Hallo,
ich bin alleinerzeihend. Ein Unterhaltstitel liegt vor und beim Jugendamt.
Der Kindsvater zahlt wenn überhaupt nur sehr unwillig.
Das JA hat von mir deutliche Hinweise darauf erhalten, dass der Herr genug verdient (Hotelbesitzer mit Homepage). Ich möchte über das Jugendamt eine Auskunft über die Einkünfte des KV nach BGB.
Frage: kann ich das Jugendamt dazu auffordern und muss dieses der Aufforderung nachkommen?
Was kann ich tun, wenn das Jugendamt nichts tut bzw. sich weigert? Das ist derzeit nämlich der Fall.
Wer weiß, was in diesem Fall ein Anwalt kosten würde (wie errechnet sich der Streitwert) ??
Danke für Eure Meinungen.
-- Editiert am 21.06.2009 17:11