Hallo zusammen,
kann mir irgendwer weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem. Meine Tochter lebt mit der Mutter in Österreich. Ich in Deutschland. Ich zahle zur Zeit Unterhalt nach dem Österreichischen Recht.
Jetzt bei der Steuererklärung wird mir vermittelt, dass ich keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag habe, weil mir fiktiv das halbe Kindergeld angerechnet wird. Und genau da liegt mein Problem. Würde ich nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen, dann würde mir das Halbe Kindergeld abgezogen. Nach Österreichischem Recht habe ich aber keinen Anspruch auf Kindergeld.
Meine Fragen:
- Nach welchem Recht muss ich eigendlich Unterhalt zahlen? Nach Österreichischem oder nach Deutschem Recht?
- Wird der Österreichische Unterhalt (16% von Netto) auch um das halbe Kindergeld gekürzt, bzw. kann ich meine Alimente selber kürzen?
Hat irgendwer Erfahrung mit dem Thema?
Gruß
Luggi
Kindsunterhalt (Kind Österreich/Vater Deutschland)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Den Unterhalt musst Du nach österreichischem Recht zahlen, die Steuern aber nach deutschem Recht.
Nach dem deutschen Steuerrecht (§ 31 EStG
) wird bei der Günstigerprüfung das erhaltene Kindergeld auch dann angesetzt, wenn der Steuerpflichtige es weder erhalten hat, noch seine Unterhaltsverpflichtungen dadurch gesenkt wurden.
Dennoch kannst Du die Unterhaltszahlungen nicht kürzen.
Hi Luggi,
stehe vor dem selben Problem (mit 3 Kids in Österreich) und finde das mit dem Kindergeld auch himmelschreiend ungerecht. Wird bei Dir wenigstens das Kindergeld, das die Ex bezieht, bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Oder wenn sie arbeitet? Wenn du näheren Erfahrungsaustausch suchst, maile mich an unter ghe@cray.com
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Hallo zusammen,
also jetzt wurde mir wieder von einer Anwältin gesagt, ich müsste Unterhalt nach Deutschem Recht zahlen. Das kann doch irgendwie nicht sein, oder? Kann mir außerdem wer sagen, wer in Österreich das KiGeld auszahlt?
Kann mir überhaupt noch wer einen Tip geben, wie ich finanziell am besten aussteige?
Gruß und Danke schon mal
Luggi
Das Unterhaltsrecht in solchen Fällen richtet sich nach Artikel 18 EGBGB. Danach gilt das Unterhaltsrecht des Staates, in dem sich der Unterhaltsberechtigte aufhält (Art 18 Abs. 1 EGBGB).
Nur wenn sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhalspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aht, dann gilt deutsches Recht (Art 18 Abs. 5 EGBGB).
Schön langsam werde ich gescheider! Danke! Aber mir wurde jetzt erzählt das das schon alles so richtig ist. Ich muß den Unterhalt nach Österreichischen Recht zahlen. Also nix mit Düsseldorfer-Tabelle.
Wird mir dann gar nichts auf die Steuer angerechnet? Wie schauts aus mit dem Halben Kinderfreibetrag? Weil mir ja wenn, die Hälfte vom Österr. Kindergeld zustehen würde.
Wenn das nicht so ist, kann mir wer sagen, ob ich einen zivilrechtlichen Anspruch auf einen Teil des Österreichischen Kindergeld hätte?
Gruß
Luggi
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