deine Leistungfähigkeit dafür Voraussetzung.

Wie hoch ist dein mtl. Netto-EK?

Nach drei Jahren muss sie sich i.d.R selbst versorgen.


http://www.finanztip.de/recht/familie/unterhalt-alleinerziehend.htm

lg
edy

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#4
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

HI Edy,

sie lebt bisher mit Ihrem ex zusammen, beide Hartz4 und nur das was es vom Vater Staat gibt.

mein netto ist knapp 2300 minus 330Kindergeld und dann 3/7 müsste ich somit die 770euro zahlen denke ich mal ?

daher ja die Überlegung sie zieht bei mir ein die 3 jahre, so hab ich was von meinem Kind, und bekomme mit wie sie tickt und kann info sammeln, und kostet da sie dann ja nichts außer futter und was weis ich taschengeld oder so weniger.

sonnst kann ich ja auch gleich arbeitslos machen und vater staat zahlt für uns beide, ich hab allein an miete, versicherungen, Strom Telefon usw. an festkosten schon 1200euro und da habe ich noch nicht getankt, gegessen, geraucht oder sonnst was bezahlt nur das was abgeht, meint ich müsste umziehen auto abstoßen telefon & versicherungen kündigen us.w. da kann ich auch gleich auf Hartz gehen. so macht man aus einem 2 Hartzer

lg Harald

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo H.

quote:
sie lebt bisher mit Ihrem ex zusammen, beide Hartz4 und nur das was es vom Vater Staat gibt.


Wenn sie bei dir wohnt ist die Wohnung des EX für 1 Person
nicht angemessen, d.h. er muss sich eine kleinere Wohnung
suchen.Wird er einverstanden sein?

lg
edy



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#6
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

HI Edy,

die Wohnung ist schon gekündigt und sie sucht eine eigene Wohnung, daher ja der Gedanke mit dem soll hier einziehen.

und wie schaut das aus wenn sie mit einem anderen zusammen zieht ? sagen wir der bekommt auch hartz4 hat sie dann immer noch Anspruch auf die 770 ? oder reduziert sich das dann ?

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A-Karte,

Wenn sie mit Jemandem der ALGII bekommt zusammen zieht,

dann fragt das Amt auch" wer ist der Vater?"Ist er Leistungsfähig? Fordere Betreuungsunterhalt.

Wer hat die 770€ berechnet?

lg
edy



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#8
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

HI Edy,

die hab ich aus dem netz !? http://www.mein-recht.de/kindesmutter.htm#hoehe

Ich gehe im Moment davon aus das ich das bin ( Vaterschaftstest kommt sobald Kind da ist ) dann erkenne ich diese auch an.

bzw. wenn ich den Vaterschaft mache und die Vaterschaft erst nach den 3Jahren anerkenne, kommt das amt die kohle die sie in der zeit kassiert hat dann auch von mir einfordern ?





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#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Nix mit 3/7. Ihr wart nicht verheiratet.
Sie bekommt 3 Jahre Unterhalt in Höhe ihres letzten Nettos, in diesem Falle mind. Hartz 4 Satz abzgl. Elterngeld, wovon 300€ anrechnungsfrei bleiben.

Selbstbehalt liegt bei 950€ Kind, 1050€ Mutter.

Das mit dem Sorgerecht können Sie knicken es sei denn die Dame ist gewaltätig o.ä.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo H.

Dein Nick sagt aus das du deiner Meinung nach die A-Karte
gezogen hast.

Warte erstmal den Test ab.

Wenn der Test positiv ist dann bist du der Vater.

Dich mit aller Gewalt vor den Zahlungen drücken und
dann evtl.noch wegen Betrug belangt zu werden ?

Das gibt weitere Probleme für dich und die Kindesmutter.

Bedenke:auch der Staat kennt die Gesetze,und die sind
nun mal so gemacht, das kaum Schlupflöcher vorhanden sind.

lg
edy





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#11
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Besserweiß,

das ist missverständlich !
wie hartz satz ? was sie zur freien Verfügung bekommt die 374 Eur ? dachte dazu zählt alles, auch miete, Wohngeld oder was die noch alles bekommen ? das bleibt außen vor ? meint ich müsste dann nur 374zahlen ?

und was meint der Selbstbehalt liegt bei 950€ Kind, 1050€ Mutter.
???
wenn dem Kind 950 & und mutter 1050 zustehen bin ich ja bei den 950 die mir bleiben ?

Sorgerecht ist klar, wird schwer aber wo ein will auch ein weg ist aber erstmal zweitrangig

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#12
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

oder anders, was müsste ich zahlen ?

ONS, keine Beziehung, keine Ehe oder sonnstiges.

Sie bekommt Hartz4, Wohngeld us.w. alles vom Staat
ich hab 2300netto.
gibt ein Einzelkind, und ich bin der Vater
wieviel müsste ich abdrücken gesammt ?



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#13
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Hartz 4 Satz plus Miete plus Krankenversicherung.

IHR Selbstbehalt liegt bei 950€.
Das ist das, was Ihnen übrig bleiben muß.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

quote:
IHR Selbstbehalt liegt bei 950€.
Das ist das, was Ihnen übrig bleiben muß.


In diesem Fall bleiben aber 1050€ SB gegenüber der Mutter.

lg
edy

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#16
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Besserweiß,

danke, aber das mir 950/1050 min bleiben war mir beinahe klar, nur wer soll damit leben ?

@Edy
Warte erstmal den Test ab.
sorry, aber wenn ich dann der Erzeuger bin muss ich genauso zahlen. ich will das vorher geklärt haben.

"
Wenn der Test positiv ist dann bist du der Vater.
Dich mit aller Gewalt vor den Zahlungen drücken und
dann evtl.noch wegen Betrug belangt zu werden ?
Das gibt weitere Probleme für dich und die Kindesmutter.
Bedenke:auch der Staat kennt die Gesetze,und die sind
nun mal so gemacht, das kaum Schlupflöcher vorhanden sind.
"
ob die Kindsmutter Probleme bekommt oder nicht ist mir ehrlich gesagt egal, und Schlupflöcher suchen ist normal denk ich klar, mein Fehler wenn ich die poppe, aber ich bekomme nun mal nicht das kind sondern muss es Ihr lassen und soll dann doppelt bluten ? hab nichts vom Kind und soll noch für die zahlen ? sorry geht gar nicht.
ich habe als Vater ja nicht mal die Möglichkeit das Kind zu mir zu nehmen und sie außen vor zu lassen !!!!

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#17
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
hab nichts vom Kind und soll noch für die zahlen ? sorry geht gar nicht.
ich habe als Vater ja nicht mal die Möglichkeit das Kind zu mir zu nehmen und sie außen vor zu lassen !!!!


Wieso haben Sie nichts vom Kind? Umgangsrecht kann so einfach nicht streitig gemacht werden.

Die Mutter hat ja auch nicht die Möglichkeit, dass Kind zu behalten und den Vater aussen vor zu lassen, warum sollte es umgekehrt so sein?
Das liegt schließlich auch nicht im Sinne des Kindes.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB): nach der Lebensstellung des
betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 770 EUR.


Quelle: DDT-Klick

Vorab ist dein Einkommen zu bereinigen und um den KU zu kürzen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#19
 Von 
A-Karte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

@Besserweiß

ja das könnte sie anders rum ja auch haben, aber da es bei Ihr lebt wird es somit zur Kommenden Hartz4 Generation aufgezogen was soll ich mit Umgangsrecht anfangen ? alle 2 Wochen sehen ? da hat man keinen Einfluss.

sie will das Kind ja nur behalten damit sie Geld bekommt, eindeutig ein Fehler im rechts System ! - die Väter haben keine rechte nur pflichten !

aber was anderes wo kann man sich verbindlich beraten lassen ? vom Anwalt mal abgesehen das ist teuer und kommt erst nach positiven Vaterschaftstest.

und wie sieht es aus wen ich ins Ausland gehe ? hätte die Chance für ca. USD 1500 nach Indien zu gehen wenn ich das umrechne und den Kindsunterhalt abziehe bin ich ja unterhalb meines Selbsterhalts. gelten da die selben EUR grenzen ?

ich kann einfach nicht verstehen warum so Schmarotzer nur bevorzugt werden weil sie weiblich sind ? die Frau hat und will nie arbeiten gehen und kann somit nur die neue Generation Schmarotzer großziehen ! und ich darf für ein mein Kind zahlen, welches völlig asozial erzogen werden wird, und soll auch noch für die zahlen ! wieso darf nicht der Mann das Kind haben und sie hat erst rechte wenn sie Ihr leben mal geregelt bekommen haben sollte !?!



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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
was soll ich mit Umgangsrecht anfangen ? alle 2 Wochen sehen ? da hat man keinen Einfluss.


Das ist völliger Unsinn. Selbstverständlich hat mein auch alle 14 Tage Einfluss.
Mal abgesehen davon, dass man Babies und Kleinkinder öfter besucht.

quote:
sie will das Kind ja nur behalten damit sie Geld bekommt, eindeutig ein Fehler im rechts System ! - die Väter haben keine rechte nur pflichten !


Das Geld geht fürs Kind drauf. 200€ im Monat langen für einen Säugling nicht. Da muß die Mutter noch was von ihrem Hartz 4 Geld geben. Es ist bei diesen Sätzen kaum möglich ein Kind ordentlich aufzuziehen. Durch das Kind hat die Mutter eindeutig weniger Geld.
An diesen Sätzen kann die Mutter sich unmöglich bereichern.

Und warum haben die Väter keine Rechte? Eine solche Aussage ist nicht haltbar.

Verbindlich beraten kann ein Anwalt. Das Jugendamt berät auch Väter.

Wenn Sie gehaltsmindernd nach Indien ziehen wird trotzdem für Mutter und Kind der gleiche Unterhalt fällig. Sie dürfen nicht einfach einen Job mit weniger Geld annehmen.

quote:
ch kann einfach nicht verstehen warum so Schmarotzer nur bevorzugt werden weil sie weiblich sind ?


Das ist eine Frechheit. Wäre es umgekehrt, müßte die Mutter genauso zahlen. Ist halt so.

Ein Drittel aller getrennten Väter kümmert sich wenig, ein Drittel gar nicht ums Kind. Dem gegenüber stehen ca. 2% Väter denen das Kind vorenthalten wird.
Auch bei den Zahlungen sind Väter keine Helden. Väter können sich Altersvorsorge und Fahrten zur Arbeit anrechnen lassen.
Mütter können das nicht.

Ich sehe die Frauen klar im Nachteil.

Bei Kindern geht es nach Bindung, nicht nach Geld.
Da sind Frauen schon von Natur her meist im Vorteil.



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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A-Karte,

Warum hast du dich mit ihr eingelassen?
Warum hast du nicht auf eine sichere Verhütung geachtet?

quote:
wieso darf nicht der Mann das Kind haben und sie hat erst rechte wenn sie Ihr leben mal geregelt bekommen haben sollte !?!



Dann müsstet du mind.3 Jahre aus dem Beruf raus,und hättest
in der Zeit auch nicht mehr Geld wie evtl.nach dem Test.

In 3 Jahren kannst du doch finanziell über'm Berg sein.

lg
edy

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#22
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Warum hast du dich mit ihr eingelassen?
Warum hast du nicht auf eine sichere Verhütung geachtet?


Na, wenn sie schon vom Staat lebt, soll sie auch was dafür tun.
io

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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