Kindsvater will Kind nicht holen und bringen

14. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindsvater will Kind nicht holen und bringen

Hallo zusammen,

der Kindsvater meiner Tochter weigert sich, eher seine Ehefrau, unsere gemeinsame Tochter an allen zwei( wenn überhaupt ) Woe bei uns zu holen und wieder zu bringen.
Seine Frau meinte, da ich den Unterhalt über das Amt beantragt hab, ( bekomme nun 147.-- von ihm übers Amt- die restlichen 4 Jahre davor gingen über Unterhaltsvorschuss 125.--) bin ich nun auch dazu verpflichtet die Kleine zu bringen und abzuholen.
Davon abgesehen haben wir sie die letzten zwei Jahre immer zu ihnen gefahren, ( ein weg hin und zurück 35 km ) seit wir aus der Stadt,in der er auch wohnt, gezogen sind.
Und wir sehen das eben nicht mehr ein....
Was tun?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Abwechseln !!

Vieleicht trifft euer entgegenkommen nicht auf taube Ohren und ihr könnt alle ein einig einlenken !

Hier geht es schließlich um das Kind ,da ist kein Platz für albernen Streit !

Und wenn er nicht will ,kanst du ihm ja sagen ,er soll seiner Tochter doch bitte erklären ,warum sie ihn nur noch alle 4 Wochen sieht ,wenn du sie bringst !

LG

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Hol- und Bringschuld hat eigentlich der, der die Entfernung verursacht hat.

-- Editiert von anonym_0405 am 14.11.2007 10:43:41

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Chavah, Du übersiehst, daß SIE die Entfernung geschaffen hat, indem SIE aus dem Ort weggezogen ist.

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#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

was hat es denn damit zu tun, wer die Entfernung geschaffen hat?

Ich finde 35 km nicht grad weit, also für Berliner Verhältnisse sogar noch fast normal.

ich denke, wo ein Wille, da ist auch ein Weg.

sieht für mich so aus, als ob der Vater gar nicht will.

Der Sohn meines Mannes wohnt in Brandenburg und wir in Berlin. Als wir den Jungen noch öfter hatten, hatte mein Mann noch keinen Führerschein, nur ich. Also haben wir uns mit der KM geeinigt einer (entweder KM oder wir) hat das Kind geholt, der andere hat es wieder nach Hause gebracht.
Und wenn mein Mann einen Bekannten fragen musste, es ging immer irgendwie.

Ein Entgegenkommen von beiden Seiten ist doch nur gut fürs Kind.

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#6
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

hmmm, bei mir hieß es, wer den Umgang haben will, holt und bringt das kind.. und bei mir sind es 200 km und ich hab die entfernung geschaffen...

is wahrscheinlich auch wieder auslegungssache..

lg

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Naja ,von *Entfernung* kann man hier wirklich nicht sprechen ,auch wenn die KM weggezogen ist !

Trotzdem sollte man sich zum Wohle des Kindes glücklich einigen !

Sich abzuwechseln ist doch nicht zu viel verlangt ,so teilen sich beide Kosten und Zeitaufwand !

Wenn man natürlich auf Streit aus ist kann man sich an allem hochziehen !

Da stört auch die Nase im Gesicht !

Denkt an euer Kind und beharrt nicht aufs Recht ,auch wenn´s schwer fällt !
Wir sprechen hier ja nicht von 200km einzelne Fahrt ,wie in anderen Fällen ,da kann man in der Tat nochmal drüber diskutieren !

LG

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#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin....
35 km... die fahren andere täglich zur Arbeit. Ich denke auch eher das de Vater kein Interesse daran hat die Kinder zu sehen. Vielleicht kann man sich ja darauf einigen das der eine die Kinder holt und der andere wieder bringt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo und guten morgen!

Auch wenn hier schon so einige Details angebracht wurden, geht die Sache eher in Richtung der Beschreibung von chavah.

Wer die Entfernung geschaffen hat ist erstmal irrelevant.
Der Umgangsberechtigte hat die Kosten für den Umgang grundsätzlich selber zu tragen.
Für die Berechnung des EU kann bei größeren Entfernungen der Selbstbehalt heraufgesetzt werden oder alternativ können die anfallenden Benzinkosten angerechnet werden.

Selbst bei Entfernungen, wie z.B. Berlin München, braucht der betreunende Elternteil das Kind nur lediglich bis zum Flughafen bringen.

Um eure 35km braucht der KV aber wirklich kein Tamtam veranstalten.

Bei mir sind Arbeitsweg im Durchschnitt 65-70km/Strecke und für den Umgang kommen 150-170km auf mich zu.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu mir sagte mal die vom Jugendamt. Wenn er sein Kind sehen will muss er es holen und mir wieder bringen. Ich bin ihm entgegen gekommen und habe gesagt bring die kleine um 18 Uhr, da sie ja Mittagsschlaf macht von 1 bis 3 Stunden. Und wenn er sie 17 Uhr bringt ja nix mehr von ihr hat. Es ging gut bis 26.6 diesen Jahres. Nun droht er mit Anwalt und Unterhaltskürzung.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Und was hat das mit dem Beitrag aus 2007 zu tun?
Guten Morgen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

35 km? Ich finde es lächerlich, dass der Umgangsberechtigte dies überhaupt zum Thema macht. Das muss eine Person sein, die nicht weiß, was es bedeutet, ein Kind großzuziehen. 14 Tage macht die Person, bei der das Kind lebt, ALLES. Da sollte es nicht weh tun, alle 14 Tage 2x35 km zu fahren. Das ist doch lächerlich! Wer seine Kinder liebt, macht das gern. Wer Moral hat, weiß, dass es alle 14 Tage gilt, den Erziehenden zu entlasten, egal, ob Vater oder Mutter.

-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 22:11

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#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1069 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von amz623849-5):
35 km? Ich finde es lächerlich, dass der Umgangsberechtigte dies überhaupt zum Thema macht. Das muss eine Person sein, die nicht weiß, was es bedeutet, ein Kind großzuziehen. 14 Tage macht die Person, bei der das Kind lebt, ALLES. Da sollte es nicht weh tun, alle 14 Tage 2x35 km zu fahren. Das ist doch lächerlich! Wer seine Kinder liebt, macht das gern. Wer Moral hat, weiß, dass es alle 14 Tage gilt, den Erziehenden zu entlasten, egal, ob Vater oder Mutter.


Wir sind hier aber nicht in einem Moral-, sondern in einem Rechtsforum.

Im Übrigen ist der Eingangsbeitrag von 2007, das Problem sollte also mittlerweile gelöst sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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