Kindsvater droht mit Gericht--welche Rechte hat er, wenn er keinen Unterhalt zahlt u suchtkrank ist

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
SusaW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindsvater droht mit Gericht--welche Rechte hat er, wenn er keinen Unterhalt zahlt u suchtkrank ist

Hallo, meine Tochter ist 6 Jahre alt, ich habe das alleinige Sorgerecht und der Kindsvater war in unserer Beziehung gewalttätig und außerdem ist er chronisch suchtkrank (Drogen), hat schon mehrere Therapien angefangen, abgebrochen, derzeit macht er wieder eine Entgiftung und eine weitere Langzeittherapie ist geplant. Die ersten drei Lebensjahre meiner Tochter war er gar nicht präsent. Nachdem meine Tochter immer wieder nach ihrem Vater fragte, machte ich vllt den Fehler ihn ausfindig zu machen und ihn zu fragen, ob er seine Tochter kennenlernen will. Daraufhin entstand ein in großen Abständen regelmäßiger Kontakt, wo er sie besuchte und mit ihr einige Stunden etwas unternahm. Das lief eine Weile ganz gut und meine Tochter freundete sich ein bißchen mit ihm an. Dann wollte er, dass sie auch mal bei ihm übernachtet. Das war aber sehr verwirrend und enttäuschend für meine Tochter um nicht zu sagen traumatisieren, denn da er sehr impulsiv sein kann, wenn er überfordert ist, hat sie seine cholerische Seite kennengelernt, woraufhin sie zu mir sagte, dass sie nie wieder bei ihm übernachten will. Eine Zeit lang hat er monatlich 60 Euro Unterhalt gezahlt, da er aber ständig seine Arbeitsstellen verliert und immer wieder rückfällig wird, zahlt er seit einigen Monaten gar nichts mehr. Er hat immer wieder Versprechen gemacht die er nicht hielt und da nun wieder viele Monate vergangen sind, wo kein Kontakt zustande kam, hat sich auch in der kurzen Zeit, wo er sie ab und zu besucht hat, kein Bezug oder Vertrauen aufgebaut, für meine Tochter ist er wie ein Fremder, er kam nicht zu ihrer Einschulung, hat weder zu ihrem Geburtstag noch zu Weihnachten etwas geschickt oder sonstwas.
Jetzt ist er derzeit wieder in einer Entgiftung und rief mich immer wieder an. Nachdem ich nicht rangegangen bin, schrieb er mir, dass ich ihm nicht das Recht verwehren darf, mit seiner Tochter zu telefonieren. Ich teilte ihm mit, dass sie nicht mit ihm telefonieren will. Daraufhin beschimpfte er mich und droht mir immer wieder mit Gericht, anwalt und Jugendamt. Meine Frage nun, hab ich was zu befürchten oder sind das alles nur verzweifelte drohungen die ich nicht ernstnehmen muss?
Ich habe ihm immer wieder gesagt, dass er sie besuchen kann, dass sie aber nicht mehr zu ihm will und ich sie nicht dazu zwingen werde, zum telefonieren kann man niemand gerichtlich zwingen oder? Da er keine Besuche auf die Reihe kriegt aufgrund seiner Suchtkrankheit ist das ja nicht meine Schuld wenn der Kontakt bzw Umgang nicht mehr zsutande kommt oder?
Ich habe ihm außerdem gesagt, dass ich mir eine neue Handynummer zulegen werde, wenn der Terror nicht aufhört, kann ich das machen oder bin ich verpflichtet für ihn erreichbar zu sein?
Ich wäre um hilfreiche Antworten sehr dankbar!
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Umgangsrecht ist abgekoppelt von Unterhaltszahlungen. Das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Bei Ihrer Schilderung wäre wohl erst einmal ein begleiteter Umgang sinnvoll, holen Sie sich Unterstützung vom JA oder dem KiSchuBu o.ä. Institutionen. So können Vater und Tochter sich treffen und Sie wären a) bei diesen Treffen nicht involviert und b) sicher, dass die Treffen dem Kindeswohl entsprechen.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2799 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von SusaW):
Meine Frage nun, hab ich was zu befürchten
Nein, du hast dich nach deiner Schilderung immer sachgerecht verhalten.

Zitat (von SusaW):
oder sind das alles nur verzweifelte drohungen die ich nicht ernstnehmen muss?
Ja, auf Gelaber muss man nicht reagieren.

Zitat (von SusaW):
oder bin ich verpflichtet für ihn erreichbar zu sein?
Ja, eine postalische Erreichbarkeit ist vollkommen ausreichend.

Ich würde in dieser Konstellation und zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht das Jugendamt aufsuchen. Der Vater hat offenkundig Probleme sein eigenes Leben in den Griff zu bekommen und scheint auch nicht in der Lage vernünftig Umgangskontakte einzufordern oder umzusetzen.

Du solltest aber immer, so wie du es schon in der Vergangenheit versucht hast, dem Vater die Möglichkeit offen lassen sich zu äußern und Kontakt mit seinem Kind zu halten. Wenn er das nicht ordentlich und ruhig vortragen kann und sein ganzer Fokus immer nur darauf liegt, dass du ihm das nicht verbieten kannst (was du ja gar nicht willst oder tust), dann muss man Gespräche an diesem Punkt beenden. Denn sie haben keinen Sinn und werden kein Ergebnis einbringen. Man könnte dem Vater vorschlagen sich gemeinsam beim Jugendamt an einen Tisch zu setzen und die Situation zu besprechen. Wenn dies sein Wunsch ist, soll er sich dort hinwenden und einen solchen Termin organisieren. Vermutlich wird es bei seiner "Laufbahn" schon daran scheitern. Und wenn er sich entgegen meiner Vermutung in den Griff bekommt, umso besser für alle Beteiligten. Dann kann er seinen Umgangs- und Kontaktwunsch auch direkt an dich herantragen. Man könnte ihm ferner vorschlagen, dass er nach seinen gescheiterten Umgangsversuchen vielleicht etwas mehr Fingerspitzengefühl an den Tag legt und mit ein paar netten Briefen und Worten versucht die Wogen bei seinem Kind wieder etwas zu glätten. Es soll auch helfen zu einem Geburtstag oder wichtigen Events wie einem Auftritt vom Musik- oder Sportverein einfach mal etwas nüchterne Präsenz zu zeigen. Davon ist hier nichts zu erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SusaW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das bestätigt im Prinzip auch meine Einschätzung und ich fühle mich etwas sicherer wie ich zukünftig auf ihn reagieren kann. Danke nochmal :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melonenkuchen3000
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von SusaW):
Hallo, meine Tochter ist 6 Jahre alt, ich habe das alleinige Sorgerecht und der Kindsvater war in unserer Beziehung gewalttätig und außerdem ist er chronisch suchtkrank (Drogen), hat schon mehrere Therapien angefangen, abgebrochen, derzeit macht er wieder eine Entgiftung und eine weitere Langzeittherapie ist geplant. Die ersten drei Lebensjahre meiner Tochter war er gar nicht präsent. Nachdem meine Tochter immer wieder nach ihrem Vater fragte, machte ich vllt den Fehler ihn ausfindig zu machen und ihn zu fragen, ob er seine Tochter kennenlernen will. Daraufhin entstand ein in großen Abständen regelmäßiger Kontakt, wo er sie besuchte und mit ihr einige Stunden etwas unternahm. Das lief eine Weile ganz gut und meine Tochter freundete sich ein bißchen mit ihm an. Dann wollte er, dass sie auch mal bei ihm übernachtet. Das war aber sehr verwirrend und enttäuschend für meine Tochter um nicht zu sagen traumatisieren, denn da er sehr impulsiv sein kann, wenn er überfordert ist, hat sie seine cholerische Seite kennengelernt, woraufhin sie zu mir sagte, dass sie nie wieder bei ihm übernachten will. Eine Zeit lang hat er monatlich 60 Euro Unterhalt gezahlt, da er aber ständig seine Arbeitsstellen verliert und immer wieder rückfällig wird, zahlt er seit einigen Monaten gar nichts mehr. Er hat immer wieder Versprechen gemacht die er nicht hielt und da nun wieder viele Monate vergangen sind, wo kein Kontakt zustande kam, hat sich auch in der kurzen Zeit, wo er sie ab und zu besucht hat, kein Bezug oder Vertrauen aufgebaut, für meine Tochter ist er wie ein Fremder, er kam nicht zu ihrer Einschulung, hat weder zu ihrem Geburtstag noch zu Weihnachten etwas geschickt oder sonstwas.
Jetzt ist er derzeit wieder in einer Entgiftung und rief mich immer wieder an. Nachdem ich nicht rangegangen bin, schrieb er mir, dass ich ihm nicht das Recht verwehren darf, mit seiner Tochter zu telefonieren. Ich teilte ihm mit, dass sie nicht mit ihm telefonieren will. Daraufhin beschimpfte er mich und droht mir immer wieder mit Gericht, anwalt und Jugendamt. Meine Frage nun, hab ich was zu befürchten oder sind das alles nur verzweifelte drohungen die ich nicht ernstnehmen muss?
Ich habe ihm immer wieder gesagt, dass er sie besuchen kann, dass sie aber nicht mehr zu ihm will und ich sie nicht dazu zwingen werde, zum telefonieren kann man niemand gerichtlich zwingen oder? Da er keine Besuche auf die Reihe kriegt aufgrund seiner Suchtkrankheit ist das ja nicht meine Schuld wenn der Kontakt bzw Umgang nicht mehr zsutande kommt oder?
Ich habe ihm außerdem gesagt, dass ich mir eine neue Handynummer zulegen werde, wenn der Terror nicht aufhört, kann ich das machen oder bin ich verpflichtet für ihn erreichbar zu sein?
Ich wäre um hilfreiche Antworten sehr dankbar!
Viele Grüße


Da brauchst du dir absolut keine Sorgen zu machen ich würde zum Jugendamt um ein Gespräch bitten, aber damit erreicht er nichts und wenn er da einfach anruft was behauptet kommen die vorbei sehen sich das an und gehen wieder und fragen ob du Familienhilfe brauchst, aber wenn deine Tochter es nicht will dann will sie es nicht...das muss er auch verstehen, außer ihr macht natürlich Besuchsrecht beim Jugendamt für 1 Stunde oder So, aber Drogen ist ja mal überhaupt nichts für ein 6 Jähriges Mädchen viel zu gefährlich wenn sie das ausversehen mit Süßigkeiten verwechselt da brauchst du dir aber nun wirklich le8ne Sorgen machen...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, die Gerichte sehen das etwas anders als mein Vorschreiber. Drogenabhängigkeit ist nicht mal ein Grund, das bei dem Abhängigen lebende Kind aus dem Haushalt zu nehmen. Und Familienhilfe gibt es auch nicht, nur weil der Ex beim Jugendamt anruft. Die gibt es, wenn bei der Mutter Defizite da sind und die aufgearbeitet werden müssen. Auch ein einfaches "ich will nicht" der Tochter langt nicht, um einen Umgangsanspruch des Vaters zum Ruhen zu bringen.

Hier sind es ganz andere Gründe, die DERZEIT einen Umgang für nicht dem Kindeswohl entsprechend einzustufen.

wirdwerden

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