Kinergeld ELtern getrennt

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
kayrob91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinergeld ELtern getrennt

Hallo,

mein Name ist Robert bin 18, und fange demnächst eine Ausbildung an.
Meine Elterneteile sind getrennt seit dem ich 2 bin. Ich wohne zur Zeit bei meiner Leiblichen Mutter. Meine Eltern waren nicht verheiratet.

Jetzt zu meiner Frage:
" Mein Vater bezahlt seit ca. 4 Monaten nur einen Teil, meines Kindergeldes, ich bekommen eigentlich ca 150 Euro, jedoch bekomme ich seit ungfair 4 Monaten nur 90 Euro ". Leider ist das verhältniss stark beschädigt.

Was kann ich jetzt am bessten tun, um an mein Kindergeld zukommen bzw. an mein rest Kindergeld.

Ich wollte mich erstemal im Internet schlau machen bevor ich handele, und ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mit freundl. Grüßen Robert

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Seit wann bist du denn 18?
Was hast du bisher gemacht?
Zahlt deine Mutter auch Unterhalt?
Was für eine Ausbildung machst du?
Erhälst du eine Ausbildungsvergütung?

Vielleicht die beste Möglichkeit, das stark geschädigte Verhältnis durch ein persönliches Gespräch zu verbessern.

gruß azrael




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#2
 Von 
kayrob91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin seit ca 7 Monaten 18 Jahre alt Geburtsdatum 09.01.1991
Ich habe bisher die Realschule abgeschlossen dieses Jahr, jetzt im August versuche ich eine Lehrstelle als Fachkraft für Schutz, Wach und Schließer zufinden.
Meine Mutter finanziert mein ganzes Leben zur Zeit, bekomme ja nur Kindergeld aber kein Unterhalt vom Leiblichen Vater. Und das geschädigte Verhältniss lässt sich leider nicht mehr aufbauen, es gab zuviele Probleme.
Eine Ausbildungsvergütung bekomme ich ja vom Lehrgeber, d.h der mich Ausbildet. sind ca 300 Euro im ersten Lehrjahr.

Ich glaube ich habe mich im ersten post nicht richtig ausgedrückt, es geht um den Unterhalt meines Vater. Er hat bei meinem Bruder den Unterhalt auch eingestellt, als er in die Lehre ging nach der Schule, jedoch muss mein Vater ( soweit wie ich mich belesen haben ) Weiter zahlen, bis er Arbeiten geht, d.h nachdem er seine Lehre / Schulung abgeschlossen hat.

Jetzt ist meine Frage kann ich den Unterhalt den offnen Betrag einklagen? Würde es sinn für mich ergeben? Muss ich da etwas bezahlen? Wird mir ein Awald gestellt? Muss ich da auf Jugendamt? Oder kann ich einfach einen Antrag stellen, das sie meinem leiblichen Vater Anschreiben?

Lg Robert

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

Hallo Robert,

ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit.

Durchaus denkbar, dass das Jugendamt noch für dich tätig wird bezüglich der Unterhaltsforderung, vielleicht fragst du einfach mal da nach.

Unterhaltsanspruch besteht nach dem Abschluss der Schule zunächst noch für einen Übergangszeitraum von drei bis vier Monaten, wenn du bis dahin keine Ausbildung begonnen hast bzw eine weiterführende Schule besuchst, erlischt dein Anspruch bis zur Aufnahme einer Berufs-/Schulausbildung.

Auf deinen etwaigen Anspruch wäre das Kindergeld und deine Ausbildungsvergütung abzüglich 90 € anzurechnen.

Für mehr Informationen schau auch mal hier .


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kayrob91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Da ja meine Mutter für mich sorgt? Kann ich irgentwo mein Unterhalt vom Vater einklagen? Da ich nur die 90 Euro bekomme, habe mich ja belesen das ich mein ganzen Unterhalt bekomme von ihm sprich vom Vater

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

Hallo noch mal Robert,

wenn du Unterhalt forderst, MUSST du ihn von BEIDEN Elternteilen, auch deiner Mutter, fordern.

Das ist kein Wunschkonzert, sonder gesetzlich so geregelt.

Ab Volljährigkeit gilt das Kindergeld als DEIN Einkommen und wird auf deinen Unterhaltsbedarf VOLL angerechnet.

Dein Bedarf errechnet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen BEIDER Eltern.

Die Ausbildungsvergütung, die du möglicherweise erhältst, wird um 90 € gekürzt auch VOLL auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Nur das, was danach noch verbleibt, wird unter BEIDEN Elternteilen aufgeteilt.

Natürlich kann deine Mutter dir ihren Anteil an Unterhalt noch in Form von Kost und Logis gewähren.

Allerdings vermindert sich der Anteil an Unterhalt, den der Vater, wenn er denn leistungsfähig sein sollte, zu zahlen hat, um den Anteil, der auf das Einkommen (so sie denn leistungsfähig ist) deiner Mutter entfällt.

Jezt klarer? ;)

Übrigens: wenn du eine Ausbildung machst, erhöht sich der Selbstbehalt deiner Eltern dir gegenüber auf 1.100 €, d.h. nur das, was sie DARÜBER verdienen, kann zum Unterhalt herangezogen werden.

Andere Unterhaltsberechtigte (bspw minderjährige Geschwister oder evtl ein neuer Ehepartner) wären dir vorrangig.

War/ist der bisherige Unterhalt vom Vater tituliert, also in Form einer Urkunde/einem Gerichtsurteil festgelegt?


Grüße



-- Editiert am 07.07.2009 20:43

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8077x hilfreich)

Stellen Sie einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse. Die Begründung, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und das Kindergeld nur anteilig auszahlt, genügt. Ihre Eltern werden im 1. Schritt gefragt, ob sie der Abzweigung zustimmen. Wenn Sie die Situation aber klar schildern und dies von Ihrer Mutter bestätigt wird, kann eine Abzweigung auch Zustimmung des Vaters erfolgen. Aber: Das Ganze dauert ein bisschen erfahrungsgemäß.

Lassen Sie sich von der Anwaltskammer (google) einen Fachanwalt für Familienrecht nennen. Mit dem klären Sie beim ersten Telefonat, ob er einen Rechtsberatungsschein selber beantragt oder Sie diesen beim Gericht besorgen müssen. Der Anwalt wird dann die notwendigen Rechtsschritte wegen des Unterhalts einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Robert,

nur zum besseren Verständnis:
Es geht um Unterhalt oder Kindergeld?
Wer erhält Letzteres?

quote:
Ich habe bisher die Realschule abgeschlossen dieses Jahr, jetzt im August versuche ich eine Lehrstelle als Fachkraft für Schutz, Wach und Schließer zufinden


Du versuchst oder hast schon?
Wenn du nix hast, bist du auch nicht unterhaltsberechtigt und dein Ansprechpartner wäre die Agentur für Arbeit oder ARGE.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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