Kindunterhalt trotz Mittellosigkeit

13. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
PapaD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindunterhalt trotz Mittellosigkeit

Ich hatte Jahrelang einen relativ gut bezahlten Job und eine Familie die ich dadurch ernähren konnte (gerade so, aber es hat immer gereicht).
Dann lernte ich eine andere Frau kennen zu der ich zog und mit der ich nun ein (weiteres) Kind habe. Selbstverständlich kam ich in der Trennungszeit den Verbindlichkeiten gegenüber meiner Frau und meiner Tochter immer nach was zu verstimmung mit meiner neuen Lebensgefährtin führte. Mein gewöhnter Lebensstil und die Geburtsbedingte Erwebslosigkeit meiner Lebensgefährtin führte schnell zu einem Erschöpfen meiner Rücklagen. Dazu kommt, das mich meine Lebensgefährtin mit ihrer permanennten Nörgelei und abfälligen Äußerungenmeinem Arbeitgeber gegenüber, dafür sorgte das ich meine Arbeit verlor (Ich habe vorher ca 60 - 80 Stunden in der Woche gearbeitet wofür sie kein Verständniss hatte.

Sie hat nach der Geburt Unterhalt beim Jugendamt eingefordert was dazu führte das sämtliche Post an meine alte Meldeadresse zu meiner Ehefrau ging und ich sie regelmäßig erst nach 4 - 6 Wochen erhielt, so das ich keine Einspruchstfrist waren konnte. Da wir in der Wohnung meiner Lebensgefährtin wohnten haben wir mich dort bewußt nicht gemeldet um Wohngeldansprüche nicht zu verlieren. Bedauerlicher weise wird im deutschen Recht ein Firmenwagen voll zum Nettoeinkommen gezählt, auch wenn ich mir privat nie einen A6 geleistet hätte. An Stuern und sozialabgaben wird man auch arm wenn man, wie ich, täglich 90 km zur Arbeit fährt.

Wie kann ich jetzt die aufgrnd meiner nichtselbständigen Arbeit festgelegten Unterhaltsforderungen mindern lassen, zumal sie für einen Zaeitraum erhoben werden in dem ich definitiv im Haushalt des Kindes gelebt habe?

Ich brauche hier wirklich Beistand, ich bin schon soweit zur Schuldenberatung zu gehen.

mfg aus Bayern



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"PapaD"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo PapaD.
Eine Schuldnerberatung ist eine gute Idee dazu gibt es Foren im Netz, die sich genau damit beschäftigen.
Melde dich per Mail, wenn du willst schicke ich dir dann die Seite zu.
AnnyisteinLoewe@aol.com.
Wie alt ist denn die Tochter u. die Ex, wie lange hat sie noch Ansprüche auf Unterhalt, das wurde doch nach der Geburt des zweiten Kindes neu berechnet oder?
Wahrscheinlich wird das keinen interessieren, ob und wo deine Post hin ist, aber das kannst du natürlich mit aufführen, denn manchmal hat mal Glück und ein Sachbearbeiter ist von verständnisvoller Natur.
Mache dir doch mal Punkte zurecht auf einen Zettel, was du gerne geklärt haben willst, dann hast du eine Übersicht. Trage Einnahmen u. Kosten zusammen und gebe diese Auflistung dann den Jugendamt und auch deinen Anwalt den du doch hast oder?
Das erst mal von hier, alles Gute und nicht die Flügel hängen lassen.


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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PapaD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und hilfreichen Links, zu meinem Bedauern muss ich gestehen das ich vergessen habe zu schreiben das ich aus Kostengründen alle Versicherungen - auch Lebens- und Rechtschutzversicherungen - kündigen musste. Ich zahle ca 250 EUR Miete für eine Einzimmerwohnung und habe ca 600 EUR Einnahmen, der Rest reicht mit Mühe um das Benzin, Steuern und mein Essen zu bezahlen, also ich bin der der mit seinem alten DIesel mit 90 auf der Rechten Spur tüppel ;-) da verbraucht der Wagen nur ca. 6l/100km :-))



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"PapaD"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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