Kindunterhalt Wechselmodell kein Unterhalt?

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marc86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindunterhalt Wechselmodell kein Unterhalt?

Hallo zusammen,

Es geht um meine Freundin. Sie ist seit langem mit ihrem Ex-Freund getrennt. Ihr Kind ist 3 Jahre. Sie haben das wechselmodell. als sie sich getrennt hatten, sagte er ihr, dass er ihr jeden Monat 300 € unterhalt zahlt. Nach einer ganzen Weile, hat er das einfach von selbst auf 140 € abgesenkt. Jetzt teilt er ihr gerade mit dass er vorhat das auf 60 € oder Null zu senken. Weil er nicht mehr zahlen müsste. Er verdient netto 2300- 2400 €, sie 1300 €. Sie trägt sämtliche Kosten, Kita, essensgeld, Versicherungen, Kleidung (er nimmt fast ausschließlich die alte Kleidung des Kindes seiner neuen Freundin), Geschenke für andre kindergeburtstage, und so weiter.
Sie bekommt das kindergeld.
Auch sonst, wird die Situation von Woche zu Woche schwieriger. von ihm kommen keine Informationen mehr, wo das Kind auswärts schläft, wie das Kind im Urlaub angekommen ist, nichts, man muss bei allem nachfragen. er selbst schreibt aber jedesmal sofort böse Nachrichten, wenn mal man mal etwas nicht sofort von selbst mitgeteilt hat.
leider ist die unterhalt Situation bei dem wechselmodell scheinbar etwas kompliziert, wir haben die Daten im Internet bei verschiedenen Rechnern eingegeben, jeder sagt ein anderes Ergebnis. Wonach geht man denn jetzt am besten? Muss er etwas zahlen? Wie viel?

Vielen Dank im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Würden beide Elternteile unter gleicher Lebenssituation das gleiche Einkommen beziehen, würde sich der Unterhalt wohl gegeneinander aufheben.

Da es aber so nicht ist, gibt der verlinkte Rechner erstmal gute Anhaltspunkte. Sie sollten aber durchaus das Geld anlegen und die Berechnung von einem guten Familienanwalt noch mal konkret durchführen lassen. Es sind so viele Dinge dabei zu beachten, dass eine Selbstberechnung durchaus auch mal gründlich in die Hose gehen kann.

Aber die eine und andere Anmerkkung:

Zitat (von Marc86):
von ihm kommen keine Informationen mehr, wo das Kind auswärts schläft, wie das Kind im Urlaub angekommen ist, nichts
Darüber muss er auch keinen Bericht erstatten, während das Kind bei ihm ist. Solange sich das Kind bei ihm aufhält, ist er der verantwortliche Erziehungsberechtigte und kann das alles händeln, wie er es für richtig hält.

Das gleiche gilt allerdings auch für die Mutter des Kindes. Solange das Kind bei ihr ist, kann der Vater keine Berichterstattung verlangen, was mit dem Kind alles gemacht wird oder wo es sich aufhält oder sonst irgendwas. Ausnahmen von dieser Regel sind natürlich wichtige Dinge, wie z.b. ein plötzlich notwendiger Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung oder sonstige ähnliche Dinge.

Darüber muss man sich natürlich austauschen, ganz klar. Aber wie gesagt, eine generelle, beiderseitige oder einseitige "Pflicht zur ständigen Berichterstattung" besteht definitiv nicht. Und man sollte auf keinen Fall anfangen, sich um sowas zu streiten, davon wird nichts besser, nur schlechter.

Zitat (von Marc86):
Sie trägt sämtliche Kosten, Kita, essensgeld, Versicherungen, Kleidung (er nimmt fast ausschließlich die alte Kleidung des Kindes seiner neuen Freundin), Geschenke für andre kindergeburtstage, und so weiter.
Das muss man halt, am besten auch mit anwaltlicher Hilfe, mal aufdröseln.

Ich finde, wenn das Kind während der Mutter-Zeit zu einem Kindergeburtstag geht, ist die Mutter auch für den Kauf des Geburtstagsgeschenk ausschließlich verantwortlich. Gleiches gilt, wenn das Kind während der Vater-Woche auf einen Kindergeburtstag geht. Dann muss der Vater das Geburtstagsgeschenk für das Geburtstagskind kaufen. Bei einer Dreijährigen reden wir hier ja nicht über Einsätze von hunderten Euro...

Beim tatsächlichen Wechselmodell ist es im Allgemeinen so, dass beide Elternteile, weil die Kinder die gleiche Zeit beim jeweiligen Elternteil sind, die entsprechende Kleidung für die Kinder vorhalten. Da werden keine Koffer hin- und hergeschleppt, allenfalls das geliebte Kuscheltier geht mit auf die Reise.

Wenn der Vater nun das Glück hat, dass es ein älteres Kind im Haushalt lebt, dessen Kleidung aufgetragen werden kann, dann hat er eben Glück in der Verlosung gehabt . Das heißt aber meiner Meinung nach nicht , dass die Mutter verlangen kann , dass sich der Vater nun an der Kleidungsbeschaffung für das Kind beteiligen müsste . Die Mutter kann ja zum Beispiel die Klamotten gebraucht kaufen , damit kann man schon einen ganzen Batzen Kosten senken .

Kita, Essensgeld und Versicherungen sollten geteilt werden, das ist meine persönliche Meinung. Es kommt ja beiden Elternteilen zugute, ich gehe mal davon aus, dass das Kind auch während der Vater-Woche oder der Vater-Zeit in den gleichen Kindergarten geht. Und es ist dann auch immer noch versichert. Also ist das ein Posten, wo beide Eltern, gequotelt nach dem Einkommen, beteiligt werden sollten.

Es scheint aber irgendwie so, als wäre da eine Suppe schon ordentlich an köcheln und der Deckel noch fest auf den Topf geschraubt . Bevor es den Topf nun zerreißt, beziehungsweise der Deckel durch die ganze Küche segelt und mehr kaputt macht als vielleicht vorher absehbar war, sollte man sich zusammen setzen , wenn das möglich ist oder eben per Anwalt entsprechende Abmachungen treffen , an die sich dann auch gehalten wird .

Das schließt die finanzielle Geschichte der Versicherung oder Kitakosten mit ein , das betrifft allerdings auch das Mimimi wegen den Klamotten und den Geburtstagsgeschenken . Denn letzteres ist ja nun wirklich Pillepalle , da gibt es ganz andere Sachen , wegen denen man sich aufregen könnte .

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Mir scheint, da hat der Kindesvater (KV) seine Ex ganz schön über den Tisch gezogen.

Während der ersten drei Lebensjahre, hätte der Kindesmutter (KM) möglicherweise selbst Unterhalt zugestanden. Nachdem diese drei Jahre nun vorüber sind, kann der KV sehr viel entspannter auftreten. Jetzt geht es nur noch um den Kindesunterhalt.

Liegt denn wirklich ein Wechselmodell vor ? Da muss die Betreuung dann aber auch ziemlich genau 50:50 etwa im zweiwöchigen Rhythmus von beiden Elternteilen wahrgenommen werden. Eine Aufteilung etwa im Verhältnis KM: KV = 60:40 reicht i.a. nicht aus. Da wird der KV voll barunterhaltspflichtig !

Die KM könnte das Wechselmodell beenden und das KInd überwiegend selbst betreuen ! So ein Wechselmodell geht nämlich nur einvernehmlich. Notfalls muss dann gerichtlich festgelegt werden, bei wem das Kind vorwiegend leben soll. Aber da hat meist die KM die besseren Karten.

Wie das in diesem Fall alles aussieht, das kommt auf die genauen Umstände an. Das kann man per Ferndiagnose nicht beurteilen. Lasst euch von einem Anwalt beraten Oder geht zum Jugendamt. Dort kann die KM die Beistandschaft beantragen und dann wird das Jugendamt den Unterhalt für das Kind klären und notfalls eintreiben.

Der KV dürfte sich m.E. auf sehr dünnem Eis bewegen. Nur weiß er das vielleicht noch nicht !


-- Editiert von Marcus2009 am 18.12.2019 07:51

4x Hilfreiche Antwort

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