Kindsvater Arbeitslos

1. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Kindsvater Arbeitslos

Hallo liebe Leute. Mein Ex und somit der Kindsvater hat mir soeben per WhatsApp geschrieben dass er nun Arbeitslos ist. Wir haben ein freundschaftliches Verhältnis, somit sind keine Negativitäten vorhanden. Was ich weiß ist dass er letzten Monat eine neue Arbeit begonnen hat und wohl gekündigt hat oder gekündigt wurde (wir telefonieren nachher und reden, weil ich momentan verhindert bin). Zur Zeit hat er 105% bezahlt... Unser Kind ist 12,5 Jahre alt... Und ich bin auf das Geld angewiesen, denn ich arbeite teilzeit und verdiene selbst nur 514,- Netto plus Kindergeld... Vom Amt bekomme ich nichts, denn ich bin in einer Partnerschaft seit knapp 7 Jahren und mein Partner verdient zu viel, also muß ich gucken wie ich und mein Kind klar kommen. Mein Partner beteiligt sich an diversen Ausgaben, aber er kommt sicherlich nicht für uns auf. Und das ist nicht auch nicht gewünscht... Meine Frage ist nun: Wie geht das nun weiter? Was kann ich tun, was kann mein Ex tun?
Danke und Grüße

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Meine Frage ist nun: Wie geht das nun weiter? Was kann ich tun, was kann mein Ex tun?
Moin, wahrscheinlich werdet ihr nachher mal reden. Jetzt bist du ja verhindert. :bang:
Warum musst du eigentlich jetzt hier in die Welt rufen, was du oder dein Ex tun kann?
Reden. Weißt du doch selber.
Deinem Ex rate ich jetzt schon, sich bei der Arbeitsagentur und evtl. danach bei Jobcenter arbeitslos und arbeitsuchend zu melden. Möglichst heute oder morgen. Egal, ob er oder die Firma gekündigt hat.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2795 Beiträge, 919x hilfreich)

Eine eintretende Arbeitslosigkeit ändert erst mal nichts an einem bestehenden Unterhaltstitel oder einer Forderung. Durch den niedrigeren Selbstbehalt des Pflichtigen, kommt es deshalb insbesondere bei Fallkonstellationen über dem Mindestunterhalt oftmals nicht zu einer Änderung der Zahlung, wenn Arbeitslosengeld I bewilligt ist.

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#3
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von dajo06):
Meine Frage ist nun: Wie geht das nun weiter? Was kann ich tun, was kann mein Ex tun?
Moin, wahrscheinlich werdet ihr nachher mal reden. Jetzt bist du ja verhindert. :bang:
Warum musst du eigentlich jetzt hier in die Welt rufen, was du oder dein Ex tun kann?


Man man, du kennst mich nicht persönlich und daher kannst du deine Schreibweise mäßigen. Ich suche nach Tipps... mehr nicht. Ich will meinen Ex nicht in die Pfanne hauen oder sonstwas. Aber da, von Anfang an immer alles geregelt wurde, bin ich recht unerfahren. Ich möchte nämlich auch nicht in die Pfanne gehauen werden. Weil bei Geld die Freundschaft aufhört. Und um ehrlich zu sein, habe ich Existenz Probleme. Und deshalb um jeden Rat dankbar...

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#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Und um ehrlich zu sein, habe ich Existenz Probleme.

Zitat (von dajo06):
denn ich arbeite teilzeit und verdiene selbst nur 514,- Netto

Man könnte seine Teilzeitstelle aufgeben und sich nach einer Vollzeitstelle umsehen um monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben?!
Das Kind ist 12,5 Jahre alt. Da sollte eigentlich nichts dagegen sprechen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Ich suche nach Tipps... mehr nicht
Ich hab das schon verstanden. Welche Tipps willst du denn?
Wieviel er bisher gezahlt hat? weiß man noch nicht.
Wieviel er zahlen soll? weiß man noch nicht.
Wieviel er ALG1 oder ALG2 erhalten wird? weiß man noch nicht.
Wieviel Erspartes er hat? weiß man noch nicht.
Wie lange er ohne Job und Einkommen bleiben wird? weiß man noch nicht.
Ob es einen U-Titel gibt ? weiß man noch nicht.

Tut mir leid, du fragst zu früh oder gibst zu wenig Input. Das bleibt.
Ich habe das einzige geraten, was unabhängig von allem schon wichtig und zu tun ist. Zum Amt zu gehen.
Mehr ist mir im Moment nicht möglich.
Zitat (von dajo06):
ich bin in einer Partnerschaft seit knapp 7 Jahren und mein Partner verdient zu viel,
Auch, das du Existenzprobleme hast, gibst du erst jetzt bekannt. Trotz gut verdienendem Partner? Aha. Aber das kann man nicht ahnen.

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

du könntest Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt (UVG-Kasse) beantragen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von dajo06):
Und um ehrlich zu sein, habe ich Existenz Probleme.

Zitat (von dajo06):
denn ich arbeite teilzeit und verdiene selbst nur 514,- Netto

Man könnte seine Teilzeitstelle aufgeben und sich nach einer Vollzeitstelle umsehen um monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben?!
Das Kind ist 12,5 Jahre alt. Da sollte eigentlich nichts dagegen sprechen


Absolut richtig. Allerdings möchte mein Chef mir keinen Vollzeitvertrag anbieten. Obwohl von beiden Seiten ein sehr gutes und vertrauenswürdiges Verhältnis ist. Ich möchte auch ungern auf den Platz verzichten. Und meine Bewerbungsversuche wurden bis dato leider abgelehnt (teilweise weil ich ein Kind habe)...

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#8
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch, das du Existenzprobleme hast, gibst du erst jetzt bekannt. Trotz gut verdienendem Partner? Aha. Aber das kann man nicht ahnen.
Mein Partner verdient gut - aber wie bereits erwähnt, möchte ich nicht das er deswegen für mich und mein Kind aufkommt. Außerdem weiß seine Ex das auch nur zu gut und melkt ihn bis zum geht nicht mehr (er hat auch ein Kind und wird natürlich auch großzügig zu Kasse gebeten) *daswarjetztdersarkasmusinmir*

-- Editiert von Moderator am 03.10.2018 19:08

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Wann redest du mit deinem Ex und fragst ihn wichtige Dinge? damit man dir hier wichtige weitere Hinweise geben kann.

-- Editiert von Moderator am 03.10.2018 19:09

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, wenn man auf das Geld angewiesen ist, dann kann man auch die Unterhaltsvorschußkasse ins Boot holen, allerdings holt die sich das Geld im Zweifel vom Vater wieder. Also Du hast die Wahl, ob Du entweder vollstreckst, zur Unterhaltsvorschußkasse gehst, schaust, ob die Dir den Vorschuß ohne Vollstreckungsversuch von Dir zahlen, allerdings ist das deutlich weniger, als Du jetzt bekommst, oder aber Du entschließt Dich, selbst für DEin Kind auch in finanzieller Hinsicht zu sorgen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Du kannst unterhaltsvorschuss beantragen. Mehr wird es nicht geben. Wenn du’s dich mit dem Ex gut verstehst und es bisher keine Probleme gab, würde ich mich auf einen kleineren Betrag einigen solange er arbeitslos ist.

Man könnte auch den schlecht bezahlten Teilzeit Job aufgeben und eine Vollzeit stelle suchen. Geht auch als Frau mit Kind. Sogar als alleinerziehende. ( Lg ich war eine )

Und ein Partner mit dem ich 7 Jahre zusammen bin, der uns alle finanziell nicht gleichstellt oder unterstützt, wäre mal mein Partner gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Genauso):

Man könnte auch den schlecht bezahlten Teilzeit Job aufgeben und eine Vollzeit stelle suchen. Geht auch als Frau mit Kind. Sogar als alleinerziehende. ( Lg ich war eine )

Und ein Partner mit dem ich 7 Jahre zusammen bin, der uns alle finanziell nicht gleichstellt oder unterstützt, wäre mal mein Partner gewesen.


Ich bewerbe mich seit knapp 1,5 Jahren ständig. Aber leider immer wieder Absagen, oder ich bekomme nicht mal eine Antwort. Und ich denke: lieber einen schlecht bezahlten Job als gar keinen.
Und bezüglich meines Partners: klar beteiligt er sich an diversen Sachen im Haus und auch kauft er hier und da mal was für mein Kind.

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#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich weiß gar nicht warum einige so unfreundlich klingen. Ich kann die Sorgen der Fragestellerin schon verstehen.

Dein Ex hat bisher 105% gezahlt, das sind für ein 12jähriges Kind 491 - (194 / 2) = 394 Euro. Da fehlt schon Geld in der Familienkasse.

Aber es ist ja jetzt erst mal nicht klar, ob das Geld in voller Höhe wegfallen wird. Schließlich dürfte dein Ex Arbeitslosengeld beziehen (wenn er nicht selbst gekündigt hat). Das solltest du also zuerst klären.

Ansonsten solltest du mit dem Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss sprechen. Du lebst mit deinem Partner seit 7 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Verdient dein neuer Partner viel, dann sollte er m.E. schon für dich einstehen. Oder er hat eben wegen eigener Verpflichtungen nicht so viel, dann solltest du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das kann hier niemand beurteilen und deshalb musst du das klären.

Außerdem solltest du schon erwägen eine Vollzeitstelle anzunehmen. Der Arbeitsmarkt ist nicht einfach, vor allem wenn man älter ist und keine speziellen Berufserfahrungen hat. Aber es ist nicht aussichtslos ! Man muss sich eben bewerben und bewerben auch wenn das länger dauert.

Und wenn alles nicht zum Erfolg führt ? Dann hast du doch in jedem Fall 514 + 194 = 708 Euro netto im Monat. Wenn ich das richtig verstehe lebst du mietfrei im Haus deines Partners. Und wenn er sich auch noch am Lebensunterhalt beteiligt, dann stehst du mit deinem Einkommen doch gar nicht so schlecht da. Vielleicht hast du ja Anspruch auf aufstockendes Hartz 4 ... da wissen andere vermutlich mehr als ich.

Du bist eben für dein Leben selbst verantwortlich. Und das musst du jetzt in die eigenen Hände nehmen.


-- Editiert von Marcus2009 am 02.10.2018 09:41

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Marcus, kleine Korrektur: Unterhaltsvorschuß gibt es unabhängig vom eigenen Verdienst und vom Verdienst des Partners, sofern man nicht verheiratet ist. Da käme dann noch der Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle für die Altersstufe des Kindes dazu abzüglich Kindergeld. Sie steht also gar nicht so schlecht da.

Hinsichtlich der Bewerbungen, das ist natürlich ein Problem. Einerseits, wenn man jahrelang aus dem beruflichen System raus ist, insofern hätte da wahrscheinlich eher was passieren müssen. Und - man kann auch mal schauen, ob man sich wirklich auf die Jobs bewirbt, die den Anforderungsprofil entsprechen, und ob die Form der Bewerbung okay ist. Es gibt WEiterbildungsmöglichkeiten ohne Ende, wer wirklich will, der kann an sich arbeiten und was finden, trotz des Makels des jahrenlangen Aussetzens.

Nur, eines funktioniert nicht: wasch mir bzw. meinem Ex den Pelz, aber mach uns nicht nass.

wirdwerden

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#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

@wirdwerden

Ich hatte noch auf dem Schirm, dass eine Beziehung nach drei Jahren als gefestigt und eheähnlich gilt und dass es dann keinen UV mehr gibt. Das hat sich wohl inzwischen geändert. Na gut, dann will ich das mal bei mir "updaten" :)

Insgesamt sieht dann die Gemengelage für die Fragestellerin doch gar nicht so schlecht aus. Wenn UV bezogen werden kann, dann verringert sich das Einkommen gegenüber dem bisher gezahlten Unterhalt doch nur relativ wenig. Das sollte man verschmerzen können. Die Verlängerung des UV Anspruchs bis zum 18. Lebenjahr und die Aufhebung der Bezugsdauer von maximal 72 Monaten ist für solche Fälle ein Segen.

Tja, und auch dem Hinweis, dass man sich weiterbilden kann, dem kann ich mich vollumfänglich anschließen. Und schon sieht die Welt doch viel freundlicher aus .... :)

-- Editiert von Marcus2009 am 02.10.2018 11:00

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#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2795 Beiträge, 919x hilfreich)

Die Beantragung von Unterhaltsvorschuss steht doch hier gar nicht zur Debatte. Der bisher zahlende Vater wird arbeitslos, dadurch ändert sich insbesondere bei Zahlungen über 100% Mindestunterhalt oftmals gar nichts an der Zahlungshöhe, siehe Antwort #2 und Antwort #13, dritter Absatz. Das ist als erstes zu klären.

Und selbst wenn sich eine niedrigere Zahlungspflicht für den Vater auch rechnerisch ergeben sollte, so könnte diese dann genau auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses - eben damit dieser nicht beantragt werden muss - vereinbart werden.

Unterhaltsvorschuss wäre lediglich die Absicherung, falls der Vater einfach die Zahlung einstellt oder weniger als 273,00 € zahlt. Davon war bisher aber nicht die Rede.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Ich kann die Sorgen der Fragestellerin schon verstehen.
Moin, ich auch.
Doch wer sich dann um Hilfe und Tipps an ein Forum wendet, sollte doch mindestens die wichtigen Fakten mitgeben. Sonst stochern alle Hilfswilligen nur im Nebel. Oder werden unwillig nach den ersten Pampereien.
Es ist natürlich für die TS wichtig, ausführlich mit dem Kindsvater zu sprechen, um zu erfahren, was er überhaupt gedenkt zu tun.
Bevor ein JA mal eben UHV auszahlt, vergehen ein paar Tage. Und diese sind zunächst mit viel Formularkram gespickt.
Zitat (von dajo06):
wir telefonieren nachher und reden, weil ich momentan verhindert bin).
Ja, alles verständlich, darauf kann man warten. Seit fast 24 Std. kommt nix dazu.
Zitat (von Marcus2009):
Vielleicht hast du ja Anspruch auf aufstockendes Hartz 4 ...
Nein, das hat sie schon ausgeschlossen, da der Partner zuviel verdient.
Zitat (von Marcus2009):
Wenn ich das richtig verstehe lebst du mietfrei im Haus deines Partners.
Woraus kann man das denn schließen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Beantragung von Unterhaltsvorschuss steht doch hier gar nicht zur Debatte. Der bisher zahlende Vater wird arbeitslos, dadurch ändert sich insbesondere bei Zahlungen über 100% Mindestunterhalt oftmals gar nichts an der Zahlungshöhe, siehe Antwort #2 und Antwort #13, dritter Absatz. Das ist als erstes zu klären.


Genau das habe ich doch geschrieben.

Zitat (von Marcus2009):
ANSONSTEN solltest du mit dem Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss sprechen.


Nun zum Beitrag von @Anami:

Zitat (von Anami):
Sonst stochern alle Hilfswilligen nur im Nebel. Oder werden unwillig nach den ersten Pampereien.


Wer zwingt dich denn, dich mit einem Posting zu befassen, wenn du meinst, dass die Informationen nicht ausreichen ? Und im übrigen hast DU mit den "Pampereien" angefangen !

Zitat (von Anami):
Woraus kann man das denn schließen?


Das hier gibt mir Anlass zu der VERMUTUNG, dass es eine selbstgenutzte Immobilie gibt:

Zitat (von dajo06):
Und bezüglich meines Partners: klar beteiligt er sich an diversen Sachen im HAUS und auch kauft er hier und da mal was für mein Kind.


Es wäre schon nett, wenn ihr die Beiträge erst mal gründlich lesen würdet, bevor ihr in der Gegend herumplärrt ! :)



-- Editiert von Marcus2009 am 02.10.2018 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

@Marcus2009
Na gut.
Ich habe die Beiträge gründlich gelesen, alle Beiträge der TS. Ist schon sehr aufschlussreich. :augenroll: Unerfahren ist sie jedenfalls nicht, obwohl sie das behauptet .
Es bleibt aber Fakt: Bisher steht nichts davon, dass der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann oder will.
Ich VERMUTE, ihre Existenzangst rührt aus ganz anderen Problemen her und nicht aus der gerade erst erfahrenen Arbeitslosigkeit des Kindsvaters.
Ich VERMUTE auch, dass der Partner im Haus der TS und ihrer Eltern wohnt.
Ich glaube nicht, dass das JA einfach so aufgrund der Info der Arbeitslosigkeit UHV an die TS zahlt.
Die Hinweise, einen VZ-Job anzunehmen, sich weiterzubilden und UHV *zu nehmen*, dann sähe die Welt schon viel freundlicher aus, sind sicher gut gemeint. :engel:
Aber sie sind realitätsfern, weitab vom Problem und helfen im Moment gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich glaube nicht, dass das JA einfach so aufgrund der Info der Arbeitslosigkeit UHV an die TS zahlt.


Warum sollten die auch ! Die werden den Fall so behandeln, wie dies nach den Vorschriften zu erfolgen hat. Hat jemand etwas anderes behauptet ? :)

Zitat (von Anami):
Ich VERMUTE auch, dass der Partner im Haus der TS und ihrer Eltern wohnt.


Wäre möglich. Und könnte sogar eher zutreffen als meine Vermutung. Vermutungen sind halt Vermutungen.

Zitat (von Anami):
Die Hinweise, einen VZ-Job anzunehmen, sich weiterzubilden und UHV *zu nehmen*, dann sähe die Welt schon viel freundlicher aus, sind sicher gut gemeint. :engel:
Aber sie sind realitätsfern, weitab vom Problem und helfen im Moment gar nicht.


Warum sollte eine Weiterbildung "realitätsfern" sein ? Das hat sehr wohl etwas mit dem Problem zu tun ! Und warum sollte das der Fragestellerin nicht weiterhelfen ?

Verstehe ich nicht .... :)

-- Editiert von Marcus2009 am 02.10.2018 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2795 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von smogman):
Die Beantragung von Unterhaltsvorschuss steht doch hier gar nicht zur Debatte. Der bisher zahlende Vater wird arbeitslos, dadurch ändert sich insbesondere bei Zahlungen über 100% Mindestunterhalt oftmals gar nichts an der Zahlungshöhe, siehe Antwort #2 und Antwort #13, dritter Absatz. Das ist als erstes zu klären.


Genau das habe ich doch geschrieben.

Zitat (von Marcus2009):
ANSONSTEN solltest du mit dem Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss sprechen.


Ich weiß, deswegen habe ich deinen Beitrag ja auch erwähnt.


Zitat (von Marcus2009):
Es wäre schon nett, wenn ihr die Beiträge erst mal gründlich lesen würdet, bevor ihr in der Gegend herumplärrt ! :)

Dem schließe ich mich an!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ich weiß, deswegen habe ich deinen Beitrag ja auch erwähnt.


Das ist mir jetzt tatsächlich entgangen. Ok, dann also nix für ungut, Mr. Jugendamt .... :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

So Hallo allerseits... Hier werden ja Theorien aufgestellt, das ist der Wahnsinn. Ich wollte lediglich einfach nur eine Auskunft wie man sich in so einem Fall am besten verhält. Ich hatte das Telefonat mit meinem ex. Er hatte letzten Monat eine neue Stelle begonnen, wofür er die vorherige feste Stelle aufgegeben hat... Sein neue Arbeitgeber, hat ihm dann gekündigt da er doch keine Verwendung für meinen Ex hat. Mein Ex hat sich Arbeitslos gemeldet und pi pa po und jetzt muss er abwarten bis alles berechnet wird. In der Zwischenzeit hat er ein Angebot bekommen als Fahrschullehrer anzufangen, muß aber dafür eine 12 monatige Umschulung machen, wofür er aber eine Genehmigung benötigt um das zu tun. Und wie ich es verstanden habe, bekommt er die nicht so einfach.
Da jemand behauptet hat, ich würde mich auskennen und auf "dummchen" machen. Schön dass du mich kennst, aber dem ist nicht so.
Viele sagen ich soll eine Vollzeitstelle annehmen. Sehr gerne, aber bis jetzt noch kein Glück gehabt. Und ich möchte nicht jeden x beliebigen Job machen, weil ich mit meinem Abschluss, gerne eine Tätigkeit ausüben möchte, die mir Freude macht. Und genau das habe ich in meiner jetzigen Arbeit, die Bezahlung stimmt leider nur nicht. Deswegen habe ich mich entschlossen einen Zweitjob anzunehmen. Morgen werde ich anfangen... Thema Weiterbildung: ab November habe ich mich für ein Studium angemeldet um die letzte Hürde in meinem Leben zu bewältigen und mich zu verwirklichen. Die Kosten hierfür trage ich selbst. Und wenn der Unterhalt viel weniger ist oder gar ausfällt, dann muss ich verzichten. Und nein, ich nutze den Unterhalt nicht dazu um mir was zu "gönnen" Mein Kind ist in einige Fördervereine angemeldet... u. a. nimmt er Klavierunterricht etc.
Zu meiner Wohnsituation: jemand erwähnte dass mein Partner bei mir wohnt. Das ist richtig! Ich wohnte bereits mit meinen Eltern in einem 2 Familien Haus, wo ICH alleine und die komplette Miete zahle. Also komme ich sicherlich nicht mit 700 und paar zerquetschte gut aus.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Ich wollte lediglich einfach nur eine Auskunft wie man sich in so einem Fall am besten verhält
Das ist gewaltig in die Hose gegangen, weil man so gut wie nix darüber wusste. Daraus entehen eben Theorien...
Jetzt ist es leider auch nicht viel anders. Man kann nicht lesen, ob der Kindsvater weiterhin Unterhalt zahlt. Man kann es ahnen.
DAS mit dem Unterhalt war der Ausgangspunkt in deinem EP.
Aber gut. Jetzt ein Zweitjob, ab gleich ein Studium. Zukunftspläne. Super.
Warum nun dein gutverdienender Partner sich nicht an der Mietzahlung beteiligt, scheint ein ganz anderer Fall zu sein. Hat nichts mit dem Unterhalt des KV zu tun. Gehört nicht hierhin.

Zitat (von dajo06):
Morgen werde ich anfangen..

Man tau.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Ich wollte lediglich einfach nur eine Auskunft wie man sich in so einem Fall am besten verhält.


Na ja, die hast du ja auch bekommen. Aus rechtlicher Sicht ist dem auch nach deinem jüngsten Posting nichts hinzuzufügen.

Aber das ist hier ja auch ein Forum zum Meinungsaustausch. Und deshalb sind einige Anmerkung zu deiner Lebensplanung zu machen.

Zitat (von dajo06):
Und ich möchte nicht jeden x beliebigen Job machen, weil ich mit meinem Abschluss, gerne eine Tätigkeit ausüben möchte, die mir Freude macht.


Das kann ich gut nachvollziehen. Und das ist natürlich auch schön, wenn du so einen Beruf gefunden hast. Nur ist das Leben halt kein Ponyhof. Die meisten Menschen können sich diesen Luxus nicht leisten und sind deshalb nicht so frei in ihrer Wahl und müssen auch Arbeiten annehmen, die nicht gerade ihre Lieblingsbeschäftigung sind.

Zitat (von dajo06):
Und genau das habe ich in meiner jetzigen Arbeit, die Bezahlung stimmt leider nur nicht. Deswegen habe ich mich entschlossen einen Zweitjob anzunehmen. Morgen werde ich anfangen...


Klingt doch gut ! Das scheint mir durchaus eine vernünftige Option zu sein !

Zitat (von dajo06):
Thema Weiterbildung: ab November habe ich mich für ein Studium angemeldet um die letzte Hürde in meinem Leben zu bewältigen und mich zu verwirklichen.


Ich will mal hoffen, dass es dir nicht nur um Selbstverwirklichung geht, sondern dass auch eine vernünftige Aussicht besteht, diese Kenntnisse dann später in einem gutbezahlten Job anzuwenden. Ein Studium der Kunstgeschichte mit abschließendem Jodeldiplom würde möglicherweise nicht dazu zählen.

Es ist anzumerken, dass es in den meisten Studiengängen eben nicht egal ist, ob man sein Diplom mit 23 Jahren erwirbt oder etwa erst mit 35 oder 45 ! Und eins ist sicher: mit dem Studium wirst du NICHT die letzte Hürde in deinem Leben bewätigt haben. Die nächste Hürde wird sein, dich damit dann in einem Beruf zu bewähren, damit du Einkommen erwirtschaftest und Rentenansprüche erwirbst.

Zitat (von dajo06):
Ich wohnte bereits mit meinen Eltern in einem 2 Familien Haus, wo ICH alleine und die komplette Miete zahle. Also komme ich sicherlich nicht mit 700 und paar zerquetschte gut aus.


Dafür ist der Unterhalt ja auch nicht gedacht ! Von deinem Einkommen finanzierst du allein ein ganzes Zweifamilienhaus ? Das muss ja eine tolle Hütte sein ! Oder hast du aus der zweiten Wohnung Einnahmen ? Und wieso zahlt dein Lebensgefährte keine Miete, wenn er mit dir zusammen wohnt ?

Also, so richtig schlüssig klingt das für mich alles nicht. Vielleicht solltest du versuchen, nicht nur den Unterhalt zu klären, sondern auch deine Lebensumstände ein bissl zu normalisieren. Auch wenn dieser Rat jetzt natürlich mit Recht und Gesetz nix zu tun hat. :)



-- Editiert von Marcus2009 am 02.10.2018 17:51

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, ich wieder. Hier wird ständig vom Thema abgekommen. Ich habe zu meiner privaten Situation genug Angaben gemacht und das steht jetzt nicht zur Debatte.
Dennoch möchte ich, bezüglich meines Mietverhältnisses, hinzufügen dass ich im Haus meiner Eltern zur Miete wohne. Und die zahle ich alleine, da mein Partner und ich vereinbart haben dass ich Miete zahle und er Hauseinkäufe, Internet etc.
Somit ist meine private Situation hoffentlich geklärt...

Nun hat sich mein EX gemeldet und mir mitgeteilt dass er einen sehr geringen Betrag an Arbeitslosengeld bekommt. Wenn er alle Fixkosten abzieht bleiben ihm ca 400 Euro übrig.
Mittlerweile habe ich festgestellt dass er wohl auch einen Titel hat.
Mit dem Jugendamt habe ich auch gesprochen. Die sagten mir dass er einen Selbsterhalt von 880Euro haben muß... Da frage ich mich wie das gehen soll bei 770€ Miete.
Oder ich kann UV Leistungen beantragen.
Er hat nun selbst Existenzängste und ich möchte ihm da auch nicht alles weg nehmen, aber ich bin noch auf den Unterhalt angewiesen. Vielleicht hat jemand Tipps wo er sich noch wenden könnte

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
smogman
Status:
Student
(2795 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn nach Abzug aller Fixkosten 400 Euro übrig bleiben, wo liegt dann das Problem?

Wie der Vater aus seinem Selbstbehalt und dem übersteigenden Einkommen sein Leben organisiert, ist doch nicht das Problem des unterhaltsberechtigten Kindes, solange er keine unterhaltsrechtlich relevanten Dinge vorträgt. Vom Umzug über einen aufstockenden ALG II Antrag oder einem 450 Euro Job ist da vieles möglich. Seine Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn nach Abzug aller Fixkosten 400 Euro übrig bleiben, wo liegt dann das Problem?

Wie der Vater aus seinem Selbstbehalt und dem übersteigenden Einkommen sein Leben organisiert, ist doch nicht das Problem des unterhaltsberechtigten Kindes, solange er keine unterhaltsrechtlich relevanten Dinge vorträgt. Vom Umzug über einen aufstockenden ALG II Antrag oder einem 450 Euro Job ist da vieles möglich. Seine Sache.


Naja von den 400€ müsste er mir dann 394 geben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Oder ich kann UV Leistungen beantragen.
Ja, das kannst du tun. Das wurde schon am 1.10. mehrfach empfohlen.
Zitat (von dajo06):
aber ich bin noch auf den Unterhalt angewiesen.
Genau deswegen kannst du UH-Vorschuss beantragen.
Zitat (von dajo06):
Wenn er alle Fixkosten abzieht bleiben ihm ca 400 Euro übrig.
400,- bleiben für was übrig?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
smogman
Status:
Student
(2795 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Zitat (von smogman):
Wenn nach Abzug aller Fixkosten 400 Euro übrig bleiben, wo liegt dann das Problem?

Wie der Vater aus seinem Selbstbehalt und dem übersteigenden Einkommen sein Leben organisiert, ist doch nicht das Problem des unterhaltsberechtigten Kindes, solange er keine unterhaltsrechtlich relevanten Dinge vorträgt. Vom Umzug über einen aufstockenden ALG II Antrag oder einem 450 Euro Job ist da vieles möglich. Seine Sache.


Naja von den 400€ müsste er mir dann 394 geben.


Kannst ihm ja auf den Mindestunterhalt entgegenkommen.

0x Hilfreiche Antwort

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